… 1 Abs. 2 KStG 1988 in Österreich aufgrund des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts, des Sitzes oder des Ortes der Geschäftsleitung unbeschränkt steuerpflichtig sind, sind im Regelfall auch "ansässig" im Sinne eines Abkommens. Die DBA-rechtliche Ansässigkeit kann indes nicht in allen Fällen mit der unbeschränkten…
…2 Z 4 lit. a VersStG Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt Sachverhalt: Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in München (Familie) und weiterem Wohnsitz in Österreich (berufsbedingt von Montag bis Freitag) zahlt monatlich Versicherungsentgelt an einen Versicherer mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Prämienvorschreibungen werden nach Deutschland zugestellt…
…Das gilt auch für den Fall, dass der Bauträger zivilrechtlich auf eigene Rechnung handelt und damit das Risiko der Errichtung trägt. Erbringt ein Bauträger zu mehr als 50% seiner gesamten Umsätze Bauleistungen (Tätigkeiten auf "fremde Rechnung") gilt er als Unternehmer, der üblicherweise Bauleistungen erbringt ( UStR…
…erbringen lässt oder wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen Leistungen an Dritte erbringt (Rz 500 UStR 2000). Handeln auf fremde Rechnung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das wirtschaftliche Risiko, das mit der besorgten Leistung verbunden ist, nicht vom Besorgenden getragen wird…
…3 lit. a UStG 1994, wonach der Abnehmer beim Touristenexport keinen Wohnsitz (Sitz) oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet haben darf. Da für den Unternehmer spätestens im Zeitpunkt des Rücklangens des Formulars U34 ersichtlich war, dass der Abnehmer über einen Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet verfügt, liegen die…
…oder Vorstandsmitglieds oder eines Mitglieds des Stiftungsvorstands/-rats bei einem Rechtsträger gemäß § 2 Z 2 oder 3 WiEReG) in einem Unternehmen auf direkte oder indirekte Anweisung der dahinterstehenden Nominatoren, welche für gewöhnlich nicht in öffentlichen Registern aufscheinen, wahrnehmen. Grundlage dafür sind oftmals professionelle Nominee-Vereinbarungen…