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BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…Finanzamt durchzuführen sein wird. 5. Zuständigkeit: Sitz der Gesellschaft ist "politische Gemeinde Wien" (§§ 58, 70 BAO) 5.1. Sachverhalt Eine GmbH wurde nach österreichischem Recht gegründet. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich laut Firmenbuch in der "politischen Gemeinde Wien". Die Geschäftsanschrift laut Firmenbuch befindet sich…

BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

…Körperschaft öffentlichen Rechts, der der Landesfeuerwehrkommandant vorsteht. Der LFV ist den auf Gemeindeebene angesiedelten Feuerwehren "vorgelagert". Dem LFV fließen neben Anteilen aus der Feuerschutzsteuer noch Geldmittel aus Bundesfonds zu (insgesamt ca € 4 bis 5 Millionen p.a.). Seine Hauptaufgabe besteht darin, Mittel für die…

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

…2000, tritt am 1. Juni 2000 in Kraft und ersetzt die bisherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgabenregelungen der Länder bzw. Gemeinden für Werbeleistungen in Printmedien, im TV und Hörfunk sowie im Bereich Außenwerbung. Die Werbeabgabe ist eine bundeseinheitliche Abgabe auf entgeltliche Werbeleistungen in Höhe von 5 %, soweit…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…2013 Rz 42 ff): Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) Gemeindeverbände Gesetzliche Interessensvertretungen (Arbeiterkammern, Ärztekammer, Kammer der gewerblichen Wirtschaft usw.) Sozialversicherungsträger Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften Freiwillige Feuerwehren, soweit landesgesetzlich vorgesehen Österreichisches Rotes Kreuz mit den Landesverbänden und Bezirksstellen Politische Parteien mit Rechtspersönlichkeit (iSd § 1 Abs…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…Raab, Stenzengreith, Thannhausen, Unterfladnitz und Weiz); vom politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag die Gemeinden Gußwerk, Halltal, Mariazell und Sankt Sebastian. Wien: Zur Gänze. Anlage 9 Hektarsätze im Wirtschaftswald-Hochwald bei Betrieben mit nicht mehr als 100 Hektar Forstbetriebsfläche (Euro je Hektar) | Baumartengruppe | Fichte, Weißtanne…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…umfasst. 1.3 Gemischte Schenkungen Eine gemischte Schenkung ist ein Rechtsgeschäft, bei dem die Leistung des einen Teils ungefähr 20% bis 25% geringer ist als die des anderen (jeweils bewertet zum gemeinen Wert) und die Bereicherung des anderen von dem, der die höherwertige Leistung erbringt…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…Gemeinden, Anstalten oder Fonds, deren Abgänge der Bund decken muss und Anfälle, die nur dem Bund oder anderen Gebietskörperschaften dienen, Zuwendungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Subventionen), Zuwendungen an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgende juristische Personen, gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften, politische Parteien und entsprechende ausländische Vereinigungen…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…begünstigten Tätigkeit können von der Gesellschaft weitere, nicht begünstigte Tätigkeiten ausgeübt werden. In diesen Fällen ist nach polnischem Steuerrecht ein innerbetrieblicher Verlustausgleich ausgeschlossen. Die polnische Finanzverwaltung blendet die begünstigte Tätigkeit für Zwecke der Steuerberechnung aus; dh. Gewinne werden nicht versteuert, Verluste sind nicht ausgleichs- oder…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…2 EStG 1988 8.2. Sachverhalt 4 polnische Staatsbürger mit Familienwohnsitz in Polen stellen Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L1 (unbeschränkte Steuerpflicht) für das Jahr 2013 im Juli 2014 beim Finanzamt A (Sitz des Arbeitgebers). Es liegt kein Pflichtveranlagungstatbestand vor. Die polnischen Arbeitnehmer waren…