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BMF-010203/0306-VI/6/2012Information zu steuerlichen Zweifelsfragen zu § 48b PKG
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0306-VI/6/201210.07.2012

…weil der zum 31.12.2011 unter § 48b PKG fallende Leistungs- oder Anwartschaftsberechtigte im Jahr 2012 verstorben ist, sind ebenfalls vom Anwendungsbereich des § 48b PKG erfasst. Die für diese "neuen" Hinterbliebenen maßgebliche Deckungsrückstellung im Sinne des § 48b PKG ist nicht die Deckungsrückstellung des verstorbenen Berechtigten…

BMF-010221/2575-IV/4/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2575-IV/4/201018.10.2010

…aus, das seinen Sitz nicht im Bereich des Träger-FA hat? Lösung Im Anwendungsbereich des AVOG 1974 bestimmt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zuständigkeit bei der Besteuerung von Körperschaften in einer Unternehmensgruppe sowie ergänzende Regelungen zum Übergang der sachlichen Zuständigkeit, BGBl. II…

BMF-010310/0001-IV/7/2008Vorläufige Anwendung des Interimsabkommen EU-Montenegro ab 1. Jänner 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0001-IV/7/200803.01.2008

…Nr. 3 zum Abkommen enthalten. Wichtige Änderungen zu den bisherigen autonomen Maßnahmen sind die: Ausweitung der Kumulierung auf die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess beteiligten Länder und Gebiete (westliche Balkanländer) sowie auf bestimmte Stoffe der Türkei. Die erweiterte Kumulierung ist jedoch erst ab dem Tag zulässig…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 1/2

…UStG 1994 zu versteuern. Die Sondervorschriften des § 23 UStG 1994 kommen daher beim Leistungsaustausch zwischen USA 1 und USA 2 nicht zur Anwendung ( UStR 2000 Rz 2942 ). USA 1 verkauft die Reisevorleistungen weiter an USA 2. Bei den in Österreich steuerbaren Leistungen (Grundstücksort, Tätigkeitsort) kommt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…bei Gesellschaften in Insolvenz oder Abwicklung Auch Rechtsträger, die sich in Abwicklung oder in einem Insolvenzverfahren (Sanierungs- oder Konkursverfahren) befinden, fallen in den Anwendungsbereich des WiEReG und auch diese unterliegen der Meldepflicht gemäß § 5 WiEReG. In Fällen, wo die rechtlichen Eigentümer auch die wirtschaftlichen Eigentümer…