…entsteht mit der Abfindungsvereinbarung im Jahre 2000 bei der Kapitalgesellschaft eine abzugsfähige Verbindlichkeit, der die gewinnerhöhend aufzulösende Pensionsrückstellung gegenübersteht. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Abfindung ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu ermitteln. 6 § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 Wertberichtigung zu Auslandforderungen (Rz 2378 EStR…
…sich "in der Regel an jedem Arbeitstag" von ihrem Wohnort dorthin begeben. Personen, die bisher als Grenzgänger eingestuft wurden, weil sie "in der Regel an jedem Arbeitstag" gependelt sind, nun aber zur Eindämmung der weiteren Verbreitung der COVID-19 Pandemie im Homeoffice tätig werden (ua…
…7 UStG 1994 an dem Ort, an dem der Unternehmer den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Dies ist sein Wohnsitz im Ausland, wenn dort die Handlungen zur zentralen Verwaltung des Unternehmens vorgenommen werden. Mangels Steuerbarkeit der Leistungen in Österreich erübrigen sich weitere Ausführungen zu allfälligen…
…Aufwand wie zB Fahrtkosten zwischen in- oder ausländischem Wohnort und Ort der Betreuungstätigkeit) abgezogen. Anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben können unter Zugrundelegung der so genannten Basispauschalierung 12% der Einnahmen sowie die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Übersteigt das gesamte Einkommen im Kalenderjahr den Betrag von 11.000 Euro…
1. Mitwirkende bei inländischen Veranstaltungen 1.1 Wirken im Ausland ansässige und in Österreich bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Personen auf selbständiger Basis an inländischen kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen mit, dann unterliegen die diesen Personen zufließenden Einkünfte gemäß § 98 EStG der inländischen Besteuerung. Die Steuer…
…4.6. Grenzgänger Rz 71 Löhne an im Inland tätige Grenzgänger unterliegen der KommSt. Grenzgänger sind im Ausland ansässige Dienstnehmer, die im Inland ihren Arbeitsort haben und sich in der Regel an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnort dorthin begeben. 5.2.4.7. Insolvenz-Entgelt…
… EStR 2000 Rz 6604). Dienstnehmer sind weiters im Unternehmen tätige Grenzgänger. Grenzgänger sind im Ausland ansässige Dienstnehmer, die im Inland ihren Arbeitsort haben und sich in der Regel an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnort dorthin begeben. Rz 3a Als Dienstnehmer gelten aufgrund des Vorliegens eines…
…vor dem Abflug im Bereich des Flughafenareals, auf dem er stationiert ist, regelmäßig auch Vorbereitungen zu treffen hat, ist dies jedenfalls der Mittelpunkt seiner Tätigkeit (vgl. UFS 17.06.2011, RV/0637-L/10). Daraus folgt, dass bei Flügen zu verschiedenen ausländischen Flughäfen darauf abzustellen…
…Zur Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand sind nicht die ertragsteuerlichen Grundsätze heranzuziehen, sondern die mietrechtlichen Bestimmungen (VwGH 12.04.1994, 93/14/0215 ). Die Regelung des nach dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht maßgeblichen Erhaltungsbegriffes findet sich im § 3 MRG ( UStR 2000 Rz 1214 ). Nach § 3 Abs…
…wobei für die Berechnung der Entfernung die Luftlinie und nicht die Zahl der Straßenkilometer maßgeblich ist. 2. Die Eigenschaft als Grenzgänger erfordert grundsätzlich eine tägliche Rückkehr zum Wohnort im Ansässigkeitsstaat in der Grenzzone. 3. Nach dem Wortlaut des Abkommens steht die Grenzgängereigenschaft nur Personen zu…
…nur mehr für Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort des Beschäftigten oder für die Ausführung einer im Arbeitsvertrag der betreffenden Person vorgesehenen Aufgabe verwenden dürfen. Dies hat zur Folge, dass die bisher erlaubte darüberhinausgehende Nutzung als "Familienfahrzeug" - auch wenn dies im Anstellungsvertrag vorgesehen ist - zollrechtlich nur…
…werden und keine Betriebstätte vorliegt, auch am Wohnort (Wohnung) des Unternehmers erfolgen. Die tatsächliche Beurteilung, ob nun eine Betriebsstätte vorliegt oder nicht, lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhaltes des Einzelfalles vornehmen. Außerhalb der Betriebsstätte bedeutet nicht zwangsweise/gleichzeitig im Freien. Damit ist vielmehr gemeint…
…Beziehungen zwischen der natürlichen Person und einem Wohnort erkennen lassen. Der gewöhnliche Aufenthaltsort liegt daher im konkreten Fall (und auch bei der Variante) in Österreich. Sofern der Arbeitgeber in Österreich keine Betriebsstätte hat und keine Umsätze aus der Nutzung eines im Inland gelegenen Grundbesitzes erzielt…