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BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…deutlich größer ist, als die durch den Betreiber der Anlage privat verbrauchte Strommenge und der Stromüberschuss gegen Entgelt ins öffentliche Netz eingespeist wird. Tätigkeiten, die lediglich der Selbstversorgung dienen, führen nicht zur Unternehmereigenschaft (Ruppe, UStG, § 2 Tz 56). Dies gilt auch dann, wenn der Strom…

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…eines Gebäudes tatsächlich keine weiteren Tätigkeiten ausübt, kein Unternehmer ist (EuGH 21.4.2005, Rs C-25/03, " HE "). Fehlt es an der Unternehmereigenschaft der Gemeinschaft, sind bei Leistungsbezügen die Eheleute, die diese Gemeinschaft bilden, unmittelbar als Leistungsempfänger anzusehen. Einem unternehmerisch tätigen Ehepartner stünde bei…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 2/2

abziehen. Kommt der Hausgemeinschaft selbst keine Unternehmereigenschaft zu, ist nicht sie, sondern der einzelne Gesellschafter (der jeweilige Ehegatte) als Empfänger der Leistung anzusehen (vgl. Umsatzsteuerprotokoll 2013, Erlass des BMF vom 7.10.2013, BMF-010219/0342-VI/4/2013 , Frage 1 mVa EuGH 21.4…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…A und der D-Gesellschaft besteht eine Miteigentumsgemeinschaft an einer vermieteten Liegenschaft. Die Miteigentumsgemeinschaft besitzt hinsichtlich der Vermietungstätigkeit Unternehmereigenschaft. Neben seinem Miteigentumsanteil an dieser Liegenschaft ist A Eigentümer weiterer vermieteter Liegenschaften und damit unternehmerisch tätig. Weiters ist A zu 40,5% Gesellschafter der E-Holding…

09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…Art. 28 UStG 1994 (Rz 184, 4338 UStR 2000) Unternehmereigenschaft von Gesellschafter-Geschäftsführern Gesellschafter-Geschäftsführer (von Personengesellschaften und GesmbHs) beantragen, ihre Einkünfte aus der Geschäftsführertätigkeit als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln, führen die Umsatzsteuer ab und machen die Vorsteuerpauschalierung geltend; gleichzeitig wird ein Antrag auf Vergabe einer…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…2008/13/0135) oder für seine Tätigkeit im operativen Bereich der Gesellschaft Vergütungen erhält. Das Fehlen eines Unternehmerrisikos und einer laufenden Lohnzahlung ist nur noch in solchen Fällen relevant, in denen eine Eingliederung des Gesellschafters in den Organismus der Gesellschaft nicht klar zu erkennen ist…

BMF-010203/0243-VI/B/2014Ertragsteuerliche Beurteilung von Sexdienstleistungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0243-VI/B/201418.06.2014

…ansonsten als unselbständig bzw. arbeitnehmerähnlich beurteilt wurde. Die umfangreiche Rechtsprechung zur Frage der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft kann für die ertragsteuerliche Beurteilung der (Nicht-)Selbständigkeit der Betätigung nicht herangezogen werden, da der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff nicht mit der ertragsteuerlichen Selbständigkeit übereinstimmt. Angeführt werden die den Entscheidungen zugrunde liegenden…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…seiner Angehörigen werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt, so dass auch aus dieser Tätigkeit eine Unternehmereigenschaft der Stiftung nicht resultiert. Umsatzsteuerrechtlich kommt es somit hinsichtlich der gegenständlichen Investitionen und Aufwendungen zu keinem Leistungsaustausch zwischen der Stiftung und dem Begünstigten. Ein Vorsteuerabzug steht der Stiftung daher nicht…