… Zu 3a, 3b und 3c: Wird durch die private Benützung des Kfz die abschließend vertraglich vereinbarte Entlohnung oder - bei Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung - die angemessene Entlohnung (Gesamtausstattung) überschritten, liegt eine verdeckte Ausschüttung vor (siehe dazu Rz 917 ff KStR 2001). Andernfalls stellen die Aufwendungen für…
…Abs. 1 lit. a KommStG 1993 darstellen und somit nicht in die Bemessungsgrundlage zur Kommunalsteuer einzubeziehen sind. 2.1.2. Bildungseinrichtungen und Erwachsenenbildungseinrichtungen Rz 4 Bei Vortragenden (Lehrende und Unterrichtende) ist vorrangig zu prüfen, ob ein Dienstverhältnis nach den allgemeinen Kriterien gemäß § 47 Abs. 2…
…des Umgründungssteuergesetzes für den Übergang von Verlustvorträgen erfüllt, gehen die bei der GmbH festgestellten Verluste auf den Rechtsnachfolger über. Die Höhe des vortragsfähigen Verlustes ergibt sich - mit Bindungswirkung für die Folgejahre - aus der Veranlagung des Verlustjahres (vgl. zB VwGH 20.02.2008, 2006/15/0026…
…vorliegt. Die ausgeübte Tätigkeit muss dem im Steuerrecht beschriebenen Tatbestand entsprechen (vgl. VwGH 22.1.1986, 84/13/0015). Maßgebend sind im Zweifel nicht die vertraglichen Abmachungen, sondern stets das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit, also die objektiven Umstände (vgl. VwGH 25.10.1994…
…durchführen Eine unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 fallende Bildungseinrichtung (zB WIFI) beauftragt einen Privatlehrer mit der landesweiten Organisation von bestimmten Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. Das Ausmaß der organisatorischen Tätigkeit beträgt ca. 80%, zu rund 20% ist der Privatlehrer…
…und Beschädigung des Fahrzeuges, sodass er auch in diesen Fällen von seinen vertraglichen Pflichten nicht entbunden ist." Es sind somit alle restlichen Leasingraten und der vereinbarte Restwert zu entrichten. Liegt in so einem Fall (Restzahlungen nach Untergang des Fahrzeuges) ein Leistungsaustausch oder Schadenersatz vor? Der…
…EU-AHG); Gebühren, die für von Behörden ausgestellte Bescheinigungen und ähnliche Dokumente erhoben werden (§ 1 Abs. 3 Z 5 EU-AHG) und vertragliche Gebühren wie Zahlungen an öffentliche Versorgungsbetriebe (§ 1 Abs. 3 Z 6 EU-AHG). Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 (BGBl. Nr. 267/1957…