…12 Z 2 UStG 1994, UStR 2000 Rz 489 3.2. Sachverhalt Ein deutscher Arbeitgeber beschäftigt einen Dienstnehmer mit Hauptwohnsitz in Österreich und stellt ihm ein Firmenfahrzeug (PKW, angeschafft in Deutschland mit Vorsteuerabzug) zur Verfügung. Dieses darf der Dienstnehmer auch für private Fahrten benützen (Sachbezug…
…Die Einleitung dieses Verständigungsverfahrens hätte im vorliegenden Fall seitens der deutschen Muttergesellschaft zu erfolgen. 3. Anrechnungshöchstbetrag - Proportionalanrechnung 3.1. Bezughabende Norm Art. 23 B OECD-Musterabkommen 3.2. Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer wird von seinem österreichischen Arbeitgeber für 7 Monate nach Italien entsandt…
…einem früheren Dienstverhältnis in der Bundesrepublik Deutschland eine deutsche öffentliche Pension sowie eine deutsche Firmenpension. Aus dem ehemaligen Dienstverhältnis in Österreich eine österreichische öffentliche Pension eine österreichische Firmenpension sowie eine Diensterfindervergütung, welche seitens des ehemaligen Arbeitgebers über einen Zeitraum von 5 Jahren verteilt ausbezahlt wird…
…als Arbeitgeber behandelt. Eine Ausnahme gilt im Verhältnis zu Österreich (Art. 15 Abs. 3 DBA-2000). Bei Arbeitnehmerentsendung zwischen verbundenen Unternehmen wird in Deutschland dagegen der Begriff "konzerninterne Arbeitnehmerentsendung" verwandt (vgl. u.a. Verwaltungsgrundsätze "Arbeitnehmerentsendung" - BMF-Schreiben vom 9.11.2001 -). Daraus folgt nach deutscher…
…2 des Abkommens zu qualifizieren sind" (vgl. entsprechend zum deutschen "Kurzarbeitergeld" den Erlass des BMF vom 8.6.2012, BMF-010221/0376-IV/4/2012). Beispiel 3: Für einen in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen mit österreichischem Arbeitgeber, der grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Grenzgängerregelung iSd Art…
…Beschäftigung nicht regelmäßig, sondern nur sporadisch ausgeübt wird. Bloße Gelegenheits- oder Gefälligkeitsarbeiten (dafür könnte ein persönliches Naheverhältnis zum Arbeitgeber sprechen) fallen daher nicht darunter. Bei einer Beschäftigung unter der Geringfügigkeitsgrenze ist daher eine Einzelfallprüfung vorzunehmen (möglicher Beobachtungszeitraum könnte ein Kalenderjahr sein). Dazu sind die…
…3. März 2000). 10 Manpower-Leasing von Österreich nach Deutschland Tritt ein österreichisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen als Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskräfte auf (LStR 1999 Rz 923), dann steht bei einer kurzfristigen (183-Tage nicht überschreitenden) Arbeitnehmerüberlassung an einen deutschen Arbeitskräfteentleiher das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 9 Abs. 2…
…Schenkungsmeldung - Aktienschenkung, internationale Schenkung 6.1. Bezughabende Norm § 121a BAO 6.2. Sachverhalt Ein Deutscher mit Wohnsitz in München schenkt seinem Freund Aktien. Dieser hat sein Depot in Deutschland. Der Wert der Aktien beläuft sich auf 90.000 €. Der Freund, der ebenfalls in München…
…Arbeitnehmer, die erst ab 1. Jänner 2010 die Altersteilzeit begonnen haben, dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr erstattet werden, ist eine Zuordnung des Besteuerungsrechts für diese Zahlungen auf der Grundlage von Artikel 18 Abs. 2 DBA-Deutschland (2000) nicht mehr möglich…
…folgende Rechtsansicht vertreten: "Wird von einem deutschen Luftfahrtunternehmen ein in Deutschland ansässiger Pilot einem österreichischen Luftfahrtunternehmen im Rahmen eines steuerlich anerkannten Arbeitsgestellungsverhältnisses überlassen, dann findet die Steuerzuteilungsregel des Artikels 15 Abs. 5 DBA-Deutschland auf die vom deutschen Arbeitgeber gezahlten Bezüge ungeachtet des Umstandes Anwendung…
