2.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip) | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 148 (4), 192, 214 (1) | 116 (1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe…
…steuerlich als Übertragung auf eine neue Mitunternehmerschaft gilt (siehe Rz 1298 ff), kann bei verbleibenden real überschuldeten Mitunternehmern eine Äquivalenzverletzung vorliegen. Rz 1352: Eine reale Überschuldung (negativer Verkehrswert) am Zusammenschlussstichtag kann insb. durch bis zum Abschluss des Zusammenschlussvertrages tatsächlich getätigte Einlagen oder durch das Zurückbehalten…
…soweit keine Eintragung im Firmenbuch vorgesehen ist, mit dem der Meldung beim zuständigen FA folgenden Lohnzahlungszeitraum vorgenommen wird. 5.5.2. Äquivalenzverletzung (§ 31 Abs. 1 Z 1 UmgrStG) Rz 1629: Entsprechen die Beteiligungsverhältnisse vor der Realteilung nicht den Wertverhältnissen des von den Nachfolgeunternehmern übernommenen Vermögens…
…6 Abs. 1 UmgrStG ordnet für lohnsteuerliche Verhältnisse eine Ausnahme von der Rückwirkung an. § 6 Abs. 2 UmgrStG befasst sich mit den Folgen einer Äquivalenzverletzung. § 6 Abs. 3 UmgrStG enthält die ertragsteuerlichen Konsequenzen der Annahme eines Abfindungsangebotes im Zuge der Verschmelzung auf Gesellschafterebene (vgl. Rz…
…oder Einlagenrückzahlung. Die im Betriebsvermögen vorzunehmende Passivierung ist für steuerliche Zwecke nicht wirksam, die weitere Rentenzahlung führt bei der übernehmenden Körperschaft zu Sonderausgaben. 3.6.1.5. Gegenleistung und Äquivalenz Rz 1012: § 19 Abs. 1 UmgrStG verlangt eine Gegenleistung in Form einer Anteilsgewährung, er spricht…
…muss die Einlage des C 3000 betragen, wenn sie die 75% Beteiligung des C an der B-GmbH nach der Einbringung rechtfertigen soll. Damit liegt auch eine äquivalente Vorgangsweise vor. Das Nennkapital wird insgesamt um 4000 erhöht. Am erhöhten Stammkapital der B-GmbH von 4500…
…durch eine Äquivalenzverletzung nicht berührt. Erfolgt daher wissentlich eine nicht dem Umtauschverhältnis entsprechende Anteilsgewährung, so hindert dies nicht die Anwendung des Art. III UmgrStG. Unterbleibt allerdings eine Anteilsgewährung, obwohl die Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG nicht gegeben sind, liegt keine Äquivalenzverletzung iSd…
…des § 29 Abs. 1 UmgrStG, die sich auf stille Reserven einschließlich eines Firmenwertes bezieht, noch um die Frage einer Äquivalenzverletzung im Sinne des § 31 Abs. 1 Z 1 UmgrStG, die sich auf eine den übertragenen Werten nicht entsprechende Gegenleistung bezieht. Welche Methode zur Anwendung gelangt…
…aufweisen. Es ist dabei keine Anwendungsvoraussetzung, dass auch die Werte der einzelnen Mitunternehmeranteile positiv sind. Zu den möglichen Konsequenzen im Bereich der Äquivalenzverletzung siehe aber Rz 1219 ff. 3.1.6.2.1. Begriff Verkehrswert Rz 680: Maßgeblich ist der Verkehrswert. Dieser repräsentiert jenen Wert…
…3 UmgrStG) den Verlustabzug (§ 4 UmgrStG) die Anteilsinhaber (§ 5 UmgrStG) sonstige Rechtsfolgen (§ 6 UmgrStG), betreffend Eintritt in Lohnverhältnisse, Äquivalenzgrundsatz, Umsatzsteuer, Kapitalverkehrssteuern, Grunderwerbssteuer, zweites Hauptstück und dritter Teil des UmgrStG). Rz 26: Die umfassende Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit des Art. I UmgrStG ist in Fällen der Aufwertungsoption…
7.16. MO16 Hopfen 7.16.1. VO 1295/2008 - Äquivalenzbescheinigung (siehe MO-8300 intern und VP 01421/092V2009) Verordnung (EG) Nr. 1295/2008 der Kommission vom 18. Dezember 2008 über die Einfuhr von Hopfen aus Drittländern (1) Hopfen des KN-Codes 1210 sowie Pflanzensäfte…
…von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis zur Breite 2 oder mehr beträgt, wird die Äquivalenz nur anhand des Verhältnisses der Länge zur Breite bestimmt. Die Messung erfolgt nach Maßgabe des Anhangs A Nummer 2 Buchstabe d der Verordnung (EG)…
…ist auf Antrag die Verwendung von Ersatzwaren zu bewilligen, wenn nachgeprüft werden kann, dass die für die Ersatzwaren vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind (Äquivalenzprinzip). Zu den näheren Vorschriften für Ersatzwaren siehe Abschnitt 2.6.6. 2.2.4. Standardaustausch | UZK | UZK-DA | UZK…
…festgelegt. In der Bewilligung werden auch Maßnahmen angegeben, mit denen nachgewiesen werden kann, dass die Veredelungserzeugnisse aus den in die Veredelung übergeführten Waren hergestellt wurden (Nämlichkeitsprinzip), oder alternativ, dass die Voraussetzungen für die Verwendung von Ersatzwaren oder für die Anwendung des Standardaustauschs erfüllt sind (Äquivalenzprinzip).
…kann, dass die Veredelungserzeugnisse aus den in die Veredelung übergeführten Waren hergestellt wurden (Nämlichkeitsprinzip), oder alternativ, dass die Voraussetzungen für die Verwendung von Ersatzwaren erfüllt sind (Äquivalenzprinzip). Die Bewilligung einer aV wird weiters nur erteilt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind (gilt nur für Fälle…
…wenn nach dem Willen der Parteien eine Leistung im Sinne einer subjektiven Äquivalenz vergolten werden soll (VwGH 16.10.2003, 2003/16/0126). Auf das Vorhandensein einer solchen Äquivalenz kann dabei auch aus dem Sachverhalt geschlossen werden. Rz 1451: Die unentgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit erfüllt…
…den näheren Bestimmungen für die Informationsblätter siehe Abschnitt 2.6. 3.2.3. Nämlichkeit und Äquivalenz Die in der Bewilligung festgelegten Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung sind im Falle von Beschauen vom Abfertigungsorgan auf ihre Tauglichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Sofern zweckmäßig, können ergänzende Maßnahmen getroffen werden…
…Nämlichkeit und Äquivalenz | UZK | DA | IA | TDA | 188-192 | - | - | - Die in der Bewilligung festgelegten Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung (siehe Abschnitt 2.1.2.) sind im Falle von Kontrollen vom Abfertigungsorgan auf ihre Tauglichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Sofern…
…zollamtliche Bestätigung der An- und Abschreibungen entfällt in diesem Fall. 3.2.3. Nämlichkeit und Äquivalenz Die in der Bewilligung festgelegten Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung sind im Falle von Beschauen vom Abfertigungsorgan auf ihre Tauglichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Sofern zweckmäßig, können ergänzende Maßnahmen getroffen werden…
… | 44 | O | Beschreibung: | Angabe von besonderen Modalitäten zum betreffenden wirtschaftlichen Verfahren, in textueller Form. | Beispiel: | Äquivalenz | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Globalisierungscode | GlobCd | a1 | NC…