RIS AI
8 Treffer404 msnur geltende Fassungen
BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

…auch in dem hier vorliegenden Tatbestand, bieten die Regelungen über die verdeckte Ausschüttung eine ausreichende Grundlage ungewöhnliche oder verzerrende Gestaltungen von Rechtsbeziehungen einer gleichmäßigen Besteuerung zuzuführen. Wenn Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Kapitalgesellschaften unter fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen werden, bleibt auch kein Raum für die…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…Dienstleistungsvergütung berücksichtigt werden. Sollte jedoch ein Fall von Rechtsmissbrauch festgestellt werden, zB in Fällen einer rechtsmissbräuchlichen Einschaltung einer Guernsey-Finanzierungsgesellschaft (VwGH 18.10.2006, 2003/13/0031) oder in Fällen von rechtsmissbräuchlichen Leveraged-Buyout-Gestaltungen in Bezug auf konzernzugehörige Gesellschaften, müssen die gemäß § 22 Abs…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

…Vorsorge gegen die Verschiebung stiller Reserven wurde in Fall b) nicht getroffen. 5.3. Fragestellung 1. Können die beiden oben dargestellten Vermögensübertragungen nach der jeweils gewählten rechtsgeschäftlichen Gestaltung beurteilt werden oder müssen - ggf. nach ergänzenden Sachverhaltsermittlungen - amtswegig die Grundsätze des Umgründungssteuerrechtes zur Anwendung kommen? 2…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

… der echte stille Gesellschafter erzielt hingegen Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988. Die ertragsteuerliche Behandlung als Mitunternehmer ändert aber nichts an der zivilrechtlichen Gestaltung der stillen Gesellschaft. Weder der echte noch der unechte stille Gesellschafter ist Schuldner oder haftet für die Schulden des Inhabers…

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…auf die eher ungewöhnliche Regelung der Berechnung des Mietentgelts hinzuweisen. Darüber hinaus gebieten aber auch die Grundsätze des Gemeinschaftsrechts bei der gegebenen Sachverhaltskonstellation die Prüfung des Vorliegens einer - dem Recht auf Vorsteuerabzug entgegenstehenden - missbräuchlichen Praxis, zumal es offenkundig ist, dass die gewählte Gestaltungsvariante (Zwischenschaltung einer…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…BAO gestützte Nichtanerkennung hätte zur Voraussetzung, dass der Nachweis gelingt, dass die Gestaltung ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung ausschließlich in der Absicht der Steuervermeidung findet. Ist die Inanspruchnahme der Basispauschalierung dem Grunde nach anzuerkennen, wäre zu prüfen, ob die Erbringung der ärztlichen Leistungen…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…Das Unmittelbarkeitserfordernis wäre aber nicht erfüllt, wenn die drei EU-Gesellschaften die Österreich-Beteiligung über eine schweizerische Personengesellschaft halten. Auslegungsänderungen im Interesse der EU-Konformität sind an sich nichts Ungewöhnliches. "Das Prinzip des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts vor dem innerstaatlichen Recht … gilt auch bei der…

BMF-010221/0101-IV/4/2006Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf steuerabzugspflichtige Einkünfte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0101-IV/4/200610.03.2006

…Nach Auffassung des BM für Finanzen liegt das Wesen einer "Beteiligung" eines Gewerbebetriebes an der Unterhaltungsdarbietung darin, dass dieser Betrieb auf die inhaltliche Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung unmittelbaren Einfluss nimmt. Dies ist bei einer Theater-AG und bei der Trägervereinigung eines Orchesters der Fall (VwGH v…