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2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…85 Abs. 2 BAO. Daher ist mit Mängelbehebungsauftrag vorzugehen. Ist der Antrag von vornherein offenkundig aussichtslos (weil unzulässig, etwa bei Einbringung von einem hierzu nicht Befugten oder wegen entschiedener Sache), so ist kein Mängelbehebungsauftrag zu erlassen, sondern der Antrag mit Bescheid zurückzuweisen. 3. Bescheidmäßige Erledigungen…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…wird ein neuerlicher Antrag auf Nachreichung der Bescheidbegründung gestellt. Der erste Antrag wurde in weiterer Folge abgewiesen. 15.3. Frage Kann der neue Antrag schon vor Rechtskraft der Abweisung des ersten Antrages zurückgewiesen werden (wegen entschiedener Sache "res iudicata")? 15.4. Lösung Ein Antrag gemäß …

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…des Einkommensteuerverfahrens durchzuführen? 21.3. Lösung Der - neuerliche - Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ist zurückzuweisen, da diese Veranlagung bereits rechtskräftig durchgeführt wurde (entschiedene Sache). Soweit in den dargestellten Varianten vom Abgabepflichtigen eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO beantragt wird, ist bei inhaltlichen…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…auf die "rulingfähigen" Gebiete kostenpflichtig ist und wegen der nicht "rulingfähigen" Frage nicht zurückzuweisen ist, sondern aus pragmatischen Gründen als formloses Auskunftsersuchen zu behandeln ist, das nicht in Bescheidform ergeht und daher nicht kostenpflichtig ist. 2.3. Sachverhalt 2 Im Zusammenhang mit einem Umgründungsvorgang wird…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…bestätigt jedoch die Zurückweisung. In Mitgliedstaat B kann von der Entscheidung eines maßgeblichen Gerichtes nicht abgewichen werden. Die betroffene Person kann daher keinen Antrag auf Zulassung durch den Beratenden Ausschuss stellen. Die Verfahren gemäß diesem Bundesgesetz sind beendet. Beispiel 13: Gleicher Sachverhalt wie in Beispiel…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…Streitfrage fehlt, wenn die Streitbeilegungsbeschwerde unbegründet ist, z.B. weil keine Streitigkeit vorliegt oder weil der betroffene Sachverhalt nicht in den Anwendungsbereich des EU-BStbG fällt (siehe Kapitel A.2.3.2). Zudem fehlt eine Streitfrage, wenn ein österreichisches Gericht bereits rechtskräftig darüber entschieden hat.

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…Sachverhalt Ein Automaten-Service Unternehmen bringt eine Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen (§ 303 Abs. 4 BAO), und zwar betreffend die Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2008 ein. Nach dem in der Anregung geschilderten Sachverhalt hat das Unternehmen bestimmte Umsätze von sogenannten…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Bescheid hinsichtlich der Fälligkeit einer festgesetzten Abgabe anzufechten, bleibt unberührt (§ 255 Abs. 3 BAO). Die Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzulässigkeit setzt voraus, dass der Rechtsmittelverzicht wirksam und gültig ist. Der vor Erlassung des Bescheides abgegebene Rechtsmittelverzicht ist nach § 255 Abs. 2 BAO nur dann wirksam…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…2011, RV/0822-W/10, vom die Verschaffung der Kenntnis über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch im Wege der Akteneinsicht als ausreichend angesehen. Grundsätzlich werden jedoch die Ablichtungen der Bescheide zu übermitteln sein. 21. Fristverlängerung 21.1. Sachverhalt Ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist gemäß § 245 Abs…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…Zurückweisung mangels Legitimation zur Einbringung der Berufung oder wegen Verspätung) hätten jedoch nur an den Einschreiter (Berufungswerber) zu ergehen (diesfalls an den Kommanditisten zu Handen seines Zustellungsbevollmächtigten). 8. Bescheiderlassung an Personen, welchen in der Vergangenheit gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (§§ 188, 191 BAO) 8.1. Sachverhalt…