… 1.3. Lösung Der ursprünglich gefragte Sachverhalt ist nicht beurteilt worden. Man könnte berufen mit dem Grund, dass ein antragsgebundener Verwaltungsakt nicht erfolgt ist, sondern ein Bescheid von Amts wegen ergangen ist. Der Antragsteller müsste nicht neuerlich um Beantwortung ansuchen, aber darauf in der vorgebrachten…
…Akten soll den Parteien ermöglichen, genaue Kenntnis vom Gang des Verfahrens und von den Entscheidungsgrundlagen der Abgabenbehörde in diesem Verfahren zu erlangen. Damit ein Verfahren als behördliches Verfahren qualifiziert werden kann, muss es individuelle Verwaltungsakte der Hoheitsverwaltung zum Gegenstand haben. Schritte, die lediglich die Einleitung…
…liegt die Zuständigkeit ausschließlich beim Bund. Daher gilt § 118 BAO weder für Landes- und Gemeindeabgaben noch für von Zollämtern erhobene Abgaben. 2. Antragsbefugnis Da es sich bei Auskunftsbescheiden gemäß § 118 BAO um antragsgebundene Verwaltungsakte handelt, ist ein Antrag, der an das Finanzamt gestellt wird, erforderlich…
…Versicherung). Darunter können auch Willenserklärungen von Parteien (zB erfolgreiche Anfechtung eines Rechtsgeschäftes, Ausübung in Abgabenvorschrift vorgesehener Wahlrechte) oder Amtshandlungen (zB rechtsgestaltende individuelle Verwaltungsakte, Ausstellung von Bescheinigungen) fallen. Ob ein Ereignis für den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches rückwirkt ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern eine…
…wirksam (§ 97 Abs. 1 lit. a BAO). Die Zustellung einer schriftlichen Vorladung hat demnach nach dem Zustellgesetz zu erfolgen. Da im Anwendungsbereich der BAO eine Zustellung per E-Mail nicht vorgesehen ist, liegt ein absolut nichtiger Verwaltungsakt vor (vgl. Ritz, BAO5, § 97, Tz 4 ff…
…vom Feststellungsamt übersehen? Für den Fall, dass es sich bei der Erledigung vom 14. Dezember 2007 um einen nichtigen Verwaltungsakt gehandelt hat: Ist die "mittelbare" Abhängigkeit im Sinn des § 209a BAO nur dann gegeben, wenn sich die Berufung gegen einen wirksamen Bescheid richtet? Mit anderen…
…Sozialversicherungsgesetze im Bereich der Pensionsversicherung betraut war und in dieser Funktion hinsichtlich der Versicherungs- und Leistungsverhältnisse des Einzelnen die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungshandlungen zu setzen hatte. Dabei hatte die PVAng ua. individuelle Verwaltungsakte (Bescheide) zu erlassen. 3. Der Begriff "Ausübung öffentlicher Funktionen" in Art. 20 Abs…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…