…Ermittlung des nach § 37 Abs. 5 EStG 1988 begünstigen Aufgabegewinnes zu erfassen, da die Firmenpension die ehemalige Tätigkeit vergütet, nicht aber die Beendigung der Geschäftsführungstätigkeit. Hat der Steuerpflichtige - wie im vorliegenden Fall - erst mit Pensionsantritt einen gesicherten Anspruch auf den Abfindungsbetrag, kommt einer Erfassung im…
…in § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 genannten Bezüge (begünstigte Auslandstätigkeit); Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit iSd § 22 Z 2 EStG 1988 gewährt werden; Arbeitslöhne an Dienstnehmer, die als begünstigte Personen gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden…
…Hotelrechnung) im Zusammenhang mit einer beruflichen Reise (vgl. Rz 78). Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit iSd § 22 Z 2 EStG 1988 an Geschäftsführer gewährt werden (= Firmenpensionen). Eine der GmbH in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (vgl. UStR 2000 Rz 184). …
…100% Anteil an der GV-GmbH (Tätigkeit: gewerbliche Gebäudevermietung) besteht. [Grafik] Die GV-GmbH hält einen 100% Anteil an der Grund-GmbH. Die PS beabsichtigt den gesamten Konzernkomplex inklusive Fremdfinanzierung zu veräußern. Die Zuschusszusage (mit Fälligkeit in 12 Monaten) an die Grund-GmbH war notwendig…
…abgesehen von bestimmten Ausnahmefällen, in denen der oder die Beratende eine besonders exponierte Stellung innehat, idR keine höchstpersönlichen Tätigkeiten darstellen, kann eine Beratungs-GmbH die Marktchancen selbst nutzen. Da die in EStR 2000 Rz 104 genannten zwei Voraussetzungen für die Zurechnung der Einkünfte an die…
…dem zum Schiedsverfahren führenden Fall befasst waren. Die zuständigen Behörden ernennen keine aktiven Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes oder ehemalige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der Vertragsstaaten innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach deren Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Richter und Professoren gelten in diesem Sinne…
…ist, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Gesellschaft. Gemäß § 25 Z 2 AVOG 2010 richtet sich die Zuständigkeit subsidiär nach dem Ort, von dem aus das Unternehmen betrieben oder die Tätigkeit ausgeübt worden ist. 5. Zuständigkeit - GmbH in Liquidation 5.1. Bezughabende Normen …
…zu werten sind, die beide gemeinsam in einer " festen örtlichen Anlage oder Einrichtung" ausgeübt werden, wenn sonach sowohl originär betriebliche als auch originär vermögensverwaltende Tätigkeiten in bestimmten Räumlichkeiten stattfinden. Für diese Frage wird es nicht die richtige Lösung sein, beispielsweise zu sagen, dass in einem…
…die Tätigkeit der AB GmbH nicht steuerbar ist und demnach keine Einkunftsquelle vorlag. Dieses Ergebnis der Betriebsprüfung muss bescheidmäßig umgesetzt werden, weil die Beteiligten in der Vergangenheit hohe Verlustzuweisungen geltend gemacht haben. Die Bescheidadressierung erfolgte folgendermaßen: "An [499 namentlich aufgezählte Personen] - alle als (vermeintliche) ehemalige…
…13/0117; VwGH 25.01.2006, 2005/13/0174). Beispiel: "An A, B und C als ehemalige Gesellschafter der X-KG". 6.2. GesBR Bei einer GesBR kommt als Adressierung insbesondere die Nennung aller Gesellschafter (zB "An A, B und C") in Betracht. Der Zusatz…
…Unternehmer Verfügungsmacht hat. Der bloß statutarische Sitz ist kein Abgrenzungsmerkmal gemäß § 12 AVOG, wenn an diesem (im Firmenbuch eingetragenen) Sitz keine betrieblichen Tätigkeiten entfaltet werden. Daher ist es prinzipiell nicht ausgeschlossen, dass es zu unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Erhebung der Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer kommen könnte…
…2. Verkauf einer 1996 erworbenen, an die Schottergrube angrenzenden Kleinlandwirtschaft (1,6 ha) an die Tochter. Das ehemalige landwirtschaftliche Wohnhaus mit 500 m² samt Grund ist vermietet und als Grundvermögen bewertet. Die landwirtschaftlichen Grundstücke sind und bleiben an die GmbH, deren Gesellschafterin die Tochter ist…
…der auch betreffend die Bezüge aus der aktiven Tätigkeit besteuerungsberechtigt war. Werden jedoch Gehaltsfortzahlungen, Zahlungen für ein Konkurrenz- und Wettbewerbsverbot, Abfertigungen, Abfindungen und Urlaubsentschädigungen aus Anlass der Auflösung des Dienstverhältnisses, welche eine in einem Vertragsstaat ansässige Person nach Wegzug aus dem Tätigkeitsstaat von ihrem ehemaligen…
…der auch betreffend die Bezüge aus der aktiven Tätigkeit besteuerungsberechtigt war. Werden jedoch Gehaltsfortzahlungen, Zahlungen für ein Konkurrenz- und Wettbewerbsverbot, Abfertigungen, Abfindungen und Urlaubsentschädigungen aus Anlass der Auflösung des Dienstverhältnisses, welche eine in einem Vertragsstaat ansässige Person nach Wegzug aus dem Tätigkeitsstaat von ihrem ehemaligen…
…stellt sich die Frage, ob der Wertzuwachs bei den früheren Kommanditisten versteuert werden muss oder ob die Forderung ab Entnahme anlässlich der Einbringung Privatvermögen ist und daher ein allfälliger Wertzuwachs nicht steuerhängig ist. Es liegen Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit iSd § 32 Z 2…
…in Empfang genommen werden. Obgleich der BFH mittlerweile von seiner Auffassung abgegangen ist, wurde die auf der ehemaligen Rechtsprechung beruhende Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens weiterhin aufrechterhalten. Sieht man in dieser DBA-Auslegung aber das entscheidende Kriterium darin gelegen, dass der Ort, an dem die…
…erste als auch die zweite Komponente, weder die erste noch die zweite Komponente. Daher unterliegen Ruhegenüsse, die einem in Spanien ansässigen ehemaligen Bediensteten der Pensionsversicherungsanstalt (der Angestellten) zufließen, und dessen Tätigkeit nicht als Ausübung einer öffentlichen Funktion zu qualifizieren war, der allgemeinen Zuteilungsregel des Art…
…1994 ist diesbezüglich weiterhin möglich und - damit verbunden - auch der Vorsteuerabzug (vgl. auch UStR 2000 Rz 899c ). Die Aufstockung des Gebäudes stellt bei der KöR mangels einer nachhaltigen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen keinen Betrieb gewerblicher Art iSd § 2 Abs. 3 UStG 1994 iVm …
…zufließe. Dies sei der reine Erlös aus seiner Erwerbstätigkeit, etwa ein Entgelt als Geschäftsführer der Gesellschaft. Eine bloß an die Tätigkeit anknüpfende Zahlungspflicht (wie eben eine Haftung gemäß § 9 BAO) verschaffe aber in keiner Weise Vermögenswerte, die der Masse zugute kommen können. 28.2. Frage…
…Teils der betrieblichen Arbeitsplätze. Der Tatbestand des Mantelkaufs, dh. insbesondere des Kaufs von Gesellschaftsanteilen an Kapitalgesellschaften, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt haben und von denen nur mehr das Rechtskleid der juristischen Person samt Verlustvorträgen bleibt, ist dann erfüllt, wenn alle oa. Kriterien kumulativ erfüllt sind…