Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…
…Nr. L 268 vom 12.10.2010 S. 1, ist gegenüber dem AHV 1954 vorrangig anzuwenden. 3. Jene Bestimmungen des AHV 1954, die sich auf die Leistung von Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen beziehen, finden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer daher grundsätzlich keine Anwendung mehr…
…Abs. 1 lit. a KommStG 1993 darstellen und somit nicht in die Bemessungsgrundlage zur Kommunalsteuer einzubeziehen sind. 2.1.2. Bildungseinrichtungen und Erwachsenenbildungseinrichtungen Rz 4 Bei Vortragenden (Lehrende und Unterrichtende) ist vorrangig zu prüfen, ob ein Dienstverhältnis nach den allgemeinen Kriterien gemäß § 47 Abs. 2…
…von mehr als der Hälfte gesunder Bäume aufweisen. Schäden, insbesondere Rotfäule, die ihre Ursache in der Sphäre des Rechtsvorgängers haben (zB als Folge von vorrangig jagdlichen Interessen des Rechtsvorgängers), wenn der Rechtsnachfolger alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, die Schädigung zu vermeiden. Eine Waldnutzung infolge höherer…
…1954 und dem zwischen den Vertragsstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen vom 24. August 2000 (DBA) in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 29. Dezember 2010 vorrangig anzuwenden ist. Die in der durch Artikel II des Änderungsprotokolls vom 29. Dezember 2010 in das Schlussprotokoll zum DBA eingefügten Ziffer 13a…
…Betreiber einer privaten Anlage zur Stromgewinnung wird nicht dadurch unternehmerisch tätig, dass er regelmäßig Strom an den Stromnetzbetreiber abgibt. Eine solche Anlage wird vorrangig aus privaten Motiven und nicht primär zur Erbringung von Leistungen am Markt betrieben (Stadie in Rau/Dürrwächter § 2 Anm. 317 dUStG)…
…Bereich der Vollstreckungsamtshilfe wurde allerdings vereinbart, dass ab 1. Juni 2012 die EU-Beitreibungsrichtlinie gegenüber dem AHV 1954 vorrangig anzuwenden ist. Der AHV 1954 ist jedoch weiterhin auf die bisher vereinbarte Amtshilfe im Insolvenzverfahren sowie im Bereich der Finanzstrafen anzuwenden. 3. EU-Abkommen Im Bereich…
…gemäß § 239 Abs. 1 BAO sein. Im Falle der Überlassung an Zahlungs statt nach § 154 AußStrG ist das Vermögen zu verteilen, wobei vorrangig unter analoger Anwendung der §§ 46, 47 IO "Massegläubiger" und weiters der gesetzliche Vertreter (aufgrund beschlussmäßiger Zuerkennung von Beträgen) befriedigt werden. Erst dann…
…Wiederaufnahmsantrag ident. 27.3. Fragestellung Wie ist mit dem Wiederaufnahmeantrag umzugehen? 27.4. Lösung Der Vorrang von zwingend vorzunehmenden Maßnahmen vor im Ermessen liegenden wird idR dann, wenn im Beschwerdeverfahren taugliche Wiederaufnahmsgründe hervorkommen, für die Beschwerdeerledigung durch Beschwerdevorentscheidung (außer in den Fällen des § 262 Abs…
…einer Pensionierung; die Ersparnisse des Gesellschafters (insbesondere Immobilien und Kapitalvermögen) unter der Bedingung, dass eine Verwertung zukünftig realistisch erscheint und keine sonstigen Gläubiger vorrangig befriedigt werden müssen (zB die Verwertung eines Grundstücks, welches mit einem Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten eines Dritten behaftet ist, ist nicht…
…0220). 4. § 4 GrEStG - Grundstückswertverordnung 4.1. Ermittlung Grundstückswert durch FAGVG Muss das zuständige Finanzamt (zB im Rahmen einer Überprüfungshandlung) eine der beiden Grundstückswert-Ermittlungsmethoden bei der Berechnung des Grundstückswertes vorrangig anwenden? Muss der niedrigere ermittelte Grundstückswert angewendet werden? Lösung: 1. Prüfung im Rahmen einer…
