…ausgeübt wird, und zwar auch dann, wenn mehrere Wochen- oder Monatsstunden zu Blockveranstaltungen zusammengefasst sind. Durch die ab 2005 eingetretene Vollrechtsfähgikeit der Universitäten ist hierdurch keine Änderung eingetreten. 8. Unter solchen Gegebenheiten kann ein internationaler Qualifikationskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung eintreten; dann nämlich, wenn…
…Firmenbuch in dem Gesetz vorgesehen ist, das deren Organisationsrecht enthält. 7.2.5 Treuhandschaften Eine Treuhandschaft zeichnet sich dadurch aus, dass ein Treugeber einem Treuhänder das Vollrecht bzw. einzelne Herrschafts- und Verwaltungsrechte aufgrund eines zwischen ihnen vereinbarten Vertragsverhältnisses überträgt. Der Treuhänder kann gegenüber Dritten wirksam…
…durch das HaRÄG (BGBl. I Nr. 120/2005) wesentlich geändert: Mit Wirksamkeit ab 1.1.2007 wurde eine umfassende, auch im (Innen-)Verhältnis zu den Gesellschaftern bestehende Vollrechtsfähigkeit angeordnet. Nunmehr bestehen diese Gesellschaften nicht nur durch, sondern auch neben ihren Gesellschaftern. Das Gesellschaftsvermögen steht ausschließlich…
…Universitätsgesetz 2002 (UG 2002, BGBl. I Nr. 120/2002), mit dem den Universitäten die Vollrechtsfähigkeit als Körperschaften öffentlichen Rechts zugesprochen worden ist, nicht bewirkt, dass damit die von ihnen ausgezahlten Bezüge nicht mehr als aus "öffentlichen Kassen" iSd § 98 Abs. 1 Z 4 zweiter Teilstrich…