… VwGH 4.8.2005, 2001/17/0158). Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben ist eine solche sachliche Unbilligkeit (vgl. zB VwGH 22.4.2004, 2000/15/0196; Richtlinien für die Abgabeneinhebung - RAE, Rz 1664 und 1666). Noch nicht entrichtete Abgaben können (dem…
…für die Abgabeneinhebung - RAE, Rz 1202). Persönliche abgabenrechtliche Haftungen werden mit Haftungsbescheid (§ 224 BAO) geltend gemacht. Zu § 224 BAO siehe RAE, Rz 1200 ff; VereinsR 2001, Rz 838 ff. Die Erlassung eines Haftungsbescheides ist eine Einhebungsmaßnahme und als solche daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist des…
…236 BAO siehe zB Richtlinien für die Abgabeneinhebung (RAE), Rz 1600 ff. 6. Abänderung Die Abänderung des Bescheides hat lediglich "insoweit" zu erfolgen, als sich das rückwirkende Ereignis auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches auswirkt. Der Abänderungsbescheid tritt daher zum abgeänderten Bescheid hinzu…
…Nach § 3 der Verordnung liegt eine sachliche Unbilligkeit bei der Einhebung von Abgaben unter anderem dann vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches in Widerspruch zu nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen steht, die dem Abgabepflichtigen gegenüber von der für ihn zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz geäußert wurden, wenn…
…der Abgabepflichtigen den durch die Zinsen auszugleichenden Zinsvorteil etwa deshalb nicht lukrierte, weil er die finanziellen Mittel nicht zinsgünstig angelegt hat. Nach dem Normzweck des § 205 BAO wird ein fehlendes Verschulden des Abgabepflichtigen an der verspäteten Einreichung der Abgabenerklärung im Regelfall zu keiner sachlichen Unbilligkeit…
…0087, zu § 100 Abs. 2 EStG 1988), Aufhebung gemäß § 299 BAO (zB VwGH 7.7.2004, 2001/13/0053). Ergänzend sei auf die Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO (BGBl. II Nr. 435/2005) verwiesen. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass…
… 214 Abs. 1 letzter Satz BAO ordnet an, dass die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213 ff…
…aufzuhebenden Bescheides sachlich und örtlich zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz einzubringen. Ist nach Erlassung des aufzuhebenden Bescheides, aber vor Einbringung des Aufhebungsantrages die Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen (zB gemäß § 73 BAO), so ist der Antrag bei der neu zuständigen Abgabenbehörde einzubringen. Der Antrag ist…
…wie der Wert der übertragenen Gegenstände und Rechte (Besitzposten) ohne Abzug übernommener Schulden beträgt. Abgabenschuldigkeiten sind in diesem Zusammenhang nur solche, die von § 14 Abs. 1 lit. a und b BAO sachlich und zeitlich umfasst sind. Nicht von Bedeutung ist, ob der Erwerber als Haftender…
…Delegierungsbescheid an eine sachlich unzuständige Behörde 12.1. Sachverhalt Ein Abgabepflichtiger verlegt seinen Wohnsitz vom 12. Bezirk nach Ungarn, arbeitet im Bereich des Finanzamtes Wien 4/5/10 und möchte die Delegierung der Zuständigkeit vom Finanzamt Wien 1/23 zum Finanzamt Wien 4/5/10…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…5) Sämtliche Verteilungsnormen samt dazugehöriger Protokollbestimmungen (Art. 6 bis Art. 22) Gleichbehandlung (Art. 24) Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steuern (Art. 26.1) Beschränkung von Vergünstigungen (Art. 26.2) Protokollbestimmung zu Art. 25 Nicht betroffen von der Suspendierung sind folgende Bestimmungen: Persönlicher Geltungsbereich samt dazugehöriger…
…eines PKW, die Neuanschaffung von Kleidung und Geschirr. 7.2. Von diesen Kosten (Punkt 7.1.) können steuerlich abgesetzt werden: Von den mit der Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenfolgen im Zusammenhang stehenden Kosten sämtliche Kosten und diese in vollem Umfang. Dabei ist es gleichgültig, ob die…
…der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten Fällen so). Zur Durchführung von Art. 13 Abs 4 DBA-Schweiz kann im Übrigen mit der…
…ordinarily resident" oder "resident but not ordinarily resident" nicht richtig interpretiert wurde oder weil schlicht nach dem Recht des anderen Staates eine andere internationale Einkünfteaufteilung vorgenommen wurde, die sich gegenüber der österreichischen Aufteilung im Nachhinein als richtig erweisen könnte). Ist für das österreichische Unternehmen eine…
…Vorlage zu bewilligen oder als wenig erfolgsversprechend abzuweisen? Wie liegt der Fall, wenn zwar keine Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid vorliegt, jedoch ein Antrag nach § 212a BAO gestellt wird, da es sich um einen mittelbar von der Berufung gegen den Sachbescheid abhängenden Bescheid handelt? 26.4…
…Rahmen der Gewinnermittlung durch (vollständige) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und für die Teilpauschalierung maßgeblich ist, sind diese das Jahr 2010 betreffenden Förderungen im Kalenderjahr 2011 steuerlich zu erfassen. Im Bereich der Vollpauschalierung stellt sich dieses Problem nicht, weil für die Vollpauschalierung als vereinfachte Form der Bilanzierung…
…781,44 | 895.013,85 Die Sachverhaltsermittlung ergab weiters, dass der Begünstigte die potentielle Nutzungsmöglichkeit über die Villa das ganze Jahr über hatte (ähnlich einer Ferienwohnung). Fragestellung Wie ist eine (allenfalls) verdeckte Zuwendung zu ermitteln? Können die gesamten Investitionskosten als Zuwendung angesehen werden (Unterstellung…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…Leistung vor, die gemäß § 16 BewG 1955 zu bewerten ist (versicherungsmathematische Berechnung). Hinsichtlich der Berechnung siehe das Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§ 16 BewG 1955) auf www.bmf.gv.at. Als zugrunde zu legende monatliche (jährliche) Leistung ist eine Miet- oder Pachtersparnis anzunehmen, die gemäß…