…Übertragung von Rechten und Pflichten (Artikel 218 des Zollkodex) Die zuständige Zollbehörde entscheidet, ob eine Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Artikel 218 des Zollkodex erfolgen kann oder nicht. Ist eine solche Übertragung möglich, legt die zuständige Zollstelle die Bedingungen fest, unter denen die Übertragung…
Artikel 218 Übertragung von Rechten und Pflichten Die Rechte und Pflichten des Inhabers eines anderen besonderen Verfahrens als des Versands können ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen werden, die die für dieses Verfahren geltenden Voraussetzungen erfüllt.
…3. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der pV können ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen werden…
…Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | DA | IA | TDA | 218, 242 (2) | - | 266 | - Wie schon unter Abschnitt 2.1.1.1. angeführt, wird von der in Art. 242 Abs. 2 UZK vorgesehenen Möglichkeit der vollständigen Übertragung der…
…4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der aV können ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen werden…
…UZK) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten ist nur aufgrund eines Antrages möglich. Hierbei kann der Antrag entweder bereits beim Erstantrag auf die Bewilligung der Endverwendung gestellt werden oder erst nachträglich als Abänderungsantrag zu einer bestehenden Bewilligung. Die Bedingungen einer Übertragung sind in der Bewilligung…
…und Verpachtung von Baurechten zu unterscheiden. Die Einräumung eines Baurechtes fällt unter § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994, wobei es gleichgültig ist, ob der vom Bauberechtigten entrichtete Bauzins als Einmalzahlung oder in wiederkehrenden Beträgen entrichtet wird; auch bei der Übertragung eines Baurechtes…
…abgesehen von der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, Überführung in ein besonderes Zollverfahren - mit Ausnahme des Versandverfahrens - ist der in der Zollanmeldung anzugebende Anmelder, der (Zulassungsinhaber eines anderendes besonderen Verfahrens als des Versandverfahrens ist, sofern keine Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß) Artikel 218 der…
…über eine Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Artikel 218 des Zollkodex; q)sind die Aufzeichnungen nicht Teil der Hauptbuchhaltung für Zollzwecke, eine Bezugnahme auf diese Hauptbuchhaltung für Zollzwecke; r)zusätzliche Informationen auf Anforderung der Zollbehörden in besonderen begründeten Fällen. (2) Im Fall von Freizonen…
…| Nein | Für die Währung sind die ISO-Alpha-3-Codes (ISO 4217) zu verwenden. | Titel I | 8/8 | Übertragung von Rechten und Pflichten | Auswahlfeld: n1 + Freier Text: an..512 | 1x | Nein | | Titel I | 8…
…| Zu deckender Betrag | | A | A | A | A | 38 08 000 000 | 8/8 | Übertragung von Rechten und Pflichten | | | | A | A | A | A | 38 08 000 213 | 8…
…eines Anmeldeverfahrens vorzulegen. Anderenfalls wird die Anmeldung mangels Referenzbetrag pro Bewilligung nicht angenommen. 38 08 … Übertragung von Rechten und Pflichten Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Antrag: DatumWird eine Bewilligung für die Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Artikel 218 des Zollkodex beantragt, an dem dersind…
…Bereich von immateriellen Werten können aus Verrechnungspreissicht folgende Transaktionen relevant sein: einerseits die Übertragung von immateriellen Werten oder die Einräumung von Rechten an diesen, andererseits die Verwendung von immateriellen Werten in Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Herstellung von Waren oder mit der Erbringung von…
…nicht zwangsläufig der Bewilligungsinhaber oder der Verfahrensinhaber auftreten, ein Eigentumsübergang an den Lagerwaren während des Zolllagerverfahrens ist unbeschadet des Verbots des Einzelhandelsverkaufs zulässig. Sofern kein Fall der Übertragung von Rechten und Pflichten nach Art. 218 UZK vorliegt, obliegt dem Inhaber des Verfahrens jedoch stets der…
…DA). Anmerkung Die zulässige Weitergabe von Beförderungsmittel stellt einen Fall der Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Zollverfahren (Verfahrensübertragung) nach Art. 218 UZK dar; soweit die Überführung mit als Zollanmeldung geltender Handlung durchgeführt wurde, erfolgt diese Übertragung formlos. Der Übernehmer als neuer Verfahrensinhaber unterliegt…
…Des Weiteren sind Lizenzverträge betreffend die Übertragung von Rechten an Marken und Mustern von der Gebühr befreit. Rz 1366: Marken iSd Markenschutzgesetzes 1970 sind Zeichen, die zur Unterscheidung von zum Handelsverkehr bestimmten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmers von gleichartigen Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmer dienen…
…seiner Berechnung; Angaben, die zollamtliche Überwachung sowie Kontrollen der Verwendung von Ersatzwaren gemäß Art. 223 des UZK ermöglichen; ist eine buchmäßige Trennung erforderlich, Informationen über Warenart, zollrechtlichen Status und gegebenenfalls Warenursprung; gegebenenfalls Angaben über eine Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 des UZK;…
…der Verwendung von Ersatzwaren gemäß Art. 223 UZK ermöglichen; ist eine buchmäßige Trennung erforderlich, Informationen über Warenart, zollrechtlichen Status und gegebenenfalls Warenursprung; in Fällen der aV gemäß Art. 241 UZK-DA, die nach jenem Artikel erforderlichen Angaben; gegebenenfalls Angaben über eine Übertragung von Rechten und…
…Einräumung und Übertragung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben, kann der ermäßigte Steuersatz gemäß § 10 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 (bis 31.12.2015: § 10 Abs. 2 Z 5 UStG 1994) dann zur Anwendung kommen, wenn es sich um die Einräumung (Übertragung)…
…des Zollverfahrens verwendet werden soll, unter Verwendung mindestens eines der folgenden Codes: Siehe Codes für Feld 14a Hinweis: Im Fall der Endverwendung ist Feld 14 nicht auszufüllen. 15. Beförderung Ist eine Übertragung von Rechten und Pflichten beabsichtigt, sind die Einzelheiten anzugeben. 16. Zusätzliche Angaben Soweit…