…Ist es möglich, die Geschäftsvorfälle eines Kalenderjahres von jenen des folgenden oder vorangegangenen Kalenderjahres zu trennen, gilt dies grundsätzlich ebenso für die Trennung von Geschäftsvorfällen innerhalb eines Kalenderjahres. Allenfalls dennoch auftretende Zuordnungsprobleme müssen dabei in Kauf genommen und einer möglichst sachgerechten Lösung zugeführt werden. Im…
…der Konvertierungsverlust nach dem 31. März 2013 realisiert wurde, ist dieser im konkreten Fall vorrangig mit positiven Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von solchen Wirtschaftsgütern und Derivaten desselben Betriebes zu verrechnen. Ein allfälliger Überhang ist zur Hälfte mit anderen Einkünften desselben Betriebes, sowie gegebenenfalls nach allgemeinen…
…und getrennt von diesem durchgeführt wird. Der Austausch der Fenster erfolgt im überwiegenden Interesse der Wohnungseigentümer und stellt ein Entgelt für die Erteilung der Zustimmung zum Dachbodenausbau dar. Sofern keine andere Einkunftsart vorrangig in Betracht kommt, liegen Einkünfte aus Leistungen nach § 29 Z 3 EStG…
…Da die Tätigkeit der ÖBB als gewerblich einzustufen ist, würde Artikel 18 vorrangig greifen. Österreich kommt somit nur dann ein Besteuerungsrecht an ÖBB-Pensionen im Ausland ansässiger Pensionisten zu, wenn die Pensionen für seinerzeitige Arbeitsleistungen an den öffentlich-rechtlichen Rechtsträger der ÖBB (vor Rechtslage des…
…Abweichend vom Beteiligungsverhältnis werden allfällige Verluste im Zeitraum 1.1.2007 bis 31.5.2007 bis zu 190% der Einlage vorrangig dem Beteiligungsgeber (atypisch Stillen) zugewiesen. Die einvernehmlich zwischen dem Beteiligungsgeber und dem Beteiligungsnehmer vereinbarte und festgesetzte Beteiligung von 4,3825% wurde ausgehend von einem…
…des Konkurrenzverhältnisses zwischen dem Zinsabkommen und dem DBA sieht Art. 15 Abs. 3 des Zinsabkommens den Vorrang bestehender DBA zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zinsabkommens (das ist der 1. Juli 2005) eine günstigere steuerliche Behandlung von Zahlungen von…
…eingestellt. Ein Jahr später beschließt M eine Kapitalerhöhung nach dem Kapitalberichtigungsgesetz 1967/171 idgF (KapBG) um 5 Mio., wofür entsprechend dem seinerzeitigen Verschmelzungsvertrag vorrangig die auf M übergegangenen Eigenmittel der übertragenden T heranzuziehen sind. Fragestellung: Ist bei dem dargelegten Sachverhalt die Gesellschaftsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs…
…Ladebons und Calling Cards von anderen österreichischen Unternehmern, die diese ihrerseits von österreichischen Netzbetreibern bezogen haben, und verkauft sie dann (vorrangig an andere Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet, aber auch an Privatpersonen und an Unternehmer im In- und Ausland) weiter. A behandelt den Verkauf der Telefonwertkarten an…
…mündlich oder auch schlüssig erteilt werden. Der auf eine solche Art und Weise durch den formell bestellten (und in dieser Eigenschaft vorrangig zur Haftung heranzuziehenden) Geschäftsführer tatsächlich und rechtlich Bevollmächtigte wäre ein nach § 83 BAO potenziell haftungspflichtiger Vertreter der Gesellschaft. Der Oberste Gerichtshof hat in…