…1 gelten nicht bei einem Erwerb im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens, bei einem Erwerb aus einer Konkursmasse, im Weg des Ausgleichsverfahrens (auch des fortgesetzten Verfahrens) oder der Überwachung des Schuldners durch Sachwalter der Gläubiger." Abweichend von der Stammfassung des § 14 BAO ist nunmehr die Haftung…
… 14 Abs. 2 BAO Die Haftung besteht nicht bei einem Erwerb im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens, aus einer Konkursmasse, im Weg des Ausgleichsverfahrens (auch des fortgesetzten Verfahrens) oder der Überwachung des Schuldners durch Sachwalter der Gläubiger. Der Umstand, dass auf die übereignete Liegenschaft zum Zeitpunkt des…
…83/19y). Noch nicht durch Festsetzungsbescheide konkretisierte negative Abgabenansprüche (Gutschriften) bzw. damit verbunden deren Geltendmachung sind keine derartigen Ansprüche, zumal über ein solches bloß "potenzielles Abgabenguthaben", das noch nicht bescheidmäßig festgestellt wurde, die Verlassenschaft nicht verfügen kann (siehe dazu Berger in iFamZ 2021, 173 (174…
…fallen nur dann unter die Befreiung des § 5 Abs. 2 lit. a KommStG 1993, wenn sie nach Beendigung des Dienstverhältnisses (also im potentiellen Versorgungsfall) geleistet werden; iZm der Beendigung des Dienstverhältnisses unter § 67 Abs. 6 EStG 1988 und damit unter die Befreiung des § 5 Abs…
…Haftung gemäß § 9 BAO) verschaffe aber in keiner Weise Vermögenswerte, die der Masse zugute kommen können. 28.2. Frage Wie ist in solchen Fällen (uneinbringlicher Rückstand bei der Primärschuldnerin, Schuldenregulierungsverfahren beim potentiell Haftungspflichtigen) künftig vorzugehen? Inwieweit sind die anderen (üblicherweise vorkommenden) Haftungstatbestände (§§ 11, 12 und…
…In diesen Bereichen sind die abgabenrechtlichen Auswirkungen stets erheblich. Eine Quantifizierung der potentiellen Höhe vom Inhalt des Auskunftsbescheides abhängiger Abgaben ist daher nicht erforderlich. Ein abgabenrechtliches Interesse würde etwa nicht vorliegen, wenn zB ein Student für seine Dissertation die Lösung von Rechtsfragen begehrt. Ein besonderes…
…berücksichtigt. Da bebaute Grundstücke durch den potentiellen Schadenseintritt stärker belastet sind als unbebaute Grundstücke, sind die Beiträge für bebaute Grundstücke wesentlich höher als für unbebaute Grundstücke. Durch den derzeit aktuellen Gefahrenzonenplan der Bundeswasserbauverwaltung und den darin ausgewiesenen roten und gelben Zonen wäre eine Bebauung bzw…
…zB VwGH 09.11.2000, 2000/16/0336). Auch gegen die schließlich als Abgaben(haftungs)schuldner nicht in Anspruch genommene Person gerichtete Amtshandlungen kommt daher grundsätzlich die verjährungsverlängernde Wirkung zu (zB VwGH 18.07.2002, 2002/16/0159). Der Prüfung, ob eine bestimmte Person in…