…zu tragen, wobei ein Zinssatz von 5,5% ausreichend erscheint. 3. § 10 BewG 1955 iVm GrEStG 1987 Wertansatz für ans öffentliche Gut unentgeltlich abzutretende Flächen für Zwecke der Grunderwerbsteuerbemessung Eine große Fläche, zB ein Hektar, wird erworben und mit 3,6 Euro/m² bewertet; eine…
…17) | | Korrektur erforderlich | | Anpassung an steuerliche Zurechnungsregelungen für Leasinggüter wenn | | Unternehmen das Leasinggeschäft betreibt (Finanzinstitute) oder wenn große Teile des Sachanlagevermögens geleast werden | ✓ | AUFTRAGSGEFERTIGTE BESTÄNDE (IAS 11) | | Korrektur erforderlich | | Anpassung an steuerliche…
…2. § 28 EStG 1988 Vermietung und Verpachtung Prämien für eine Kreditrestschuldversicherung als Werbungskosten bei VuV Sachverhalt: Der Abgabepflichtige erzielt aus der Vermietung eines großen Lagergebäudes Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Zur Besicherung eines Kredites, der unbestritten in Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes steht, schließt…
…rechtsverbindlich vorgegeben. Diese für Zwecke der Bewertung zu verwendende Sterbewahrscheinlichkeit findet sich in den Spalten qx bzw. qy der Tabellen A und B. Diese Barwertberechnung unter Vorgabe des Zinsfußes von 5,5% und der sich aus der ErlWS-VO 2004 sich ergebenden Wahrscheinlichkeiten ist gemäß §…