…Beschleunigung des Verfahrens, die Zuständigkeit zur Erteilung einer Bewilligung zum Informatikverfahren vom örtlich zuständigen Zollamt einem anderen sachlich zuständigen Zollamt übertragen werden. Eine diesbezügliche Übertragung der Zuständigkeit hat gemäß § 3 AVOG 2010 im Einvernehmen der beiden betroffenen Zollämter zu erfolgen. 1.1.2. Vorgespräche Vor…
…mit. 7.4.5.4.3. Prüfungen durch das örtlich zuständige Zollamt Das Zollamt prüft: Zuständigkeit für den angeführten Warenort; Richtigkeit und Vollständigkeit der Kontaktadresse der zuständigen Zollstelle und der in der Bewilligung für die zentrale Zollabwicklung einbezogenen Unternehmen; Warenkreis und allfällige daraus abzuleitende Risiken…
…ist. (2) Gemäß § 10 Abs. 3 Altlastensanierungsgesetz sind im Feststellungsverfahren der Beitragsschuldner und der durch das Zollamt vertretene Bund als Abgabengläubiger Verfahrensparteien gemäß § 8 AVG. Somit steht dem Bund, vertreten durch das jeweils örtlich zuständige ZollamtZollamt Österreich, das Recht zu, Beschwerde gemäß Artikel 131 Abs…
…gelten sinngemäß. 2.9.1. Eröffnung Anlässlich der Eröffnung eines TIR-Versands sind die Daten elektronisch vom Carnet TIR-Inhaber im NCTS zu erfassen und dem zuständigen Zollamt zu übermitteln. Neben den allgemeinen Abfertigungserfordernissen sind zwingend folgende Überprüfungen durchzuführen: Die Übereinstimmung der Carnet TIR-Nummer…
…Authority) ist die nach unionsrechtlichen und nationalen Zollvorschriften für die Bewilligung des AEO-Status sachlich und örtlich zuständige Zollbehörde. Im Anwendungsgebiet ist erteilende Zollbehörde die für den Antragsteller zuständige Zollstelle des Zollamts Österreich. Hinweis: In der zentralen AEO-Anwendung EOS gibt es neben der Rolle…
…geöffnet und abgenommen werden. Für Zwecke der Zollabfertigung oder in Notfällen während des Transportes dürfen die veterinärbehördlichen Verschlüsse durch die Organe der Zollverwaltung und der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder durch behördliche Sicherheitsorgane auch an anderen Orten als am Bestimmungsort geöffnet werden. Derartige Sendungen sind nach…
…Regel fernmündlich, die örtlich zuständige Sicherheitsbehörde erster Instanz zu verständigen und diese zu ersuchen, ehestens eines ihrer Organe zur Prüfung der Gegenstände und zur weiteren Veranlassung zu entsenden. (3) Die Beurteilung, ob ein Tatbestand nach dem Pornographiegesetz vorliegt, fällt nicht in die Zuständigkeit des Zollamtes;…
…Gegenstände bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von Nichtunionswaren ist schriftlich darauf…
…Gegenstände bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von Nichtunionswaren ist schriftlich darauf…
…derartige Verstöße feststellen, haben sie die Waren gemäß § 29 Abs. 3 ZollR-DG zu beschlagnahmen und den Verstoß der jeweils örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von Nichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich um…
…derartige Verstöße feststellen, haben sie die Waren gemäß § 29 Abs. 3 ZollR-DG zu beschlagnahmen und den Verstoß der jeweils örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Waren gemäßes…
…Gegenstände bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von Nichtunionswaren ist schriftlich darauf…
…Gegenstände bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von Nichtunionswaren ist schriftlich darauf…
…Gegenstände bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme sind den örtlich zuständigen Punzierungskontrollorganen ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind diesen Organen nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf…
…Gegenstände bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf…
…bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen (faktische Amtshandlung). Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von Nichtunionswaren ist schriftlich…
…Gegenstände bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf…
…Gegenstände bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf…
…Gegenstände bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von Nichtunionswaren ist schriftlich darauf…
…erfolgen. Über den Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist umgehend das Bundesamt für Ernährungssicherheit (siehe Abschnitt 2.2.3.) zu informieren. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme sind sodann der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im…