…2012 zurückgewiesen wird (unter anderem, weil eine bereits abgelaufene Frist grundsätzlich nicht verlängert werden kann). In weiterer Folge wäre die Zurückweisung des Vorlageantrages als verspätet auszusprechen. Die Aufhebung durch das Finanzamt ist jedoch nicht zwingend, wenn berücksichtigungswürdige Umstände vorliegen, die für eine, wenn auch verspätete…
…Haftungspflichtigen inzwischen (vor Erlassung des Haftungsbescheides) bereits aufgehoben: Der Haftungsbescheid ergeht an den Haftungspflichtigen und wird die Haftung nach der Rechtsprechung des VwGH im Rahmen der Ermessensausübung (sofern nicht auch besonders berücksichtigungswürdige andere Umstände vorliegen) der Höhe nach auf die zu entrichtende Insolvenzquote eingeschränkt (vgl…
…dass der Besteuerungszeitraum bei einer Abwicklung im Insolvenzverfahren bis zu fünf Jahre betragen kann; in berücksichtigungswürdigen Fällen kann dieser Zeitraum vom Finanzamt auf Antrag auch verlängert werden. Insolvenzrechtlich gilt, dass die allgemeine Prüfungstagsatzung (Forderungsprüfung) in der Regel auf 60 bis 90 Tage nach der Eröffnung…
…wieder auf Antrag (unter Umständen auch wiederholt) verlängerbar. Die Nichtverlängerung der Nachfrist führt selbst jedoch zu keiner Nachfrist (vgl. Ritz, BAO5, § 134, Tz 5). Gemäß § 245 Abs. 3 BAO ist auf Antrag die Beschwerdefrist aus berücksichtigungswürdigen Gründen auch mehrmals verlängerbar. Ob ein berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt…
…Frist angegeben, so gilt das innerhalb der gesetzlichen oder der angegebenen längeren Frist eingebrachte Rechtsmittel als rechtzeitig erhoben (§ 93 Abs. 5 BAO). 2.1.3.2. Verlängerung der Frist Die Verlängerung der Beschwerdefrist hat aus berücksichtigungswürdigen Gründen, auch wiederholt, zu erfolgen (§ 245 Abs. 3 BAO…
…W/10, in gleichgelagerter Sache den Haftungsbescheid aufgehoben und die Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Das Finanzamt kann unter diesen Umständen (Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz) den unter Anschluss von Bescheidkopien zu vervollständigenden Haftungsbescheid neuerlich erlassen. Auch allfälligen sonstigen, im…
…auch der Gesamtbetrag der verteilten Einkünfte vermindert werden, was mit der ertragsteuerlichen Gewinn- oder Überschussermittlung nicht im Einklang stünde. Dem FA bleibt unter diesen Umständen im Beschwerdeverfahren nur die Aufhebung und Neuerlassung des Feststellungsbescheides an den richtigen bzw. vollständigen Kreis von in Summe neun Einkünftebeziehern…
…der Wiederaufnahme (bzw. dem neuen Sachbescheid gemäß § 307 Abs. 1 BAO) resultierenden Nachforderung ein gegen die Verfügung der Wiederaufnahme sprechender Umstand sein. Dies gilt vor allem bei aus dem Grundsatz von Treu und Glauben resultierender sachlicher Unbilligkeit der Einhebung. Beispiel (zu § 303 Abs. 4 BAO)…
…zB VwGH 21.5.1992, 88/17/0216). Der Umfang der Überwachungspflicht hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (VwGH 18.11.1991, 90/15/0123). Eine Geschäftsverteilung kann einen Vertreter exkulpieren, wenn er sich nach Lage des Falles auf den intern für Abgabenangelegenheiten zuständigen…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…