Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2254 vom 2. Dezember 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (KN) hat die Europäische Kommission unionseinheitlich festgelegt, dass eine fest gebundene Ware (sog. "Fotobuch") aus Papier mit Abmessungen von etwa 21 cm × 31 cm, mit gedruckten vollfarbigen…
…Oktober 1994 gültigen Kombinierten Nomenklatur Produkte mit folgenden KN-Codes: 27071090, 27072090, 27073090, 27075091, 27075099, 27100021, 27100025, 27100059, 29011090, 29022090, 29023090, 29024100, 29024200, 29024300, 29024490. (4) Im Falle einer Änderung der Codes der am 1. Oktober 1994 gültigen Kombinierten Nomenklatur sind die neuen Codes in…
…Nach § 2 NoVAG erfolgt die Abgrenzung der Fahrzeuge nach Zolltarifpositionen; Lastkraftwagen sind von der Normverbrauchsabgabe nicht erfasst. Mit Mitteilung der EU-Kommission vom 31. März 2007 betreffend einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur, ABl. C 74/1, wurden die Erläuterungen zu den Tarifpositionen 8703 (PKW) und…
Die Arbeitsrichtlinie Pornographie (VB-0900) wurde im Hinblick auf die Änderung der Kombinierten Nomenklatur zum 1. Jänner 2017 abgeändert (siehe VB-0900 Abschnitt 1.2.). Bundesministerium für Finanzen, 3. Jänner 2017
Die Arbeitsrichtlinie Schieß- und Sprengmittel (VB-0402) wurde im Hinblick auf die Änderung der Kombinierten Nomenklatur zum 1. Jänner 2017 abgeändert (siehe VB-0402 Abschnitt 1.2.). Bundesministerium für Finanzen, 2. Jänner 2017
Die Arbeitsrichtlinie Katzen- und Hundefelle (VB-0334) wurde im Hinblick auf die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur zum 1. Jänner 2012 abgeändert (siehe VB-0334 Anlage 1). Bundesministerium für Finanzen, 3. Jänner 2012
…die bereits bisher in der Anlage zu § 10 Abs. 2 UStG 1994 aufgrund der zolltariflichen Erfassung in den jeweiligen Positionen der Kombinierten Nomenklatur (KN) enthalten sind, tritt keine Änderung ein. So unterliegen etwa Kräutertees oder verschiedene Lebensmittelzubereitungen nach Z 20 und Z 28 der Anlage…
…oder Bestandteile, jeglicher Baugruppen oder anderer Vormaterialien in Waren der Informationstechnologie | 18 | Verarbeitung von Erzeugnissen der Codes 2707 oder 2710 der Kombinierten Nomenklatur zu Erzeugnissen der Codes 2707, 2710 oder 2902 der Kombinierten Nomenklatur | 19 | Umwandlung in Abfälle und Reste, Zerstörung…
…BGBl. II Nr. 129/2007 - Reihengeschäft Bei der österreichischen A-GmbH fällt im Zuge der Produktion Magnesiumschrott (Position 8104 20 00 der Kombinierten Nomenklatur) an. Die A-GmbH verkauft den Schrott an die österreichische B-GmbH, welche den Schrott wiederum an den ungarischen Abnehmer U…
…die Erzeugnisse der Unterpositionen 3811 11 10, 3811 11 90, 3811 19 00 und 3811 90 00 der Kombinierten Nomenklatur abdeckt, kann das Zollamt ohne Bewilligungserweiterung die entsprechenden Änderungen in SEED vornehmen. 6.) Die Verbrauchsteuer-Formulare werden derzeit überarbeitet; im Zuge dieser Anpassung werden auch…
…erfasst? Die Schrott-UStV knüpft hinsichtlich der vom Übergang der Steuerschuld erfassten Gegenstände an die Positionen der Kombinierten Nomenklatur (KN) an. Gebrauchte (leere) Tonerkartuschen und Tintenpatronen sind - unabhängig ob sie wiederverwertbar sind oder ob dies nicht der Fall ist - nach zolltarifarischen Auslegungsgrundsätzen in die Position…
…nicht unter diese Ziffer, wenn sie Metalle enthalten; sie gehören in die Position 2621 der Kombinierten Nomenklatur und sind somit von der Verordnung nicht erfasst. Der Metallgehalt solcher Aschen und Rückstände ist für eine wirtschaftliche Wiedergewinnung der Metalle oder Metallverbindungen zu gering. Unter Siedlungsabfällen gelten…
…der Folge als LKW kraftfahrrechtlich zugelassenen Fahrzeugen Ein Zollamt hat festgestellt, dass österreichische Fahrzeughändler "Pick-Up-Fahrzeuge" aus Drittländern importieren und als PKW der Nummer 8703 der Kombinierten Nomenklatur tarifieren (günstigerer Zollsatz gegenüber LKW). In der Folge werden diese Fahrzeuge kraftfahrrechtlich als LKW typisiert und…
…dass Kleinbusse, die für die Personenbeförderung bestimmt sind (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur), der Normverbrauchsabgabe (NoVA) unterliegen. Nur Kastenwagen und Doppelkabinen-Kastenwagen unterliegen nicht der NoVA, wenn sie zolltarifarisch als Lastkraftwagen (Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur) einzustufen sind. 15. Mai 2002 Für den Bundesminister: Mag…