…drohend ist ein behördlicher Eingriff, wenn ein solcher nachweislich vom möglichen Enteignungswerber für den Fall der Ablehnung des Anbots angedroht worden ist. Die Bestimmung will lediglich jene rechtsgeschäftliche Rechtsübertragung aus der steuerlichen Erfassung ausnehmen, die das gleiche Ergebnis zum Inhalt hat, welches - bei Unterbleiben einer…
…Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, wenn die Naturkatastrophe ursächlich für die Versäumung war. 2. Erleichterungen bei Steuer(voraus)zahlungen 2.1. Zahlungserleichterungen Im Zusammenhang mit Naturkatastrophen kann es zu Liquiditätsengpässen oder Schwierigkeiten mit der Einhaltung von Zahlungszielen kommen. Abgabepflichtige, die von einer Naturkatastrophe unmittelbar…
…Darlehenshingabe objektiv den wirtschaftlichen Erfolg hat, Eigenkapital zu ersetzen. Für das Vorliegen der besonderen Umstände ist der Zeitpunkt der Darlehenshingabe maßgebend. Wenn nun im Zeitpunkt der Darlehenshingabe eine ausreichende Ausstattung mit Eigenkapital gegeben war und erst durch die späteren, aufwandswirksamen Zinszahlungen Insolvenzgefahr bzw. Unterkapitalisierung entsteht…
…ausländischen Gesellschaften nicht aus Verkäufen ableiten (zB in- oder ausländische Börsennotierungen), kann das Wiener Verfahren 1996 als Schätzungsanleitung angewendet werden. Auch eine etwa vorliegende, nach einem ähnlichen Verfahren oder nach dem § 13 Abs. 2 BewG entsprechenden Bestimmungen (zB Bundesrepublik Deutschland) amtliche Ermittlung des Gemeinen Wertes…
…eingetretenes Schadensereignis (zB Eichensterben) keine wirksamen Maßnahmen gefunden wurden, diesen/dieses zu beseitigen, kann nicht abgeleitet werden, dass sich der Steuerpflichtige mit diesem Umstand abgefunden hat und eine Kalamitätsnutzung dadurch ausgeschlossen wird (VwGH 25.3.1966, 1564/65). Eine Kalamitätsnutzung ist jedoch nur dann gegeben…
…der Grundstückswert wird gebucht: auf das variable Konto von A auf das variable Konto beider Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung Wird die Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif berechnet, weil aus grunderwerbsteuerlicher Sicht eine unentgeltliche Übertragung vorliegt? Lösung: Da der Gegenwert des eingelegten Grundstückes vereinbarungsgemäß ganz bzw…