…die in §19 Abs. 1a UStG 1994 genannten Voraussetzungen? Ändert sich diese Beurteilung, wenn die Unternehmerin M über keine UID verfügt oder eine falsche UID angibt? Damit es zu einem Übergang der Steuerschuld im Sinne des § 19 Abs. 1a UStG 1994 kommt, muss es sich…
…Immobiliensachverständigen gilt allerdings die Beweislastumkehr (siehe dazu Punkt 3.16). Das zuständige Finanzamt muss bei Vorlage eines solchen Gutachtens gegebenenfalls nachweisen, dass es falsch ist. 3.16. Schätzungsgutachten eines beeideten und gerichtlich zertifizierten Immobiliensachverständigen Was sind die Voraussetzungen, dass für ein Gutachten die Beweislastumkehr gemäß …
…einer "falschen" UID-Nummer beim innergemeinschaftlichen Erwerb Ein österreichisches Unternehmen bestellt regelmäßig Waren bei einem Lieferanten, mit dem es seit Jahren in Geschäftsbeziehung steht. Sämtliche Daten dieses österreichischen Unternehmers - damit auch die gültige österreichische UID-Nummer - sind dem Lieferanten bekannt. In den Rechnungen an diesen…
…dass bei Umrechnungen von Euro in Schilling grundsätzlich auf zwei Nachkommastellen, also auf volle Groschen kaufmännisch auf- oder abzurunden ist. Beispiel 1: Eine Rechnung über 346,50 Euro soll in Schilling gebucht werden. Der richtige Rechenvorgang lautet: 346,50 € × 13,8561 = 4.801…
…Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten jeweils beantragten Betrachtungszeitraum wird im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Österreich ein gewerbliches Unternehmen rechtmäßig selbständig betrieben oder ein verkammerter oder nicht verkammerter Freier Beruf selbstständig ausgeübt. b.Zum Zeitpunkt der Antragstellung liegen eine Kennzahl des…
…sind kumulativ zu erfüllen: a.Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten jeweils beantragten Betrachtungszeitraum wird im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Österreich ein gewerbliches Unternehmen rechtmäßig selbständig betrieben oder ein verkammerter oder nicht verkammerter Freier Beruf selbstständig ausgeübt. b.Zum Zeitpunkt der…
… 4 Abs. 4 ASVG. Nachfolgende Punkte sind kumulativ zu erfüllen: a.Zum Zeitpunkt der Antragstellung wird im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Österreich ein gewerbliches Unternehmen rechtmäßig selbständig betrieben oder ein verkammerter oder nicht verkammerter Freier Beruf selbstständig ausgeübt. In Bezug auf Anträge…
…Bei der Einzelfallprüfung ist darauf abzustellen, ob der Steuerberater im eigenen Namen und auf eigene Rechnung oder im Namen der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig wird. Die Konzeption einer meldepflichtigen Gestaltung umfasst insbesondere die Schaffung, Entwicklung oder Ausformung einer meldepflichtigen Gestaltung und kann einen oder mehrere…