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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Abweichungen von den bisherigen Festsetzungen, bekannt waren. Weicht der Bescheid von diesen Angaben ab, so wird der Rechtsmittelverzicht dadurch unwirksam. Ein Rechtsmittelverzicht ist nur gültig, wenn keine Willensmängel vorliegen. Zur Ungültigkeit führen vor allem: physischer oder psychischer Zwang, Irrtum (§ 871 ABGB), Drohungen (vgl. § 870 ABGB)…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…der Bilanzbuchhalter auf die ihm erteilte Bevollmächtigung berufen. Ist hingegen die gesetzte Handlung vom berufsrechtlich eingeräumten Berechtigungsumfang nicht gedeckt, muss der Bilanzbuchhalter zwingend die Originalurkunde der Vollmacht physisch vorlegen. Durch die Vorlage der Vollmachtsurkunde kann die Abgabenbehörde feststellen, ob eine über den berufsrechtlich eingeräumten Berechtigungsumfang…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

… 1 und § 4 UStG 1994 ( UStR 2000 Rz 26 ff ) 1.2. Sachverhalt Eine Werbegemeinschaft (WG) ist als Verein organisiert. Mitglieder des Vereins können "alle physischen und juristischen Personen, welche im Gebiet von ... ein Gewerbe ausüben, werden." Es handelt sich um eine freiwillige Mitgliedschaft der…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 2/2

…Geschäftsführertätigkeiten bei österreichischen Gesellschaften wahrgenommen, so sind die hierfür von den österreichischen Gesellschaften geleisteten Entgelte den als Vorstandsmitgliedern bzw. Geschäftsführern agierenden physischen Personen zuzurechnen, und zwar auch dann, wenn der Vertrag über die Übernahme der temporären Leitungsfunktionen ausschließlich mit der schweizerischen AG abgeschlossen worden ist…