…mehr bedient werden. Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer existenzbedrohlichen Gefährdung für österreichische Unternehmen kommt, wird dieser befristete Schwerpunkt in die gegenständliche Richtlinie aufgenommen. Damit soll ein Beitrag zur Wettbewerbssicherung der betroffenen österreichischen Unternehmen und Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden…
…nicht relevant und sind nicht in einer Steuererklärung zu erfassen. b.Bisher wurden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt Ist ein Mietverhältnis unabhängig von der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Flüchtlingssituation bereits beendet worden und wird die Unterkunft nunmehr einem Flüchtling befristet unentgeltlich zur Verfügung gestellt…
…von Wohnobjekten durch andere Unternehmer und verkauft die errichteten Gebäude an die Grundstückseigentümer. Die Tätigkeit der GmbH fällt nicht unter Abschnitt F "Bauwesen" der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten (ÖNACE 1995). Bei allen ihren Projekten verpflichtet sich die Bauträger GmbH, auf fremdem Grund und Boden Gebäude bzw…
…jeweilige Größe der entsprechenden Tätigkeit erfolgen, z.B. durch Nachweis von Buchungen oder Stornierungen. 9.4. Kumulierungen Durch die Gewährung der Förderung auf Grundlage dieser Richtlinie darf es nicht zu einer Überschreitung des beihilferechtlichen Höchstbetrages nach Abschnitt 3.1 des Befristeten Beihilferahmens in Höhe von…
…Z 1 KommStG 1993 erstreckt sich nicht nur auf den Bahn- und Busbetrieb, sondern auf alle unternehmerischen Tätigkeiten der ÖBB. Die ÖBB ist mit 66% der Bemessungsgrundlage von der Kommunalsteuer befreit. 8.2.2. Private Eisenbahnunternehmen Rz 127 Unternehmen mit dem Schwerpunkt "Betreiben eines Eisenbahnunternehmens…
…ist, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Gesellschaft. Gemäß § 25 Z 2 AVOG 2010 richtet sich die Zuständigkeit subsidiär nach dem Ort, von dem aus das Unternehmen betrieben oder die Tätigkeit ausgeübt worden ist. 5. Zuständigkeit - GmbH in Liquidation 5.1. Bezughabende Normen …
…nach Beendigung 10.1. Beendigung von Personenvereinigungen Eine GesBR (§ 1175 ABGB) endet mit ihrer Auflösung. Auflösungsgründe sind vor allem Vereinbarung, Zeitablauf (bei befristetem Gesellschaftsvertrag), Aufkündigung der unbefristeten Gesellschaft durch einen Gesellschafter. Die stille Gesellschaft endet mit ihrer Auflösung. Auflösungsgründe sind (nach den §§ 184 und 185…
…Öffentliches Interesse allein reicht nicht aus, vielmehr muss eine dem öffentlichen Recht angehörende Rechtsvorschrift bestehen, die eine entsprechende Tätigkeit der Gebietskörperschaft vorsieht. Die Dienstbarkeit ist daher gebührenpflichtig, es sei denn, im Gesetz über die Errichtung des Nationalparks ist eine Gebührenbefreiung für die Einräumung der Dienstbarkeit…
…und unmittelbar Gebietskörperschaften beteiligt sind (siehe 4.3). Dies trifft bei bloß mittelbarer Beteiligung von Gebietskörperschaften an inländischen Kapitalgesellschaften jedenfalls nicht zu. Wird der Zuschuss an die Kapitalgesellschaft gewährt und umfasst ihre Tätigkeit begünstigte und nicht begünstigte Geschäftsbereiche, ist der Zuschuss im Verhältnis der Umsätze…
…4 UStG 1994 nur dann ausgegangen werden, wenn sich die Tätigkeit des A nicht auf die bloße Herstellung des Kontaktes und den Hinweis auf die Existenz des Reisebüros B beschränkt (Rz 882 UStR 2000), sondern A einen konkreten Beitrag zum Abschluss von Verträgen zwischen dem…
Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…