…1 Z 1 lit. c ErbStG 1955). Nach dieser Bestimmung sind Schenkungen zwischen Ehegatten unmittelbar zum Zweck der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m2 Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit. Hierunter fällt auch das so…
…3 GrEStG 1987 in der Hand einer Unternehmensgruppe kommt. Eine solche Anteilsvereinigung setzt eine "Bewegung" von Anteilen voraus, weshalb die Gründung einer Unternehmensgruppe für sich allein noch nicht zu einer Anteilsvereinigung in der Hand einer Gruppe führt. Durch den Rechtsvorgang vom 1.2.2017 gehen…
… 6 GrEStG 1987 das Dreifache des anteiligen Einheitswertes. Hinweis: Zur Gebührenpflicht vgl. GebR Rz 442 ff . Zu B) Vereinbarung einer partiellen Gütergemeinschaft unter Lebenden, welche nur die Wohnung umfasst, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Ehegatten dient: Bei Vereinbarung einer partiellen Gütergemeinschaft wird idR…
…Gesellschaftern bestehende Vollrechtsfähigkeit angeordnet. Nunmehr bestehen diese Gesellschaften nicht nur durch, sondern auch neben ihren Gesellschaftern. Das Gesellschaftsvermögen steht ausschließlich der Gesellschaft und nicht (auch nicht anteilig) den Gesellschaftern zu (siehe Torggler in Straube/Ratka/Rauter, Tz 20 zu § 105 UGB). Demgegenüber waren OHG und…
…abgabenrechtliche Verrechnungsvorschriften für die Dauer des Insolvenzverfahrens verdrängen, beziehen sich nur auf Insolvenzforderungen. Hinsichtlich der Befriedigung von Masseforderungen enthält die IO keine Sondervorschriften, die der Abgabenentrichtung (etwa auch durch Gegenverrechnung von Gutschriften) zum abgabenrechtlichen Fälligkeitstag entgegenstehen (zB VwGH 22.04.1985, 84/15/0009). Der…
…1955 bei der Bewertung zum Bewertungsstichtag keine Berücksichtigung finden. 1.3 § 16 BewG 1955 - Bewertung des Fruchtgenussrechtes an GmbH-Anteilen Sachverhalt: Ein Anteil an einer GmbH wird gegen Rückbehaltung des Fruchtgenussrechtes an den künftigen Ausschüttungen übertragen. Die GmbH hat jedoch Verlustvorträge. Frage: Wie wirken die…
…aus, die offenen Schuldigkeiten zur Gänze zu entrichten, so ist der Vertreter grundsätzlich zur Befriedigung der Schulden im gleichen Verhältnis (anteilig) verpflichtet (Gleichbehandlungsgrundsatz); die Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger bezieht sich auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits (zB VwGH 29.1.2004…