RIS AI
8 Treffer764 msnur geltende Fassungen
BMF-010219/0342-VI/4/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0342-VI/4/201307.10.2013

…bzw. wird vom Kleinunternehmer keine Optionserklärung gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 abgegeben. 6.3. Fragestellung Schuldet der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung oder liegt eine mangelhafte Rechnung vor, die eine Steuerschuld verhindert? 6.4. Lösung Der Unternehmer schuldet für einen Umsatz grundsätzlich jenen Steuerbetrag…

BMF-010203/0327-VI/6/2009Abzugsfähigkeit von Spenden als Betriebsausgaben und Sonderausgaben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0327-VI/6/200929.05.2009

…mit dem gemeinen Wert zu bewerten; siehe dazu EStR 2000 Rz 1346 und Rz 1347. 7. Betragliche Begrenzung des Spendenabzuges Zuwendungen im Sinne des § 4a Z 1 und 2 EStG 1988 sind als Betriebsausgaben in Höhe von 10% des Vorjahresgewinnes, als Sonderausgaben unter Anrechnung von…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…wurde mangelhaft begründet - der Wiederaufnahmsgrund wurde genannt -, der Sachbescheid wurde gar nicht begründet. Innerhalb offener Rechtsmittelfrist wurde Beschwerde gegen die Wiederaufnahmsbescheide und die beiden Sachbescheide eingebracht. Im Zuge der Beschwerde wurden folgende Punkte vorgeworfen: Pauschale Aberkennung der Betriebsausgaben und Werbungskosten sei aufgrund der mangelhaften Begründung…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 2/2

…1522 . Solange die Leistungen (noch) nicht erbracht wurden, ist der Leistungserbringer daher jedenfalls zur Berichtigung einer mangelhaften Anzahlungsrechnung verpflichtet. Wurde die Leistung vor Beseitigung der Rechnungsmängel erbracht, ist eine der Voraussetzungen, die die Verpflichtung zur Stellung einer Anzahlungsrechnung begründen, nämlich die noch nicht erbrachte Leistung…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…ist das Erkenntnis/der Beschluss mangelhaft. In einer allfälligen ordentlichen Revision ist es jedoch empfehlenswert, auch darauf einzugehen, warum eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG vorliegt. 1.2. Hat das BFG in seinem Erkenntnis - wenn auch ohne Begründung - ausgesprochen…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…steht einem Steuerpflichtigen kein Vorsteuerabzug zu, wenn die Umsätze, die dieses Recht begründen, eine missbräuchliche Praxis darstellen. Die Feststellung einer missbräuchlichen Praxis erfordert zum einen, dass die fraglichen Umsätze trotz formaler Anwendung der Bedingungen der einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie und des nationalen Rechts einen Steuervorteil…

BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…Ausdruck "Umsätze, die sich auf Wertpapiere beziehen", Umsätze betrifft, die geeignet sind, Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf Wertpapiere zu begründen, zu ändern oder zum Erlöschen zu bringen, sofern es sich nicht um rein materielle, technische oder administrative Leistungen handelt, die nicht zu…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Lösung Ein Antrag auf einen Rulingbescheid kann nur schriftlich erfolgen, daher handelt es sich bei einer mündlichen Fragestellung in keinem Fall um einen solchen Antrag. Auch Gespräche mit Finanzbeamten im Vorfeld von Rulinganträgen begründen keine Kostenpflicht. Vorgespräche zur Klärung ob ein Sachverhalt unter die drei…