…Selbstberechnungsabgabe (§ 201 Abs. 2 Z 2 BAO), • Frist zur Stellung eines Wiederaufnahmsantrages (§ 303 Abs. 2 BAO), • Fristen zur Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages (§ 308 Abs. 3 BAO, § 309 BAO), • Zahlungsfristen (zB Fälligkeitsfrist gemäß § 210 Abs. 1 BAO, Nachfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO, Fälligkeitsfrist gemäß § 21 Abs…
…die Angelegenheiten solcher Personen wahrnehmen. Dies sind der Abgabepflichtige, der nach abgabenrechtlichen Vorschriften Haftende und der Wahrnehmende. Siehe dazu Rz 172. Nichtentrichtung Grundsätzlich ist die Versäumung einer Zahlungsfrist nicht strafbar. Die Nichtentrichtung am Fälligkeitstag ist für sich alleine noch nicht strafbar. Erst wenn der Abgabepflichtige…
…verlangen die Zollämter keine Sicherheit. Die diesbezüglichen Voraussetzungen sind nachzuweisen und vom Zollamt zu dokumentieren. Artikel 89 UZK-DA Aussetzung der Zahlungsfrist bei einem Antrag auf Erlass (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des…
…steuerpflichtige Behandlung dieses Umsatzes zulässig. Der Unternehmer weist nach, dass er diesen Umsatz tatsächlich gegenüber der zuständigen Abgabenbehörde des anderen Mitgliedstaates steuerpflichtig behandelt hat. Da für den konkreten Umsatz (Einräumung einer Zahlungsfrist gegen Zahlung von Zielzinsen) sowohl nach österreichischem als auch nach deutschem Recht (vgl. …
…zu nehmen, auch wenn dadurch das Beschwerdebegehren geändert oder ergänzt wird (§ 270 BAO). 3.6. Zahlungsfristen (Fälligkeit, Nachfristen) Beschwerdevorentscheidungen treten zwar an die Stelle der angefochtenen Bescheide; dies ändert jedoch nichts an der Fälligkeit der festgesetzt gewesenen Abgaben (zB VwGH 16.9.1992, 88/13…
… VwGH 20.03.2006, 2002/17/0023). Dies ist beispielsweise für § 217 Abs. 9 BAO (für rückwirkende Zuerkennungen oder Verlängerungen von Zahlungsfristen) bedeutsam (vgl. Richtlinien für die Abgabeneinhebung - RAE Rz 987 bis Rz 992). 6. Zeitliche Grenzen Berichtigungen gemäß § 293b BAO sind auch vor Eintritt…
…16/0041; VwGH 20.03.2006, 2002/17/0023). Dies ist beispielsweise für § 217 Abs. 9 BAO (für rückwirkende Zuerkennungen oder Verlängerungen von Zahlungsfristen) bedeutsam (vgl. Richtlinien für die Abgabeneinhebung - RAE Rz 987 bis Rz 992). 5.4. Begründung In der Begründung (§ 93 Abs. 3…