…deutschen Verhältnis für die Beurteilung der Grenzgängereigenschaft eine "Ganzjahresbetrachtung" angewendet: Liegen die Grenzgängervoraussetzungen in einem Kalenderjahr an mehr als 45 Tagen nicht vor, so geht für das ganze Kalenderjahr die Grenzgängereigenschaft verloren (AÖF Nr. 283/1986). Wird daher ein deutscher Grenzgänger von seinem österreichischen Arbeitgeber…
…Bezughabende Normen § 23 AVOG 2010, § 26 BAO 6.2. Sachverhalt Ein Deutscher, der ein Haus in Ungarn besitzt, möchte mit einem Wohnmobil im Inland einen Wohnsitz begründen. Seine Aufenthaltstage reichen nicht aus, um einen gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen. 6.3. Frage Unter welchen Voraussetzungen kann…
…Die Verabreichung der Verpflegung ist nicht Lohnbestandteil der Dienstnehmer. Die Verpflegung der Dienstnehmer wird im Auftrag des Arbeitgebers von Dritten vorgenommen. Die Bereitstellung der Verpflegung wird im Einzelnen wie folgt durchgeführt: Lift(aufsichts)personal: Die Verpflegung wird in Warmhaltebehältnissen zu den Berg- bzw. Talstationen der…
…seinem deutschen Arbeitgeber unter dem Titel "Kurzarbeitergeld", welches dem Arbeitgeber von der deutschen Agentur für Arbeit erstattet wird, zufließen, sind als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung Deutschlands im Sinne von Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland (2000) zu qualifizieren und unterliegen daher ausschließlich dem deutschen…
…kommen, dass weder eine Vertreterbetriebstätte oder Betriebstätte in Österreich vorliegt, noch in wirtschaftlicher Betrachtung ein österreichischer Arbeitgeber gegeben ist, so wären die Löhne der deutschen Arbeitskräfte nur dann in Österreich steuerpflichtig, wenn sich die Reinigungskräfte über 183 Tage im betreffenden Kalenderjahr in Österreich aufhalten. Hierbei…
…seinen Hauptwohnsitz in der Nähe der Grenze im österreichischen Teil der Grenzzone. Er ist ganzjährig bei einem deutschen Arbeitgeber in der Nähe der Grenze beschäftigt. 1. getrennte Betrachtung der beiden Zeiträume (vor und nach dem Zuzug in die Grenzzone) Die tatsächlichen Arbeitstage betragen im ersten…
…Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, verwendete Begriff "Sozialversicherung" ist dahingehend auszulegen, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des Konkurses des Arbeitgebers hinsichtlich der noch…
…erst ab 1. Jänner 2010 die Altersteilzeit begonnen haben, dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr erstattet werden, ist eine Zuordnung des Besteuerungsrechts für diese Zahlungen auf der Grundlage von Artikel 18 Absatz 2 DBA-Deutschland (2000) nicht mehr möglich. Eine Steuerfreistellung…
…der Grenzzone beschäftigt, so geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, a) wenn der Arbeitnehmer während des ganzen Kalenderjahres in der Grenzzone beschäftigt ist und in dieser Zeit höchstens an 45 Arbeitstagen nicht zum Wohnsitz zurückkehrt oder außerhalb der Grenzzone für seinen Arbeitgeber tätig ist, oder b…
…Arbeitskräfteüberlassungen die Anwendung der 183-Tage-Klausel nicht davon abhängt, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist. Um der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes auch hier größtmögliche Wirkung zu verschaffen, wird ab sofort der deutschen Auffassung gefolgt, dass sich diese Sondervorschrift nur auf die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung im…