…oder bei Untergang/Verlust infolge höherer Gewalt. 1.2.1.4.3. Nicht freibetragsschädliche Übertragung Eine Nacherhebung unterbleibt, wenn die Weiterübertragung - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für eine begünstige Weiterübertragung iSd § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 - nur deshalb keinen nach dieser Bestimmung steuerbegünstigten…
…III.1.2.1.4.2. 2.2.1.4.3. Nicht freibetragsschädliche Übertragung Eine Nacherhebung unterbleibt, wenn die Weiterübertragung - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für eine begünstige Weiterübertragung iSd § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 - nur deshalb keinen nach dieser Bestimmung steuerbegünstigten Erwerb…
1. Bewertung 1.1 § 13 BewG 1955 - Wiener Verfahren 1996, Heranziehung eines Ertragswertgutachtens zur Berechnung des Ertragswertes Sachverhalt: Die Berechnung des gemeinen Wertes gemäß Wiener Verfahren 1996 erfolgt grundsätzlich nach der Formel: Vermögenswert plus Ertragswert dividiert durch zwei. Der Ertragswert wird aufgrund der Ergebnisse der…
…Abs. 5 ErbStG 1955, wenn ein im Nachlass enthaltener Gesellschaftsanteil im Rahmen eines Erbübereinkommens an einen Miterben entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird? Lösung: Die entgeltliche Weiterübertragung im Zuge eines Erbübereinkommens erfüllt nicht den Nachversteuerungstatbestand gemäß § 15a Abs. 5 ErbStG 1955 (VfGH 29.09.2006, B…
… 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG befreites Vermögen des Erblassers dar. 1.11. § 15a ErbStG Nachversteuerung im Fall einer teilweisen Weiterübertragung von begünstigtem Vermögen (Kapitalanteile) Sachverhalt: A überträgt seinen Geschäftsanteil an einer GmbH, der 30% des Stammkapitals entspricht, unentgeltlich und steuerbefreit gemäß § 15a ErbStG an…
…wird, ist die Steuer nachzuerheben. Diese taxativ aufgezählten Gründe lassen für weitere Nacherhebungsgründe oder eine die Nacherhebung ausschließenden Sachverhalt keinen Interpretationsspielraum. Abgesehen von den ua Ausnahmen (Tz 6.) ist die Nachversteuerung bei Weiterübertragung zwingend vorzunehmen. Im Falle der Nachversteuerung sind die Werte für den Zeitpunkt…