…Verkehrswertes der X-GmbH als Vorbereitung für die gleichzeitig beschlossene Verschmelzung der X-GmbH (diese hatte außer der Beteiligung an der GV-GmbH nur Verbindlichkeiten) down stream auf die GV-GmbH. Am Tag der Zuschusszusage wurde dem späteren Erwerber A-GmbH die Zuschussforderung abgetreten (in…
…Einrichtung Rz 41 Unter "fester örtlicher Anlage oder Einrichtung" sind Vorrichtungen, Räume oder Flächen zu verstehen, die wenigstens für eine gewisse betrieblich bedingte Zeit eine feste örtliche Beziehung schaffen. Dazu genügt es, wenn der Unternehmer über einen bestimmten Raum oder Fläche die (Mit)Verfügungsgewalt hat…
…die Gemeinde des Arbeitsortes abzuführen, wenn dort das Unternehmen eine Betriebsstätte unterhält. Übernimmt bspw. ein Reinigungsunternehmen auf Dauer Reinigungsarbeiten in Gebäuden und stehen dort dem Unternehmen Räumlichkeiten für eine gewisse Dauer, zB für das Abstellen der Geräte zur Verfügung, Umkleidemöglichkeiten usw., ist die KommSt an…
…Berechnung der Zumutbarkeit von Tilgungszahlungen (Rz 1437 EStR 2000) für einen älteren betrieblichen Kredit zu berücksichtigen? Der Steuerpflichtige hat alle zumutbaren Schritte zur Tilgung der nach Betriebsaufgabe bzw -veräußerung verbleibenden betrieblichen Verbindlichkeiten zu setzen; bei Unterbleiben derartiger Maßnahmen sind die Zinsen nicht mehr Aufwendungen iSd …
…Die Gesellschaften führen keine Evidenzkonten. 1.1.2 Lösung Gemäß EStR 2000 Rz 2452 handelt es sich bei Besserungsverpflichtungen um zunächst erlassene oder gestundete Verbindlichkeiten von "besserungsbedürftigen" Unternehmungen, die bei Eintritt gewisser vereinbarter Voraussetzungen (nämlich Besserung des Unternehmens) wieder aufleben bzw. zu tilgen sind…
…nicht in der Schnelligkeit angepasst werden, wie die Einnahmen einbrechen. Verbindlichkeiten, etwa in Form von Kreditlinien von Banken können von Unternehmen nicht mehr bedient werden. Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer existenzbedrohlichen Gefährdung für österreichische Unternehmen kommt, wird dieser befristete Schwerpunkt in die…
…keine Steuerpflicht mehr aus, weil der Grundtatbestand nicht mehr dem Rechtsbestand angehört. 1.5. Berichtigung der Steuerfestsetzung gemäß § 32 ErbStG 1955 Kommen nach Erlassung des Steuerbescheides abzugsfähige Verbindlichkeiten hervor, die im Steuerbescheid nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie dem Abgabepflichtigen unbekannt waren, so kann er…
…bis zum Beendigungszeitpunkt angefallenen Ansprüche stellt lediglich eine andere Form der Abwicklung dar. Ad 3): Im Falle einer dem Grunde nach anzuerkennenden Pensions- bzw. direkten Leistungszusage entsteht mit der Abfindungsvereinbarung im Jahre 2000 bei der Kapitalgesellschaft eine abzugsfähige Verbindlichkeit, der die gewinnerhöhend aufzulösende Pensionsrückstellung gegenübersteht…
…3 Z 1 bis 3 EStG 1988 vorliegt. Allerdings liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor, wenn eine gewisse Anzahl von Betten bzw. Appartements überschritten wird bzw. bestimmte Nebenleistungen erbracht werden. Die Abgrenzung zu den betrieblichen Einkunftsarten ist daher in diesem Zusammenhang zu beachten (Details siehe EStR…
…Judikat entsprechen, kommt eine von der Kapitalgesellschaft abweichende Zurechnung nicht in Betracht, es sei denn dies wäre infolge Missbrauchs oder Vorliegen eines Scheingeschäfts geboten. Liegt kein sich abhebender Betriebe mit einer gewissen Substanz vor, ist dies ein Indiz für Missbrauch. Missbrauch kann daher vorliegen, wenn…
…zu beseitigen. Der Eintritt der Verjährung ist hier aber nicht ursächlich dafür, dass die Zweischneidigkeit der Bilanz keine Wirkungen entfaltet. Infolge der Nichtzugehörigkeit der Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen begründet die unrichtige Aufwertung im verjährten Zeitraum daher keinen periodenübergreifenden Fehler, sodass kein Anwendungsfall des § 4 Abs. 2…
…1.2000, 96/14/0080; VwGH 16.9.2003, 2000/14/0106), veranlagte Körperschaftsteuer. Eine Verletzung der Gleichbehandlung von Gläubigern kann sich nicht nur bei Abzahlung bereits bestehender Verbindlichkeiten ergeben, sondern auch bei Barzahlung neuer Materialien (vgl zB VwGH 7.9.1990, 89/14/0132;…