…dass Steuernachforderungen, die Zeiträume vor der Veräußerung betreffen, durch den Altgesellschafter abzudecken sind. In Analogie zum Zuschuss zur Verlustabdeckung ist dieser Zuschuss wohl ebenso abzugsfähig (Sachverhalt ist etwas unklar). Offenbar lag der Teilwert der R-GmbH unter dem Buchwert, was die Frage aufwirft, wieso nicht…
… 209 Abs. 1 BAO) 3.1. Sachverhalt Das Vorliegen eines Dienstverhältnisses (§ 47 EStG 1988) ist zunächst unklar. Anlässlich einer GPLA (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben) wird das Vorliegen eines Dienstverhältnisses verneint. Die Vorschreibung der Einkommensteuer erfolgt jedoch erst Jahre danach. 3.2. Fragestellung Ist diese Prüfung als…
…Im Zusammenhang mit dem neuen Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) ist die Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 6 Z 1 StiftEG auf Grund eines Verweisfehlers aber derzeit unklar. Nach dem Gesetzeszweck erstreckt sich die Befreiung gemäß § 1 Abs. 6 Z 1 StiftEG auf folgende Zuwendungen: Zuwendungen unter Lebenden von…
…auch die Berücksichtigung der anrechenbaren Schwebe-KöSt zu verstehen ist, ist meines Erachtens unklar. Die automatische Bescheiderstellung hat beides miteinbezogen und kam daher zu folgendem Ergebnis: | Einkommen 2002 inkl. Sanierungsgewinn | € 10.072,95 x 34% | = | € | 3.424…
…Das Mängelbehebungsverfahren beim Vorlageantrag obliegt dem BFG (Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages und allfällige Zurücknahmeerklärung bei Nichtbefolgung mit Beschluss). Die Zuständigkeit des BFG zur Durchführung des Mängelbehebungsverfahrens steht der Verpflichtung des Finanzamtes, bei unklaren Eingaben ihren Inhalt zu ermitteln, um die weiteren Schritte (Beschwerdevorlage) setzen zu können…
…und dass der Wille der Partei aus ihrem Vorbringen mit Eindeutigkeit erschlossen werden kann. Nicht kommt der Behörde die Aufgabe zu, den Sinn einer unklaren, mehr als eine Deutung zulassenden Parteienerklärung in der Richtung zu bestimmen, die für den Standpunkt der Partei am günstigsten wäre…
…jedoch voraus, dass die in EAS 3108 dargestellten rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Solange über das Vorliegen dieser Voraussetzungen noch Unklarheit besteht, empfiehlt sich die Klärung der Frage der Abkommensinterpretation in Bezug auf den Begriff des "Arbeitgebers" im gegebenen Zusammenhang im Weg eines Verständigungsverfahrens. Während der…