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2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Mängel im Sinn des § 85 Abs. 2 BAO. Daher ist mit Mängelbehebungsauftrag vorzugehen. Ist der Antrag von vornherein offenkundig aussichtslos (weil unzulässig, etwa bei Einbringung von einem hierzu nicht Befugten oder wegen entschiedener Sache), so ist kein Mängelbehebungsauftrag zu erlassen, sondern der Antrag mit Bescheid…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Behörde (vgl. zB VwGH 29.6.1999, 99/14/0123). Nicht mit Mängelbehebungsauftrag vorzugehen ist jedoch, wenn die Eingabe von vornherein offenkundig aussichtslos ist, insbesondere wenn sie wegen Verspätung oder wegen Nichtlegitimation des Einschreiters zurückzuweisen ist (vgl. zB VwGH 27.6.1994, 93/12/0095…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

…zB VwGH 27.4.1981, 17/2599/79). Nicht mit Mängelbehebungsauftrag vorzugehen ist jedoch, wenn die Eingabe von vornherein offenkundig aussichtslos ist, insbesondere wenn sie wegen Verspätung oder wegen Nichtlegitimation des Einschreiters zurückzuweisen ist (vgl. zB VwGH 27.6.1994, 93/12/0095, 0096). Der…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…der Verschleppung der Angelegenheiten unrichtige Angaben machen, eine Mutwillensstrafe bis 700 € verhängen. Eine Person nimmt die Behörde mutwillig in Anspruch, wenn sie sich in dem Bewusstsein der Aussichtslosigkeit, der Nutz- und Zwecklosigkeit ihres Anbringens an die Behörde wendet, sowie aus Freude an der Behelligung…

BMF-010106/0031-IV/2/2012Erlass über Auskünfte zu sachverhaltsbezogenen Anfragen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010106/0031-IV/2/201217.12.2012

…mutwillig, wenn es allgemein offenkundige Fakten betrifft, vom selben Auskunftswerber eine große Anzahl gleich lautender Auskunftsbegehren gestellt wird, oder sich jemand im Bewusstsein der Grund- und Aussichtslosigkeit bzw. der Nutz- und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet. Weiters besteht kein Anspruch auf Rechtsauskunft, wenn…