…ob die Betreuung durch eine selbständig oder nichtselbständig tätige Person erfolgt, sind die Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig, soweit sie steuerfreie Kostenersätze übersteigen (siehe Beispiel 2). Betreuung im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit Wenn die zu betreuende Person (oder deren Angehörige) einen Vertrag mit einer…
…berücksichtigt werden. Steuerliches Existenzminimum Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 , LStR 2002 Rz 870 Sachverhalt Außergewöhnliche Belastungen (agB) sind idR nur vom jeweiligen Steuerpflichtigen selbst absetzbar. Werden agB vom (Ehe)Partner übernommen, so besteht steuerliche Absetzbarkeit nur dann…
…Grundsätzen eine außergewöhnliche Belastung dar (zu den Krankheitskosten siehe LStR 2002, Rz 902; zu den Begräbniskosten LStR 2002, Rz 890). Angehörige von Flutwellenopfern, die aus Anlass der Flutwellenkatastrophe in die Katastrophenregion reisen, können ebenfalls pauschal ohne Selbstbehalt 1.000 € als außergewöhnliche Belastung geltend machen…
…gemäß § 2 Abs 2 EStG 1988 ermittelte steuerpflichtige Einkommen (Bruttoeinkünfte abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) angewendet. Gemäß Rz. 39e des Kommentars zum Internationalen Steuerrecht (Phillipp-Loukota-Jirousek) ist in Fällen, in denen Teile des im Quellenstaat besteuerten Betrages im Wohnsitzstaat nicht als Einkommen gelten, die…
…durchschnittlichen Standard hinaus, sind die Vergleichskosten ("Neupreise") für die Anschaffung (Herstellung) eines derartigen Gegenstandes üblichen Standards zu berücksichtigen. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung eines PKW stellen nur im Ausmaß des Zeitwertes im Zeitpunkt der Zerstörung (Beschädigung) des Fahrzeuges eine außergewöhnliche Belastung dar, und zwar unabhängig…
…einem der Verausgabung der Beträge folgenden Jahre, so führt dies dazu, dass die Beträge nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind. Derartige Ersätze sind rückwirkende Ereignisse. Ein solches Ereignis liegt auch vor, wenn eine Rückzahlung des Ersatzes erfolgt. 3.2.18. Rückwirkende Gewährung von Familienbeihilfe (…
…Wiederaufnahme des Verfahrens weiters Bedeutung zukommen. Wer beispielsweise Ausgaben deshalb nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend macht, weil die Ausgaben in einem Erlass als nicht abzugsfähig bezeichnet werden, den trifft grundsätzlich kein grobes Verschulden, das der Bewilligung der Wiederaufnahme…
…bedeutsam, wenn sie nach Bescheiderlassung eintreten. Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn das in Betracht kommende Ereignis im Bescheid angeführt ist. Als solche anzeigepflichtige Ereignisse kommen beispielsweise in Betracht Kostenersätze für als außergewöhnliche Belastungen (§ 34 EStG 1988) berücksichtigte Ausgaben, Stattgabe einer gegen einen Erbschaftssteuerbescheid gerichteten Berufung…
…Wiederaufnahmsbescheid, wenn zunächst noch kein Sachbescheid erlassen war (§ 307 BAO)? 7. Anregungen von amtswegigen Wiederaufnahmen (§ 303 BAO) in Zusammenhang mit vergessenen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen? 8. Bindung an Berufungsentscheidungen im Umsatzsteuerfestsetzungsbereich (§ 289 Abs. 3 BAO)? 9. Vertretungsberechtigung von Bilanzbuchhaltern und Vorgangsweise bei Überschreiten der Befugnisse (…
…Abs 4 EStG 1988 erfüllt, begehrt für die Vorjahre (vor EU-Beitritt) die Anerkennung des allgemeinen Absetzbetrages, des Alleinverdienerabsetzbetrages und einer außergewöhnlichen Belastung. Lösung Gemäß § 1 Abs 4 EStG 1988 können Staatsbürger des EG- und EWR-Raumes für die unbeschränkte Steuerpflicht optieren, wenn mindestens 90%…
…besteuert werden darf. Etwaige bilateral getroffene Konsultationsvereinbarungen hinsichtlich der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie, die das Ausmaß der persönlichen Belastungen für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer möglichst geringhalten sollen und eine vorübergehende Besteuerung nach dem Tätigkeitsortsprinzip für im Homeoffice erbrachte Tätigkeiten ermöglichen, gehen obigen Ausführungen vor (vgl…