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BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…der Berufung gegen den abgeleiteten § 295 BAO Bescheid deswegen statt, weil seiner Ansicht nach der dem Einkommensteuerbescheid vorgelagerte und zugrundegelegte Feststellungsbescheid mangels richtiger Bescheidadressierung ein Nichtbescheid gewesen sei. Das Tangentenergebnis sei daher zu Unrecht im Einkommensteuerverfahren angesetzt worden. 3.2. Fragestellung Hat diese UFS-Entscheidung…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…als zurückgenommen gilt. Werden die Mängel rechtzeitig behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Unter Eingaben werden Anbringen zur Geltendmachung von Rechten verstanden. Bei der Art von Mängeln wird zwischen Formgebrechen, inhaltlichen Mängeln und Fehlen einer Unterschrift unterschieden. Formgebrechen sind solche Gestaltungen, die gesetzlich…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Schriftliche Bescheide gehören daher erst mit ihrer Zustellung an den (die) Bescheidadressaten dem Rechtsbestand an. Vorher sind sie rechtlich nicht existent. 2.1.2.5. Fehlerhafte Bescheidadressierung Gemäß § 93 Abs. 2 BAO hat jeder Bescheid den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…mit der Begründung, dass die zugestellten Bescheide an das falsche Unternehmen (falscher Bescheidadressat) ergangen sind (A-Real GmbH); richtig wäre gewesen: Auto-GmbH als Rechtnachfolger der A-Real-GmbH. Der steuerliche Vertreter verwies in seiner Berufung auf "Ritz, BAO-Kommentar"; es gäbe eine Gesamtrechtsnachfolge für…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…gemäß § 299 Abs. 1 BAO setzen voraus, dass der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Die Unrichtigkeit ist anhand der Rechtslage (Gesetze, Verordnungen) zu prüfen. Erlässe des BMF sind weder Rechtsverordnungen noch Weisungen im Sinn des Art. 20 Abs. 1 B-VG (vgl…