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04 2541/3-IV/4/84Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen für Bezieher italienischer Sozialversicherungspensionen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 2541/3-IV/4/8420.11.1984

…Steuerentlastungen in bezug auf italienische Pensionen auf Grund der Bestimmungen eines mit Italien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens künftighin an die Beibringung einer Wohnsitzbescheinigung gebunden. Ein Muster eines diesbezüglichen internationalen Vordruckes ist in der Anlage ./.1 beigeschlossen. Die Finanzlandesdirektionen werden daher eingeladen, in Österreich ansässigen Empfängern italienischer Sozialversicherungspensionen…

04 2542/8-IV/4/85Steuerliche Behandlung italienischer Sozialversicherungspensionen gemäß den zwischen Österreich und Italien anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 2542/8-IV/4/8512.04.1985

…wird, eine vom zuständigen österreichischen Finanzamt auf dem maßgeblichen Vordruck (in aller Regel: "Mod EP-I/3") erteilte Ansässigkeitsbescheinigung übermittelt werden. Die maßgeblichen Vordrucke werden von den italienischen Sozialversicherungsträgern den österreichischen Pensionsbeziehern zugeleitet. Die österreichische Ansässigkeitsbescheinigung wird auf diesem Vordruck von jenem österreichischen Finanzamt erteilt…

BMF-010222/0018-VI/7/2013Information zu dem ab 01.01.2013 gültigen amtlichen Vordruck (NeuFö 2) im Zusammenhang mit dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0018-VI/7/201320.02.2013

…Gebühren oder Beiträge, bei denen die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG eintreten sollen, am amtlichen Vordruck beseitigt, mit der Begründung, dass sich dies ohnedies aus dem Anbringen an die jeweilige Behörde ergibt (§ 4 NeuFöG). Korrespondierend dazu ist auch die Z 7 des…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…der Einheitswerte erforderliche Erklärungen (§ 80 BewG 1955). Abgabenerklärungen liegen auch vor, wenn sie entgegen § 133 Abs. 2 BAO nicht unter Verwendung amtlicher Vordrucke eingereicht werden (VwGH 27.10.1988, 87/16/0161). Sie liegen weiters vor, wenn sie rechtswidrigerweise (zB unter Verletzung des § 42 Abs…

BMF-010221/0477-IV/4/2006Besteuerung von Lizenzgebühren - DBA Slowenien
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0477-IV/4/200628.08.2006

…Die Rückerstattungsanträge sind laut Information der slowenischen Finanzverwaltung innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Zahlung der Quellensteuer zu stellen. Die Vordrucke sind in der Beilage angeschlossen. Bundesministerium für Finanzen, MF-DURSobr.KIDO 11 Nur PDF vorliegend Dieses Dokument liegt nur im PDF-Format…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…Einkünfte eingereicht wird (zB VwGH 25.4.2002, 2000/15/0032). Abgabenerklärungen liegen auch vor, wenn sie entgegen § 133 Abs. 2 BAO nicht unter Verwendung amtlicher Vordrucke eingereicht wurden (vgl. zB VwGH 27.10.1988, 87/16/0161; VwGH 22.10.1992, 92/16/0014)…

50 0501/1-IV/04Einreichung der Steuererklärungen 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/1-IV/0430.01.2004

…die Steuererklärungen 2003 nicht verpflichtend elektronisch einzureichen und erfolgt deren elektronische Einreichung auch nicht freiwillig, so hat deren Einreichung unter Verwendung der amtlichen Vordrucke zu erfolgen. 1.4 Weiters wurde mit dem AbgÄG 2003 auch die allgemeine Frist zur Einreichung der Steuererklärungen geändert (§ 134 Abs…

04 0101/41-IV/4/01Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/41-IV/4/0117.12.2001

…3 BAO gestützten Rückzahlungsantrag, der beim Finanzamt Eisenstadt einzureichen ist, erwirkt werden. (7)Der Rückzahlungsantrag ist grundsätzlich unter Verwendung des Vordruckes ZS-RD1 (deutsch) oder ZS-RE1 (englisch) zu stellen, wenn die abzugspflichtigen Einkünfte ab 1.1.2002 zugeflossen sind; hierbei sind die entsprechenden Beiblätter…

04 0101/31-IV/4/04Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/31-IV/4/0423.08.2004

…Die anschließende Überbeglaubigung erfolgt durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.   (3) Soweit nicht auf besonderen Vordrucken der ausländischen oder der österreichischen Steuerverwaltung um Erteilung einer Ansässigkeitsbestätigung ersucht wird, ist für die Bestätigungserteilung der allgemeine Ansässigkeitsvordruck ZS-A zu verwenden (liegt in einer Downloadversion vor…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…Steuerrückzahlung oder durch Steuerbefreiung herbeigeführt werden. A. Steuerrückzahlung Eine Steuerrückzahlung kann unter Verwendung der Vordrucke ZS-RD1 (deutsche Version) oder ZS-RE1 (englische Version) unter Anschluss der Beilage C beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart beantragt werden. Siehe auch den Basiserlass über die Rückzahlung österreichischer Abzugsteuern…

