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BMF-010302/0031-IV/8/2011Information zum neuen Außenhandelsgesetz (AußHG 2011)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010302/0031-IV/8/201107.09.2011

… 93 Abs. 2 bis 6 AußHG 2011). 1.2. Wichtige Neuerungen (1) Wertgrenzen Wenn im Außenhandelsgesetz 2011, einer Verordnung nach dem Außenhandelsgesetz 2011 oder in Dokumenten (wie Ausfuhrgenehmigungen) auf einen Wert abgestellt wird, ist der statistische Wert gemäß dem unmittelbar anwendbaren Recht der Europäischen Union…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…den zweiten Zeichnungsberechtigten verschenken würde und ihm zum Zwecke des Zugriffs die Zeichnungsberechtigung einräumen lässt. Dann würde die Anzeigepflicht gemäß § 121a BAO zum Tragen kommen, wenn die Wertgrenzen in Abs. 2 lit. a oder b überschritten werden. Im Regelfall werden die in der Praxis oft…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…Folgen einer Abgabenverkürzung noch als "unbedeutend" anzusehen sind, steht jedoch immer im Zusammenhang mit dem Grad des Verschuldens. Die Geringfügigkeit kann nicht ausschließlich an konkreten Wertgrenzen festgemacht werden, sondern ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen. Es gibt in der Judikatur oder Verwaltungspraxis dazu aber keine…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

… 3.4. Lösung Bei Zusammenlegung der Aktiendepots ist der Wille der Ehegatten zu beachten. Ist der Grund für den Zugriff des jeweils anderen, dass einer dem anderen seine Aktien schenken will, ist die Wertgrenze in § 121a Abs. 2 lit. a BAO heranzuziehen. Wird diese überschritten…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…beziffert werden? 1.4.2. Lösung Es ist nicht ausreichend lediglich anzugeben, dass die Wertgrenze von 50.000 € überschritten ist, denn das ist durch die Schenkungsmeldung selbsterklärend. Eine präzise Bewertung des Wertes im Sinn etwa eines Wiener Verfahrens ist zwar nicht nötig, aber eine…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…anzeigepflichtig. Darüber hinaus ist von der Anzeigepflicht das Auto umfasst, das offensichtlich nicht zum Betriebsvermögen, sondern zum Privateigentum des Bauern gehört und die Wertgrenze von 50.000 Euro übersteigt. 7. Schenkungsmeldung - Teilweise mittelbare Grundstücksschenkung 7.1. Sachverhalt A schenkt seiner Tochter B 100.000 Euro…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…3. Lösung Ad. a.: Es handelt sich dabei um eine Geldschenkung von A an B in der Höhe von Euro 1.000, die aber nicht anzeigepflichtig ist, da sie die Wertgrenze von Euro 50.000 gemäß § 121a Abs. 2 lit. a BAO nicht übersteigt, aber…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…Konsequenz der Fortschreibungsgrenzen des § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955. Die Nichtdurchführung von Wertfortschreibungen ergibt sich aus den Wertgrenzen des § 21 BewG 1955. Die im § 21 Abs. 1 BewG 1955 normierten Wertgrenzen gelten gem. Abs. 2 der Bestimmung nicht, wenn für einen Teil des…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…liegen zwei wirtschaftliche Einheiten vor, wobei der Grund und Boden entsprechend der Nutzung den wirtschaftlichen Einheiten zuzuordnen ist. Die Flächenminderung führt jedoch bei der wirtschaftlichen Einheit "Einfamilienhaus" zu keiner Wertfortschreibung, da die Wertgrenzen des § 21 Abs. 1 Z 1 lit. b BewG 1955 nicht erreicht…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

I. Allgemeines A. Rechtslage ab 1. Jänner 1994 1. Durch Art. XI des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818/1993, wurde ua. der mit 1. Jänner 1989 begonnene Hauptfeststellungszeitraum der Einheitswerte des Betriebsvermögens mit 31. Dezember 1993 beendet (Z 10) und die §§ 71 bis 75 BewG…