…fehlen noch Unterlagen oder eine zusammenhängende GPLA-Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 25.3. Frage Kann bzw. ist die Beschwerde an das BFG vorzulegen? 25.4. Lösung Gemäß § 265 BAO hat die Abgabenbehörde nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen ohne unnötigen Aufschub vorzulegen. Ermittlungen…
…| 4.000.000 Euro | 2007 | 600.000 Euro Im Jahr 2008 wurde vom FA weder eine Verlustberücksichtigung noch eine Nachverrechnung von Verlusten festgestellt. Die fehlende Nachverrechnung wurde von der steuerlichen Vertretung wie folgt begründet: In Serbien bestehen steuerliche Investitionsbegünstigungen für bestimmte Großinvestitionen…
…nämlich den Mitunternehmern eingetreten und daher bei diesen zu erfassen. Da im vorliegenden Fall aufgrund einer abweichenden rechtlichen Beurteilung von der Nichtanwendbarkeit des Art. III UmgrStG und damit fehlender ertragsteuerlicher Gesamtrechtsfolge auszugehen ist, kann eine steuerwirksame Erfassung des Zuschlages bei der GmbH im Rahmen des …
…Eine schätzungsweise Ermittlung des Abschöpfungsanteils kommt nicht in Betracht. Da wegen Wettbewerbsverstößen verhängte Geldstrafen oder Geldbußen infolge ihres Pönalcharakters grundsätzlich nicht abzugsfähig sind, ist bei Fehlen eines eindeutigen Nachweises des Abschöpfungsanteils durch den Steuerpflichtigen die gesamte Geldbuße nicht abzugsfähig ("Aufteilungsverbot" wegen Fehlens eines klaren Aufteilungsmaßstabes…
…Behörde, die das Flurbereinigungsverfahren durchführt, als Parteienvertreter auftreten (die Befassung von Notar bzw. RA würde für diese Vorgänge mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein und die Behörde meldete Erwerbsvorgänge in diesen Verfahren ja auch schon bisher an das FA GVG)? 4.4. Lösung 1. Anders…
…Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser usw.) hochzurechnen. Liegen plausible Bewertungen vor, muss kein Schätzungsgutachten vorgelegt/verlangt werden. Stichprobenartige Kontrollen seitens FA GVG sind jedoch nicht ausgeschlossen. 1.1.4. Nachweispflicht bei Erwerbsvorgängen zwischen Familienmitgliedern des § 26a GGG , die nicht dem Familienverband des GrEStG 1987 angehören Besteht bei Erwerbsvorgängen…
…Liftanlagen). Der ermäßigte Steuersatz kommt aber nur insoweit zur Anwendung, als die Maßnahme nicht der Lieferung von Wärme zuzuordnen ist. Bei der Ermittlung des auf die Wärmelieferung entfallenden Entgeltsteiles sind alle Kosten zu berücksichtigen, die mit der Gewinnung und Verteilung der Wärme im Zusammenhang stehen…
…LFV einem Fonds gleichzuhalten ist, der Geldleistungen an "bedürftige" Feuerwehren erbringt. Denn ohne diese Geldmittel wären die Wehren im Katastrophenfall nicht einsetzbar. Es würde am Gerät und ausgebildeten Menschen fehlen. Wenn schon Fonds begünstigt sind, die Leistungen an bedürftige Einzelpersonen erbringen, müsste dies umso mehr…
…Geschäftsführer im Rahmen der Einkünfte nach § 22 Z 2 EStG 1988 zu Betriebseinnahmen. Setzt der Geschäftsführer bei Ermittlung der Einkünfte die Kilometergelder als Betriebsausgaben an, ist die Inanspruchnahme der gesetzlichen Basispauschalierung nicht möglich (Rz 4103 und 4109 EStR 2000). Sollte das Fahrzeug überwiegend für die…
… 10 UStG 1994 § 10 Abs. 2 Z 4 lit. a UStG 1994 Ermittlung der Bemessungsgrundlage für eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme (Rz 1192 ff UStR 2000) Gemäß § 10 Abs. 2 Z 4 lit. a UStG 1994 ist eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von…
… 240 Abs. 3 BAO - Arbeitnehmerveranlagung vs. Steuerrückerstattung durch das FA BEO 5.1.1. Sachverhalt Ein österreichischer Arbeitgeber beschäftigt einen in Österreich beschränkt steuerpflichtigen Mitarbeiter teilweise in Österreich und im Ausland. Auf Grund des mit dem anderen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens verliert Österreich das Besteuerungsrecht für…
…unter anderem dann zu berichtigen, wenn sie nachträglich rechtswidrig werden, wie etwa, wenn nach Buchung vorgenommene Ermittlungen des Finanzamtes ergeben, dass die Gutschrift zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Abgabepflichtigen führen würde. Eine solche Berichtigung setzt einen dies anordnenden Bescheid voraus. Dieser Bescheid ist ein Bescheid…
…ständiger Rechtsprechung umfasst eine allgemeine Vollmacht auch die Zustellvollmacht (zB VwGH vom 12.9.2002, 2001/15/0158 ). Bestehen konkrete Zweifel am Bestand oder Umfang einer Vollmacht, so hat die Abgabenbehörde entsprechende Ermittlungen zu tätigen. Ist ein Zustellbevollmächtigter bestellt, so hat die Abgabenbehörde diesem zuzustellen…
… 118 Abs. 4 lit. d und e BAO. Bei den fehlenden Inhaltserfordernissen handelt es sich um inhaltliche Mängel im Sinn des § 85 Abs. 2 BAO. Daher hat das Finanzamt einen Mängelbehebungsauftrag zu erlassen und eine angemessene Frist zur Mängelbehebung zu setzen. Wird diesem Antrag nicht…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Allgemeines Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 86/2024 vom 18. Juli 2024, wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG…
…Sachverhalt" entsprechend wandern, je nachdem, wo der Antrag eingereicht wird (Antragsveranlagungsfälle) oder von wo aus amtswegige Ermittlungen getätigt werden (Pflichtveranlagungsfälle). Da der Antrag im Jahr 2 beim Finanzamt Y eingereicht wurde und dieses somit vom abgabepflichtigen Sachverhalt Kenntnis erlangte, ist dieses Finanzamt zuständig. 11. Befangenheit …
…entgegen. Dies gilt auch dann, wenn die endbesteuerungsfähigen Kapitalerträge (freiwillig) tarifveranlagt werden. Diese Rechtsansicht gilt für die Ermittlung der Höhe des Gewinnfreibetrages (wirksam daher ab der Veranlagung 2010). EStR 2000 Rz 3712 betreffend den Freibetrag für investierte Gewinne ist insoweit für den Gewinnfreibetrag nicht anzuwenden…
…sollte in der Folge entsprechend disponiert werden, wie zB Abtretungen oder ein Vermögensübergang nach § 142 UGB. Der Vorgang wird nach Maßgabe der in § 121a BAO gesetzten Grenzen dem FA angezeigt. 1.3. Fragestellung Wie ist der Vorgang steuerlich zu beurteilen? 1.4. Ergebnis § 24 Abs…