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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…diese vor bzw. spätestens am Tag der Meldung stattgefunden haben muss, ist für das automatisationsunterstützte Zwangsstrafenverfahren der Tag der (letzten manuell vorgenommenen) Meldung heranzuziehen, damit jedenfalls die gesetzlich vorgesehene Frist gewahrt bleibt. Da grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Vorverlegung der jährlichen Überprüfung bestehen, erfüllt auch…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Bestätigung des Anbringens (§ 86a Abs. 1 letzter Satz BAO), Vorladung (§ 91 BAO), Ablehnung eines Antrages auf Verlängerung einer Frist (§ 110 Abs. 3 BAO), Androhung einer Zwangsstrafe (§ 111 Abs. 4 BAO), Aufforderung zur Einreichung einer Abgabenerklärung gemäß § 133 Abs. 1 BAO (vgl. VwGH 21.9.1988…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…der Bedürftigkeit notwendig sind, binnen vier Wochen mitzuteilen. (3) Die Verpflichtungen gemäß Abs. 1 und 2 können durch Verhängung von Zwangsstrafen erzwungen werden. (4) Offenlegungen, Meldungen und Nachweise nach diesem Bundesgesetz müssen vollständig und wahrheitsgetreu erfolgen. (5) Die Abgabenbehörden haben für Personen, deren Einkommen zur…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…24.2.1997, 96/17/0066, AW 96/17/0316). 3. Haftung für Zwangs-, Ordnungs- und Mutwillensstrafen (§ 10 BAO) Nach § 10 BAO haftet der Vertretene für Zwangsstrafen (§ 111 BAO), Ordnungsstrafen (§ 112 BAO) und für Mutwillensstrafen (§ 112a BAO), die gegen Parteienvertreter verhängt werden. Diese Haftung besteht…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Umsatzsteuervoranmeldungen (vgl. UFS 11.05.2010, RV/1092-L/08 zu einer Buchhaltungs-KEG). Eine weitere Ausnahme betrifft die Berechtigung zur Beschwerdeerhebung gegen WiEReG-Zwangsstrafen. Auch für Buchhalter und Personalverrechner ist eine Vertretung vor dem Bundesfinanzgericht bzw. im Rechtsmittelverfahren gemäß § 3 BiBuG 2014 und § 4…