…erhobene Abgaben. 2. Antragsbefugnis Da es sich bei Auskunftsbescheiden gemäß § 118 BAO um antragsgebundene Verwaltungsakte handelt, ist ein Antrag, der an das Finanzamt gestellt wird, erforderlich, um vom Finanzamt einen Rulingbescheid zu einem bestimmten noch nicht verwirklichten Sachverhalt zu erhalten. Antragsbefugt sind: Abgabepflichtige (§ 77 BAO)…
…Partei 4.1 Einbringung des Antrages Aufhebungen gemäß § 299 Abs. 1 BAO können nicht nur von Amts wegen, sondern auch auf Antrag der Partei erfolgen. Antragsbefugt sind Parteien iSd § 78 BAO, an die der aufzuhebende Bescheid ergeht bzw. denen gegenüber der aufzuhebende Bescheid wirkt. Beispiel…
…Ro 2016/16/0020). 2.6. Antrag des Abgabepflichtigen 2.6.1. Befugnis zur Antragstellung Antragsbefugt ist jener Abgabepflichtige, dem gegenüber der Bescheid über die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit wirkt. Dies muss nicht der Beschwerdeführer sein (zB bei einer Beschwerde der Personengesellschaft gegen den Bescheid über…
…BAO ua. voraus, dass die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeiten als Folge einer Berufung erfolgt. Antragsbefugt ist daher jener Abgabepflichtige, dem gegenüber der Bescheid über die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit wirkt. Da noch keine solche Herabsetzung erfolgt ist, ist der Antrag unzulässig und daher bescheidmäßig zurückzuweisen. Die Zurückweisung…
…ist bei der Ermessensübung zu berücksichtigen (UFS 24.04.2006, RV/0399-K/05). 4. Antrag 4.1. Antragsbefugnis Zur Antragstellung befugt ist jeder, dem gegenüber der zu berichtigende Bescheid wirksam geworden ist. Die Befugnis steht der Partei (§ 78 BAO) zu. Daher ist bezüglich Feststellungsbescheiden…
… VwGH 21.02.1995, 95/07/0010). 3. Antrag der Partei 3.1. Antragsbefugnis Zur Antragstellung befugt ist jeder, dem gegenüber der zu berichtigende Bescheid wirksam geworden ist. Die Befugnis steht der Partei (§ 78 BAO) zu. Daher ist bezüglich Feststellungsbescheiden (§ 188 BAO) nicht nur die…
… 78 BAO. Bezüglich Bescheiden über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) ist nicht nur die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB KG, GesBR) antragsbefugt, sondern auch jeder, der als Beteiligter im Feststellungsbescheid genannt ist (somit auch jeder Kommanditist). Der Antrag ist ein…
1. Einleitung Unter dem Grundsatz von Treu und Glauben wird verstanden, dass jeder, der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Wort und zu seinem Verhalten zu stehen hat und sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und…