…Aufhebung oder Erlassung eines solchen Feststellungsbescheides, dass sich die Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides auf den Spruch des abgeleiteten Bescheides auswirkt. Feststellungsbescheide sind vor allem Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO), Bescheide über die gesonderte oder über die einheitliche…
…85 Abs. 2 BAO), Zuteilungsbescheid. Der Zuteilungsbescheid ist an den Steuerpflichtigen und an die beteiligten Gemeinden zu richten und zuzustellen. 10.2.2. Anpassung "abgeleiteter" Bescheide Rz 153 Im Falle der Erlassung eines Zuteilungsbescheides hat die Gemeinde den - davon abzuleitenden - Kommunalsteuerbescheid gemäß § 295 Abs. 2…
…Rulingbescheid im Falle einer Einigung im Verständigungsverfahren durch den Feststellungsbescheid gem. § 48 Abs. 2 BAO rückwirkend aufgehoben oder entsprechend abgeändert, da er ein vom Feststellungsbescheid abgeleiteter Bescheid ist (siehe auch § 295 Abs. 2a BAO). D.3. Prefiling Meeting Vor formeller Initiierung eines APA, d.h…
…20.02.2008, 2008/15/0019), Sonderwerbungskosten (zB VwGH 20.02.2008, 2008/15/0019). Werden solche Beträge im Feststellungsbescheid nicht erfasst, so können sie in abgeleiteten Bescheiden nicht berücksichtigt werden (zB VwGH 10.09.1998, 96/15/0198; VwGH 05.06.2003, 99/15…
…Partnerschaft mit Kind auch der Ehegatte bzw. die Ehegattin oder PartnerIn an diesem Wohnsitz aufhält, wenn diese/r ebenfalls EU/EWR-BürgerIn ist. Es liegt daher ein abgeleiteter Wohnsitz vor, der eine unbeschränkte Steuerpflicht begründen kann. Der AVAB steht daher zu, wenn der Ehegatte bzw…
…geschuldete (im Prüfungsauftrag genannte) Abgaben, sondern auch für vom Feststellungsbescheid (§ 188 BAO) abgeleitete Abgaben der Gesellschafter der KEG (nämlich jener Personen, die im Feststellungsbescheid genannt sind) bedeutsam. Dies gilt auch für die Einkommen(Körperschaft)steuer atypisch stiller Gesellschafter, die rechtswidriger Weise an in die KEG…
…die Gewinnermittlung maßgebende Rechtsfrage vom für die einheitliche und gesonderte Feststellung zuständigen Finanzamt erteilt, so reicht dies für Treu und Glauben. Die Nachsicht wegen sachlicher Unbilligkeit der Einhebung der "abgeleiteten" Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) setzt nicht voraus, dass die Rechtsauskunft (zusätzlich) dem betreffenden Abgabepflichtigen von "seinem" für…
… Frage 2: Wie wird das Fruchtgenussrecht bewertet? Zu Frage 1: Kann der gemeine Wert der Anteile nicht aus Verkäufen abgeleitet werden, ist er nach dem Wiener Verfahren zu schätzen. Das Wiener Verfahren ist grundsätzlich eine geeignete Methode zur Schätzung des gemeinen Wertes von Anteilen an…