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06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…28 EStG 1988 Einräumung eines Wohnrechtes gegen Entgelt (Rz 6409 EStR 2000) Der Steuerpflichtige kauft ein Haus und räumt seiner Tante gegen die Bezahlung eines Einmalbetrages von 700.000,00 S ein lebenslängliches Wohnrecht ein. Fällt der Einmalbetrag unter die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…restliche 30%ige Anteil wird unentgeltlich einer Stiftung zugewendet. In der Vergangenheit wurden nicht alle Gewinne ausgeschüttet, sodass entsprechende Gewinnrücklagen bestehen. Für den an seinen Sohn abgetretenen 20%-Anteil behält sich der Übergeber das lebenslängliche unentgeltliche Fruchtgenussrecht vor. Der Gesellschaftsvertrag und der Schenkungsvertrag enthalten keine…

BMF-010219/0342-VI/4/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0342-VI/4/201307.10.2013

…ein lebenslängliches Fruchtgenussrecht ein. Sämtliche Aufwendungen und Ausgaben (insb. Instandsetzungen) iZm der Vermietung sind von der Fruchtgenussberechtigten zu tragen. Die Vermietungen erfolgen einerseits für Wohnzwecke und anderseits für unternehmerische Zwecke an eine Psychologin, die selbst unecht befreite Umsätze ausführt, sowie an einen Verein (Kindergarten und…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…räumt A sowie dessen Gattin die Dienstbarkeit des lebenslänglichen und unentgeltlichen Fruchtgenussrechtes an sämtlichen Liegenschaften ein." Eine Verbücherung erfolgt nicht. In weiterer Folge investiert die Stiftung ihre Barmittel ua in folgende Bereiche, die dem Fruchtnießer (= Stifter = Begünstigter) unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden: Sie…

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…3. § 10 BewG 1955 iVm GrEStG 1987 Wertansatz für ans öffentliche Gut unentgeltlich abzutretende Flächen für Zwecke der Grunderwerbsteuerbemessung Eine große Fläche, zB ein Hektar, wird erworben und mit 3,6 Euro/m² bewertet; eine Zonierung nach unterschiedlichen Bodenwerten im Sinne der Bodenwertrichtlinien erfolgte nicht…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…Mit 11. November 2008 tritt die Bedingung ein und das Geschenk wird wieder zurück gegeben. Auf Antrag gemäß § 5 Abs. 2 BewG 1955 ist die Schenkungssteuer zu berichtigen. 2. Mit Vertrag vom 12. Februar 2005 wurde ein Grundstück gegen Einräumung des lebenslänglichen Fruchtgenussrechtes übergeben. Der…

BMF-010203/0549-IV/6/2005Einkommensteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0549-IV/6/200507.10.2005

…früher, den Betrieb unentgeltlich übernehmen. Fragestellung: Ist im Jahr 2004 jeweils eine Betriebsaufgabe zu unterstellen? Eine Betriebsverpachtung stellt dann eine Betriebsaufgabe dar, wenn das Gesamtbild der Verhältnisse dafür spricht, den Betrieb nach Auflösung des Pachtvertrages nicht mehr auf eigene Rechnung und Gefahr weiterzuführen (vgl. Rz…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…des Gesetzes sind die Witwe (1/3) und das Kind (2/3) zu Erben berufen. Die Witwe überträgt ihre Liegenschaftshälfte rechtsgeschäftlich dem Kind. In einem Erbübereinkommen wird die Übernahme des gesamten Nachlasses durch das Kind gegen Einräumung eines Wohnrechtes vereinbart. Die Gebührenschuld entsteht mit der…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…Angehörige/r gilt auch eine mit der/dem Versicherten nicht verwandte Person, die seit mindestens zehn Monaten mit ihm/ihr in Hausgemeinschaft lebt und ihm/ihr seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führt, wenn eine/ein im gemeinsamen Haushalt lebende/r arbeitsfähige/r Ehegattin/Ehegatte…