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BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…mit ausländischen Gewinnen. Dieser endgültige Verzicht auf eine (ehestmögliche) Verwertung der ausländischen Verluste widerspricht dem Grundsatz, dass in der Unternehmensgruppe die Berücksichtigung von Verlusten selbstständiger ausländischer Gesellschaften nicht endgültig belasten soll und führt zu einer Nachversteuerung der bislang in Österreich angerechneten Verluste. Denn ebenso wie…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…getätigten Investitionen sind nicht vom so ermittelten Grundstückswert abzuziehen. Findet dieser Vorgang unter Fremden statt und hat der spätere Erwerber eine Forderung gegenüber dem Übergeber, dann stellt der Verzicht auf die Forderung eine Gegenleistung dar. Lösung Beispiel: Als Bemessungsgrundlage für die Schenkung ist der Grundstückswert…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…wenn eine inländische Muttergesellschaft einer ausländischen Tochtergesellschaft eine Forderung im Wege einer Einlage überträgt und aufgrund der übertragenen Forderung in der Zukunft höhere steuerfreie Dividenden anstelle von steuerpflichtigen Zinsen erzielt. Auch durch den Verzicht auf eine Forderung gegenüber der ausländischen Tochtergesellschaft kann dem Grunde nach…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…wird auf die Mutter-GmbH (M) mit Mindestnennkapital verschmolzen. Gemäß § 224 Abs. 1 Z 1 AktG unterbleibt eine Kapitalerhöhung. Der Vorgang ist nicht gesellschaftsteuerbar. Der Wertüberhang aus der Übertragung des Vermögens der T gegenüber dem Wert des untergehenden Geschäftsanteiles der M an T wird bei…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…1988 eine Verrechnungspreisforderung gegenüber der rumänischen GmbH, wobei ein allfälliger Verzicht auf die Bezahlung dieser Forderung die Sekundärberichtigungsfolge einer verdeckten Einlage nach sich ziehen würde (siehe VPR 2010 Rz 337, wobei diese Rz nicht nur für körperschaftlich organisierte Gesellschafter gilt). In Bezug auf die Steuerpflicht…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…die vereinbarten Mietentgelte wurden bis Mitte 1991 beglichen. In der Folge benützte die Stadt Wien die Geräte weiter, ohne dafür ein Entgelt zu entrichten. Die mehrmalige Aufforderung des Abgabepflichtigen, die Geräte entweder zurückzustellen oder die offenen Mietzinse zu bezahlen, wurden von der Stadt Wien negiert…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…die auf grund des Zuschusses bestehende Forderung der M gegenüber der G mit der an die G zu leistenden Gewinnausschüttung saldiert wird. Fragestellung: Ist der Zuschuss bei der M der Gesellschaftsteuer zu unterziehen? Wenn ja, in welchem Umfang? Lösung: Da der Zuschuss der G auf…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…Sachverhalt: An einer inländischen Kapitalgesellschaft sind eine Privatstiftung sowie mehrere Stifter beteiligt. Die Gesellschafter beschlossen, einen Teil des Bilanzgewinns auszuschütten. Dabei wurde vereinbart, dass die Stifter auf ihren Gewinnanteil zugunsten der Stiftung verzichten. Im Gegenzug haben sich die Stifter einen ziffernmäßig noch nicht bestimmten Liquidationsvorab…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…Finanzierungsbeitrag bei Genossenschaften Frage: Ist das Recht auf Rückzahlung des Finanzierungsbeitrages gegenüber einer Genossenschaft laut § 17 WGG der Erbschaftssteuer zu unterziehen? Lösung: Die Forderung auf den Finanzierungsbeitrag stellt einen Vermögenswert dar. 1) Sonderrechtsnachfolge der Eintrittsberechtigten: Der Übergang des Anwartschaftsrechtes auf die Forderung erfolgt kraft Gesetzes (…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…gesonderten Erbübereinkommen vereinbart, ist der Erbschaftssteuerbemessung ebenfalls die Nachlassquote zu Grunde zu legen, es sein denn, der Anrechnungsberechtigte hat zuvor auf die Anrechnung verzichtet. Wird im Erbübereinkommen Anderes vereinbart (zB vom gesetzlichen Ausmaß der Anrechnung abgewichen), kann insoweit eine Schenkungssteuerpflicht gegeben sein. 1.2. § 2…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…unentgeltlichen Dienstleistungen jedoch keine nichteinlagefähige "Nutzungseinlage" des Anteilsinhabers, sondern eine einlagefähige Zuführung eines Vermögenswertes vor, die durch den Verzicht auf eine kraft § 6 Z 6 EStG 1988 gegenüber der Körperschaft entstandene Forderung bewirkt wird (verdeckte Einlage; siehe dazu näher VPR 2010 Rz 337). 3. Beträge…

BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…fehlt, da sowohl eine spätere Liquidierung als auch ein späterer Zeitausgleich gleich zu bewerten sind). Damit hat der Geschäftsführer gegenüber der X-GmbH eine Forderung, die in ihrer rechtlichen Qualität einer zB Darlehensforderung gleichkommt. Verzichtet der Geschäftsführer auf seine Forderung, führt dies grundsätzlich dazu, dass…

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…Abs. 2 UStG 1994 für den (liefernden) Unternehmer die Möglichkeit besteht, zur Steuerpflicht zu optieren. Mit dem Verzicht auf die Steuerbefreiung (Option zur Steuerpflicht) kommt es zur Vorsteuerabzugsberechtigung. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut kann jedoch eine bis zur Optionsausübung vom Vorsteuerabzug ausgeschlossene Steuer (§ 12 Abs. 3…

BMF-010203/0493-VI/6/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage KöSt/UmgrStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0493-VI/6/201303.10.2013

…Einbringung: Verzicht auf vorbehaltene Entnahme nach Anteilsabtretung 3.1. Bezughabende Norm § 18 Abs. 2 Z 1 UmgrStG; UmgrStR 2002 Rz 972b - 972j 3.2. Sachverhalt Mit Einbringungsvertrag vom 18.3.2010 (Einbringungsstichtag 30.06.2009) wurden von der natürlichen Person A die gesamten Gesellschaftsanteile (Mitunternehmeranteile…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…für Auslandsforderungen zu bilden, wenn die Gefährdung der Einbringlichkeit aller Forderungen gegenüber einem bestimmten Land gleichartig ist (politisches oder wirtschaftliches Länderrisiko). Eine Wertberichtigung kann in Form einer gruppenweisen Einzelwertberichtigung nur dann erfolgen, wenn tatsächlich Bedenken hinsichtlich der Einbringlichkeit auf Grund tatsächlicher Zahlungsmoral, Sicherheiten und Bonität…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…KEG gerichtet und erfolgt die genannte Aufforderung vor dem 1. Jänner 2005, so ist dies für die Verjährungsübergangsregelung nicht nur für von der KEG geschuldete (im Prüfungsauftrag genannte) Abgaben, sondern auch für vom Feststellungsbescheid (§ 188 BAO) abgeleitete Abgaben der Gesellschafter der KEG (nämlich jener Personen…

BMF-010221/0101-IV/4/2006Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf steuerabzugspflichtige Einkünfte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0101-IV/4/200610.03.2006

…dass die abkommensrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Steuerbefreiung erfüllt sind. Befreiungsanträge können formlos beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart unter Anschluss einer Ansässigkeitsbescheinigung des Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens gestellt werden. Verdacht auf Umgehungsgestaltung liegt insbesondere dann vor, wenn ein Vergleich der Höhe der Arbeitskräftegestellungsvergütungen mit der Höhe der Lohnzahlungen…

BMF-010203/0357-VI/6/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0357-VI/6/201628.10.2016

…kann entweder eine Kreditierung oder eine verdeckte Ausschüttung des Geldbetrages vorliegen. Wird der Geldbetrag auf einem Verrechnungskonto verbucht, ist in der Regel davon auszugehen, dass der Gesellschaft ein Rückforderungsanspruch gegenüber dem Gesellschafter zusteht, womit eine Kreditierung des überlassenen Geldbetrages angenommen werden kann. Aus der Judikatur…

BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…vorherige Einbringung erworbene Beteiligung an der italienischen Gesellschaft weg. Dem steht die Übernahme des Vermögens der italienischen Gesellschaft gegenüber (UmgrStR 2002 Rz 13). Allfällige durch den Wegfall der Beteiligung sich ergebende Buchgewinne bzw. -verluste sind gemäß § 3 Abs. 2 UmgrStG steuerneutral (Verschmelzung auf betrieblicher Grundlage…

06 0101/3-IV/6/02Körperschaftsteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/3-IV/6/0226.11.2002

Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen Finanzlandesdirektion Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2002 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird…