…Euro unbefristetem Aufenthaltstitel (§ 8 Abs. 1 Z 3 und 4 NAG) der Gebühr von 150 Euro. Eine 2006 ausgestellte Ausweiskarte betreffend einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel (NAG) hat eine Gültigkeit von max. 5 Jahren, dann wird die Karte neu ausgestellt (im Jahr 2005 ausgestellte Karten…
…nbsp; Für die übrigen Gebäudeteile (2. und 3. Obergeschoß), die bereits von dem ab 1.1.2010 begründeten Mietverhältnis zwischen der X-GmbH und der KöR umfasst sind, tritt aufgrund der Aufstockung des Gebäudes keine Änderung ein. Die Option zur Steuerpflicht nach § 6 Abs. 2…
…2005, 2004/13/0164), verstorbene Person (VwGH 27.10.2008, 2008/17/0164), Verlassenschaft nach Einantwortung (zB VwGH 1.10.2008, 2006/13/0123). Eine GesBR (§ 1175 ABGB) endet mit ihrer Auflösung. Auflösungsgründe sind beispielsweise: Vereinbarung, Zeitablauf bei befristetem Gesellschaftsvertrag (§ 1205 ABGB), Aufkündigung der unbefristeten…
…Rundung der bescheidmäßig festgesetzten Abgaben vor (§ 155 Abs. 1 LAO). Die Wiener AO kennt keine Auf- und Abrundung. Ab 1. Jänner 2010 gilt statt der Rundungsbestimmungen der jeweiligen LAO die Rundungsbestimmung des § 204 Bundesabgabenordnung (BAO). 10. Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage (§ 10 KommStG 1993) 10…
…Gebäudeeigentümerin durchgeführt werden. Die KöR führt im Jahr 2010 die notwendigen Umbauarbeiten durch und optiert für das Dachgeschoß ab 1. Jänner 2010 zur Umsatzsteuerpflicht (Teiloption). Statt des bisher einheitlichen Mietvertrages wird hinsichtlich des Dachgeschoßes ein gesonderter unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen. Ist diese Teiloption möglich und steht…
…dann einer Berichtigung entgegenstehen, wenn durch die Maßnahme die Höhe des Leistungsgebotes (des Abgabenbescheides, des Haftungsbescheides) betroffen ist. Hingegen ist die Berichtigung etwa der Begründung eines Abgabenbescheides unbefristet zulässig. Auf Berichtigung gerichtete Anträge sind Anträge im Sinn des § 209a Abs. 2 BAO. Wird der Antrag…
…ausgesprochen wird, dass solche Feststellungen zu unterbleiben haben. Dies betrifft insbesondere folgende Vorschriften: § 54 BAO bzw. (ab 1. Juli 2010) §§ 13 Abs. 1 Z 1, 21 Abs. 2 Z 4 und 22 Abs. 2 Z 1 AVOG 2010 (Zuständigkeit), § 191 Abs. 1 lit. c BAO…
…8 Anm. 32f zur Rechtslage ab 1.1.2000). Da die Waren im gegenständlichen Fall vom letzten Abnehmer U beim ersten Lieferer (A-GmbH) abgeholt werden und somit bei der Lieferung an U die Warenbewegung stattfindet, handelt es sich bei der zweiten Lieferung (der Lieferung…
…schließlich rückwirkend ab dem Todestag des Erblassers in das Erbe eingetreten sind. Diesfalls müsste man die anderen Einkommensteuer-Finanzämter von dieser Vorgangsweise informieren und sie ersuchen, die Änderungen durchzuführen. Variante 3: Es ist ein eigenes Unterbeteiligungs-Feststellungsverfahren hinsichtlich der Erbengemeinschaft durchführen. Gemäß EStR 2000 Rz…
…gestellt, sich über die hochwasserbedingten Gewinnminderungen - und die damit verbundene Herabsetzung der Vorauszahlungen - ein Bild zu machen. Diese Regelung ist zeitlich unbefristet und stellt auf die Betroffenheit von Katastrophenschäden ab. Daraus ergibt sich, dass sowohl unmittelbar von einem Katastrophenschaden Betroffene als auch nicht unmittelbar Geschädigte…