…50.000 € überschritten ist, denn das ist durch die Schenkungsmeldung selbsterklärend. Eine präzise Bewertung des Wertes im Sinn etwa eines Wiener Verfahrens ist zwar nicht nötig, aber eine ungefähre Bandbreite (von/bis) sollte in der Anzeige angegeben werden. 1.5. Sachverhalt 4 Der Erwerber…
…Norm § 121a BAO 5.2. Sachverhalt Eine EU Bürgerin mit Anmeldebescheinigung lebt in Österreich mit Hauptwohnsitz in Wien. Ihr Bruder will ihr ein Geschenk machen in Form von Bargeld von 60.000 €. Er lebt im Ausland und hat in Österreich keinen Wohnsitz. 5.3…
…Laut Ritz, BAO5, § 308 Tz 25, kann ein die Beschwerdefrist oder die Vorlageantragsfrist betreffender Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch beim Verwaltungsgericht (BFG) eingebracht werden, doch ist zur Erledigung des Antrages die Abgabenbehörde (Finanzamt) zuständig. Dafür spricht auch § 310 Abs. 1 BAO, wonach…
…BAO hat eine Beschwerdevorentscheidung zu unterbleiben, wenn dies in der Bescheidbeschwerde beantragt wird und die Abgabenbehörde die Bescheidbeschwerde innerhalb von drei Monaten ab ihrem Einlangen dem Verwaltungsgericht vorlegt. Der Antrag auf Unterlassung einer BVE stellt ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 BAO dar…
…b)eine schriftliche Erklärung der betroffenen Personen, dass bisher zu denselben Fragen keine Entscheidung eines Gerichts oder Verwaltungsgerichts in einem der beiden Staaten ergangen ist und dass etwaige laufende Gerichts- oder Verwaltungsgerichtsverfahren entweder ausgesetzt oder beendet wurden. 2. Innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des…
…zwei Wochen festzusetzen. 15.3.1. Fahrlässige Nichtentrichtung der Kommunalsteuer (Strafbestimmungen der Länder) Rz 176a Die abgabenrechtlichen Strafbestimmungen der Bundesländer Burgenland, Steiermark, Tirol und Wien gelten auch für die Kommunalsteuer und enthalten Tatbestände für die fahrlässige Nichtentrichtung von Abgaben. Burgenländisches Abgabengesetz, LGBl. Nr. 14/2010 (…
…Steiermark sieht nur eine Rundung der bescheidmäßig festgesetzten Abgaben vor (§ 155 Abs. 1 LAO). Die Wiener AO kennt keine Auf- und Abrundung. Ab 1. Jänner 2010 gilt statt der Rundungsbestimmungen der jeweiligen LAO die Rundungsbestimmung des § 204 Bundesabgabenordnung (BAO). 10. Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage (…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat mit Schreiben vom 7. Juni 2019, GZ. BMNT-UW.2.2.2/0008-V/2/2019, zum Erkenntnis des VwGH vom 27. März 2019, Ro 2019/13/0006, ein Infoschreiben herausgegeben, das nachstehend unter Punkt 1 enthalten ist…
Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017