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BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…dass eine steuerlich differenzierte Behandlung der Absicht des Gesetzgebers, auch Gegensätzen zwischen Wahlkindern und leiblichen Kindern, die sich aus ihrer rechtlichen Ungleichheit ergeben könnten, den Boden zu entziehen, widersprechen würde. Adoptivgeschwister fallen daher unter den Begriff "Geschwister" iSd § 26a Abs. 1 Z 1 GGG. Stiefgeschwister:…

BMF-010221/0789-IV/4/2005Steuerliche Behandlung von international tätigen Gastlehrern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0789-IV/4/200521.12.2005

…Unternehmensgewinne) bzw. 14 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit)1) OECD-MA fallenden Einkünften abzuleiten. Daher richtet sich bei den in Österreich tätigen ausländischen Gastlehrern die Zuordnung ihrer Einkünfte auf der Abkommensebene nach den im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Abgrenzungskriterien. 3. Im DBA-Ausland ansässige Gastlehrer, die nicht…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…in verschiedenen Mitgliedstaaten und einander widersprechende Entscheidungen vermieden. Nach Art. 21 Abs. 1 EU-Erbrechtsverordnung unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht jenes Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt sich ausnahmsweise aus der Gesamtheit der…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 2/2

…zugekauften und verarbeiteten Waren 25 % der Einnahmen aus diesem Nebenbetrieb nicht überschreitet und wenn die Einnahmen aus der Be- und/oder Verarbeitung für sich alleine oder gemeinsam mit den Einnahmen aus einem allfälligen land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb 24.200 € (inklusive Umsatzsteuer) nicht überschreiten (vgl…