BMF-010220/0321-IV/9/2012Verordnung der Bundesministerin für Finanzen gemäß § 2 Abs. 9 MinStG 1995 betreffend die Anwendung von Kontroll- und Beförderungsbestimmungen auf Additive
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0321-IV/9/201207.01.2013

…vornehmen. 6.) Die Verbrauchsteuer-Formulare werden derzeit überarbeitet; im Zuge dieser Anpassung werden auch die relevanten Erzeugnisse der KN-Position 3811 einbezogen werden. Vorerst sind auch formlose Anträge entgegen zu nehmen oder können die vorhandenen Vordrucke formlos angepasst werden. Bundesministerium für Finanzen, 7. Jänner 2013

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…| Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben | G 10 | Bodenwertabgabe | FK 43 | Stundungszinsen | FK 44 | Neuberechnung der Stundungszinsen | FK 45 | Aussetzungszinsen | FK 240 | Säumniszuschläge | FK 251 | Abänderung von Nebengebühren Weitere Vordrucke…

BMF-010221/0101-IV/4/2006Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf steuerabzugspflichtige Einkünfte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0101-IV/4/200610.03.2006

…solche Gegebenheiten vorliegen, oder fehlt diese Erklärung, muss die DBA-Entlastung im Rückzahlungsverfahren herbeigeführt werden. Die Erklärung ist in Vordruck ZS-QU2 bereits eingearbeitet. (20) Zusätzliche Dokumentation ist aber erforderlich, wenn sich dies aus der besonderen Rechtslage des Abkommens ergibt, wie z.B. in den…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…Vertretern des Gruppenträgers und aller einzubeziehenden inländischen Körperschaften zu unterfertigen. Dabei ist der amtliche Vordruck zu verwenden. Die Übermittlung des amtlichen Vordruckes kann elektronisch im Verfahren FinanzOnline unter der Verwendung der dafür vorgesehenen Funktion erfolgen, wenn dieser mit den qualifizierten elektronischen Signaturen der gesetzlichen Vertreter…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…III Nr. 92/2005 idgF, berechtigt, bei Vorliegen eines von der thailändischen Steuerverwaltung bestätigten Vordruckes ZS-QU1 in unmittelbarer Anwendung des DBA-Thailands den Lohnsteuerabzug zu unterlassen (EAS 3260). Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, eine Rückzahlung der in Österreich einbehaltenen Lohnsteuer beim gemäß § 18 AVOG…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…sich die griechische Steuerverwaltung weigern, die Bestätigung der DBA-rechtlichen Ansässigkeit auf den österreichischen Vordrucken zu erteilen, und selbst nicht in der Lage oder bereit sein, diese Bestätigung, zu der sie DBA-rechtlich verpflichtet wäre, auf adäquaten eigenen Vordrucken zu erteilen, so müsste die Frage…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 2/2

Sollten im Jahr 2013 die Umsätze weniger als 110.000 Euro betragen, so kommt es ab 2014 abermals zum Wechsel der Besteuerungsart, diesmal von Soll zu Ist. Beim Übergang von der Soll- zur Istbesteuerung sind Entgelte für die vor dem Übergang zur Istbesteuerung bewirkten Umsätze…

2022-0.171.130Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.171.13015.03.2022

  Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Portugal, BGBl Nr. 85/1972 idF BGBl. III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Portugals in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der…

2024-0.081.962Konsultationsvereinbarung mit Griechenland betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.081.96213.02.2024

…angeschlossen. (4) Ansässigkeitsbestätigungen können vom Steuerpflichtigen bei seinem zuständigen Finanzamt beantragt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung wird entweder auf dem entsprechenden griechischen Vordruck (CLAIM FOR THE APPLICATION OF THE DOUBLE TAXATION CONVENTION BETWEEN GREECE AND (1) ...............) ausgestellt, verfügbar unter https://www.aade.gr/sites/default/files/2017…

BMF-010200/0000-IV/2/2007Information zu den Änderungen im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO (Formular E 6)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010200/0000-IV/2/200722.02.2007

    1. Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Feststellungserklärung Ab der Einkünftefeststellung für 2006 besteht - wie schon für die Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung - die grundsätzliche Verpflichtung, die Feststellungserklärung elektronisch über FinanzOnline zu übermitteln (§ 43 Abs. 2 EStG 1988). Die Verpflichtung zur elektronischen Erklärungsübermittlung entspricht der bei…