…katholischen Orden und Kongregationen geführten Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in Ausübung öffentlicher Gewalt tätig. Das gleiche gilt, wenn derartige Schulen von anderen kirchlichen Rechtsträgern (zB Diözesan-Caritas) geführt werden. Die Schulart ist hiebei unbeachtlich, weshalb auch die von den Diözesan-Caritasstellen geführten Vorschulen für Familie und…
…oder kirchliche Zwecke gefördert werden. Diese begünstigten Zwecke müssen sowohl nach der Rechtsgrundlage (Statuten) als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gefördert werden. Eine unmittelbare Förderung ist dann nicht gegeben, wenn die Tätigkeit eines Vereins nur darin besteht, die von anderen Rechtsträgern unmittelbar…
…wonach eine Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine andere als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen darf. Hinsichtlich des Vorliegens eines unentbehrlichen/entbehrlichen Hilfsbetriebes bzw. eines begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes siehe Rz 134. 8.3.1. Natürlichen Personen und Personengesellschaften Rz 129 Bei natürlichen Personen oder…
…ff BAO zu orientieren, sondern auf jenen Zweck zu fokussieren, der sich aus dem von den begünstigten Rechtsträgern gegenüber dem Spender gemachten Angaben über den Zweck der Spende ergibt. Daher ist auch eine Vermögensbindung für den Fall der Aufhebung der Körperschaft vorzusehen. Zur Anpassung der…
…mit Grundstücken 1. Allgemeines Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts im Sinne des § 2 KStG 1988 sind eigene Steuersubjekte, die von der Person des Rechtsträgers (der Körperschaft öffentlichen Rechts) verschieden sind. Sie unterliegen grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 KStG…
…einer Privatstiftung, dann sind weder die Körperschaft des öffentlichen Rechts noch Funktionsträger derselben an das Register zu melden. 2.3.8 Kirchen und Religionsgemeinschaften Kirchen, Rechtsformen kirchlichen Rechts (zB kanonische Stiftungen) oder anerkannte Religionsgemeinschaften erfüllen ebenfalls nicht den Begriff des Rechtsträgers gemäß § 1 Abs. 2…
…Besteuerung ausgenommene Tatbestände (§ 1 Abs. 3 WerbeAbgG 2000) 4.1 Nicht unter die Werbeabgabe fallen (§ 1 Abs. 3 Z 1 WerbeAbgG 2000): Die Veröffentlichung von Informationen von gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätigen Körperschaften im Sinne der §§ 34 bis 47 BAO (zB Kunst, Wissenschaft, Gesundheitspflege, Kinder-…
…Zusammenhang mit der Flüchtlingsbewegung aus Anlass der Kriegshandlungen in der Ukraine ergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich den zuständigen Finanzämtern obliegt und das Bundesministerium für Finanzen nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann. 1. Spenden und Zuwendungen 1.1…