…gesondert zu beurteilen. Unschädlich wäre, wenn derartige Geschäftseinrichtungen sehr wohl zur Produktivität des Unternehmens beitragen, jedoch die geleisteten Dienste so weit von der tatsächlichen Gewinnerzielung entfernt sind, dass es schwierig ist, der betreffenden festen Geschäftseinrichtung irgendeinen Gewinn zuzurechnen (siehe OECD-Musterabkommenskommentar zu Art. 5 Rz…
…Bei einer Außenprüfung, bei welcher zunächst ein Prüfungsauftrag gemäß § 147 Abs. 1 BAO ausgestellt wurde, musste nach dem Hervorkommen von neuen Tatsachen bzw. der Bestätigung der in einer anonymen Anzeige angeführten Punkte, die begonnene Prüfung in eine Prüfung gemäß § 99 FinStrG übergeleitet werden. Es bestand…
…BFG zu weiterzuleiten. Es kann sich als zweckmäßig erweisen, dass die Abgabenbehörde ermittelt, ob eine Beschwerde/Berufung tatsächlich eingebracht wurde. Ein solches Ermittlungsergebnis ist dem BFG anlässlich der Weiterleitung mitzuteilen. Der Beschwerdeführer wird geeignet nachweisen müssen, dass eine Beschwerde/Berufung tatsächlich eingebracht wurde. 28. Rechtsmittelverfahren …
…zugestellt wurde), § 303 BAO (zB Wiederaufnahme des Verfahrens unter gleichzeitiger Aufhebung eines Abgabenbescheides von Amts wegen, wenn die für die Unzuständigkeit der Bescheidbehörde maßgebenden Tatsachen nachträglich neu hervorkommen). Zu § 261 BAO (Gegenstandsloserklärung) siehe Abschnitt 2.4. 2.1.2.7. Rechtsmittelverzicht Eine trotz Rechtsmittelverzichts eingebrachte…
…beachtlich. Die Berechnung des Höchstbetrags für die aus Staat X stammenden Einkünfte ergibt einen anrechenbaren Höchstbetrag von 20.850,36 Euro (28.168 x 51.815 : 70.000). Da die tatsächlich einbehaltene ausländische Quellensteuer 21.889,75 Euro beträgt, kommt diese nicht in voller Höhe…
…Fragestellung: a) Ist die Gesetzesänderung analog dem Erk des VfGH auch rückwirkend für alte Fälle anzuwenden? b) Was heißt 'in gleichartiger Form' konkret? c) Wie sind tatsächliche Ausschüttungen zwischensteuerlich zu behandeln? : Wäre bei einer Nichtaufgliederung nach RZ 89 StiftR die gesamte Ausschüttung zwischensteuerpflichtig? Lösungsvorschlag lt…
…Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. Der Vergütungsschuldner ist nur dann zur Quellenentlastung berechtigt, wenn beide Kriterien im DBA-Partnerstaat gegeben sind. In den Fällen von doppelansässigen Gesellschaften muss daher das Rückzahlungssystem angewendet werden. Dies deshalb, weil sich doppelansässige Gesellschaften häufig als missbrauchsverdächtig erweisen und daher…
…oder weil schlicht nach dem Recht des anderen Staates eine andere internationale Einkünfteaufteilung vorgenommen wurde, die sich gegenüber der österreichischen Aufteilung im Nachhinein als richtig erweisen könnte). Ist für das österreichische Unternehmen eine derartige Dokumentationsbeschaffung zu beschwerlich, dann wird zur Vermeidung eines Haftungsrisikos empfehlenswert sein…
…Änderung ergebende Betrag ist unverzüglich zu buchen. Anzahlungen können sich nicht als "nicht richtig" im Sinn des § 201 BAO erweisen. Sie sind daher nicht bescheidmäßig festzusetzen. Maßgebend für die Nachforderungszinsen vermeidende bzw vermindernde Wirkung entrichteter Anzahlungen ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Entrichtung (vgl § 211 Abs…