Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…wenn in einem Kalendermonat keine Selbstberechnung vorgenommen wurde. Im Zuge der elektronischen Anmeldung werden die einzelnen Abgabenbeträge der Anmeldung auf der Übermittlungssteuernummer des Parteienvertreters verbucht. Urkunden über selbstberechnete Geschäftsfälle sind an das Finanzamt nur über Anforderung zu übermitteln. 2.8 Entrichtung der selbstberechneten Abgaben Die…
…Die Pflicht zur Herstellung einer Abschrift der Urkunde und die Aufbewahrungspflicht treffen den Parteienvertreter. Am elektronischen Urkundenarchiv ist der Parteienvertreter nur "Nutzer", es unterliegt nicht seiner persönlichen Gestaltung und Gewahrsame. Dennoch entspricht das Einstellen der Urkunde in das Urkundenarchiv und die Bekanntgabe des Zugriffscodes im…
…Diese ist erforderlich, weil der Einschreiter bei Verwendung des elektronischen Dateitransfers - anders als bei der Verwendung von FinanzOnline - nicht authentifiziert ist. 1.2. Übermittlung von Dateien Werden elektronische Dateien (Buchhaltungsunterlagen, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere, Schriften oder Urkunden) an eine Abgabenbehörde übermittelt, stellt das in der Regel kein…
…Anmeldung zu FINANZOnline nach dem in der FOnV 2002 vorgesehenen Verfahren, in dem dann - unter anderem - auch die elektronische Einreichung der UVA durchgeführt wird. 2 Zuständiges Finanzamt Entsprechend dem eben Gesagten bestehen keine Bedenken, die Anmeldung zu FINANZOnline nicht nur bei dem für die Erhebung…
…Zusammenhang steht) angeklagt. Variante: Die Verurteilung zu einer Geldstrafe ist nicht nur wegen eines Finanzdeliktes, sondern auch wegen anderer strafrechtlich relevanter Delikte (zB schwerer Betrug, Urkundenfälschung) erfolgt. 1.2. Fragestellung Kann die im Zuge der Außenprüfung bekannt gewordene Darlehensforderung dem Gericht mitgeteilt werden? 1.3…
… 4 Abs. 1 NeuFöG - NeuFöG Erklärung - Mängelbehebungsverfahren Sachverhalt: Bei einer Betriebsübertragung wird der Rechtsvorgang vom Parteienvertreter elektronisch dem FA angezeigt. Der Übergabsvertrag wird in das Urkundenarchiv cyberDOC gestellt und der Zugriffscode dem FA bekanntgegeben. Am gleichen Tag wird dem FA eine ausgefüllte NeuFö 3 Erklärung…
…2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der RL (EU) 2015/849 Einsicht in die Urkunde genommen hat, bevor allfällige Schwärzungen von Teilen des Inhaltes vorgenommen wurden. Zur Anfertigung eines Aktenvermerks sind berechtigt: 1)der berufsmäßige Parteienvertreter 2)ein Dritter gemäß Art. 2…
…Bei rechtzeitiger elektronischer Anzeige des Erwerbsvorganges und Einstellen der Urkunde in "Cyberdoc" kann auch das Formular NeuFö3 mittels Cyberdoc dem FA zur Verfügung gestellt werden (siehe NeuFöR Rz 97 ). Bei Selbstberechnung muss das vollständige Formular NeuFö3 dem befugten Parteienvertreter im Zeitpunkt der Selbstberechnung vorliegen (siehe…
… 5a Abs. 2 WiEReG um beweiskräftige Urkunden handeln, die gemäß dem am Sitz der juristischen Personen landesüblichen Rechtsstandard verfügbar sind. Dokumente können dem berufsmäßigen Parteienvertreter im Original, in Kopie oder in elektronischer Form vorgelegt werden, sofern es sich um beweiskräftige Urkunden handelt, die gemäß dem…
…die Wirkung eines gesondert ausgewiesenen Steuerbetrages. Als Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 2 UStG 1994 ist - unabhängig von ihrer Bezeichnung - jede Urkunde zu verstehen, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet. Auch Eintrittskarten kommen grundsätzlich als Rechnungen im Sinne des …
…im BiBuG 2014 | 1. | Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1 inkl. Beilagen) als Bote unter Ausschluss jeglicher Vertretung Anmerkung: in Papier über FinanzOnline (FON) ("elektronischer Bote"); Ausnahme: Sterbedatum vermerkt umfasst von der Botenfunktion in FON sind: Übermittlung von Beilagen zu…
… 2 BiBuG 2014, dass Bilanzbuchhalter in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung beraten sowie die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden des Bundes als Bote auch auf elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung abfassen und übermitteln dürfen. Die genannten berufsrechtlichen Normen sind im jeweiligen Gesetz auch strafrechtlich bewehrt…