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BMF-010221/2575-IV/4/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2575-IV/4/201018.10.2010

… 1 Abs. 2 KStG 1988 in Österreich aufgrund des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts, des Sitzes oder des Ortes der Geschäftsleitung unbeschränkt steuerpflichtig sind, sind im Regelfall auch "ansässig" im Sinne eines Abkommens. Die DBA-rechtliche Ansässigkeit kann indes nicht in allen Fällen mit der unbeschränkten…

BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 1/2

…2 Z 4 lit. a VersStG Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt Sachverhalt: Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in München (Familie) und weiterem Wohnsitz in Österreich (berufsbedingt von Montag bis Freitag) zahlt monatlich Versicherungsentgelt an einen Versicherer mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Prämienvorschreibungen werden nach Deutschland zugestellt…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

…Das gilt auch für den Fall, dass der Bauträger zivilrechtlich auf eigene Rechnung handelt und damit das Risiko der Errichtung trägt. Erbringt ein Bauträger zu mehr als 50% seiner gesamten Umsätze Bauleistungen (Tätigkeiten auf "fremde Rechnung") gilt er als Unternehmer, der üblicherweise Bauleistungen erbringt ( UStR…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…erbringen lässt oder wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen Leistungen an Dritte erbringt (Rz 500 UStR 2000). Handeln auf fremde Rechnung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das wirtschaftliche Risiko, das mit der besorgten Leistung verbunden ist, nicht vom Besorgenden getragen wird…

BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…3 lit. a UStG 1994, wonach der Abnehmer beim Touristenexport keinen Wohnsitz (Sitz) oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet haben darf. Da für den Unternehmer spätestens im Zeitpunkt des Rücklangens des Formulars U34 ersichtlich war, dass der Abnehmer über einen Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet verfügt, liegen die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…oder Vorstandsmitglieds oder eines Mitglieds des Stiftungsvorstands/-rats bei einem Rechtsträger gemäß § 2 Z 2 oder 3 WiEReG) in einem Unternehmen auf direkte oder indirekte Anweisung der dahinterstehenden Nominatoren, welche für gewöhnlich nicht in öffentlichen Registern aufscheinen, wahrnehmen. Grundlage dafür sind oftmals professionelle Nominee-Vereinbarungen…