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2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…| Fahrlässige Verkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht | bis zum Einfachen des verkürzten Betrages, höchstens 25.000 Euro | bis zu drei Wochen | Vorsätzliche Nichtentrichtung spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…in der Regel einen Verdacht) Eine bloß fahrlässige Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben 4.2.2. Finanzvergehen 4.2.2.1. Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG Der Abgabenhinterziehung macht sich schuldig, wer vorsätzlich eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (zB §§ 119, 120 BAO) verletzt und dadurch…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…wurden die in der nachstehenden Tabelle zusammengefassten Straftatbestände bundeseinheitlich geregelt; die Strafbestimmungen der Länder sind nur mehr für darüber hinausgehende oder davon abweichende Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte anzuwenden. | Tatbestand | Geldstrafe | Ersatzfreiheitsstrafe | Vorsätzliche Verkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht |

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

… 21 Abs. 1 und 4 UStG 1994, § 24 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 ergebenden Pflichten zur Verwendung amtlicher Vordrucke bzw. zur elektronischen Übermittlung ist somit nicht mit Verspätungszuschlag sanktionierbar. Sie stellt weiters keine Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten (§ 119 BAO) dar. Weiters darf ein…

BMF-010103/0020-VI/2006Erlass zu den Anzeigepflichten nach den §§ 120 und 139 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0020-VI/200609.03.2006

…insbesondere dann unanwendbar, wenn abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen in der Abgabenerklärung vorsätzlich nicht offengelegt werden. Bei fahrlässigen Verletzungen der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht besteht keine Anzeigepflicht. Eine derartige Anzeigepflicht würde gegen das Verbot des Zwanges zur Selbstbeschuldigung verstoßen. Übrigens wäre das Unterbleiben der Anzeige, selbst wenn man…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Verwaltungskostenbeitrag in der Höhe von 500 Euro für den Antragsteller an. 4. Advance Ruling 4.1. Sachverhalt Ein Pflichtiger berät sich informell in einem persönlichen Gespräch über einen geplanten Umgründungsvorgang mit einem Finanzbeamten. Er möchte dann eine schriftliche Auskunft über das Gespräch und die rechtliche…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…ihrer Basis gesetzt wurden und mit ihr in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen, im Nachhinein die Rechtsgrundlage entzogen wird. Es ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Die Haftung des § 9 BAO setzt voraus: Stellung als Vertreter, Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, Verschulden des Vertreters und Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 2/2

…Der inländische Dienstnehmer tritt dabei als Beauftragter des ausländischen Unternehmers mit dessen ausländischer UID auf. Die Kfz-Werkstätte behandelt die Leistungen als nicht steuerbar. Welche Aufzeichnungen sind in diesen Fällen erforderlich? Leistungsort bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen (wozu auch Service- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen…

BMF-010216/0125-VI/6/2007Salzburger Steuerdialog 2007, Ergebnisse Körperschaftsteuer und Umgründungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0125-VI/6/200726.11.2007

…bezahlte die X-GmbH nach einer Betriebsprüfung bei der R-GmbH deren KSt-Nachzahlung in Höhe von ATS 61.199.150 aufgrund einer Vereinbarung über die Leistung eines Gesellschafterzuschusses vom 31. März 2001 (Bilanzstichtag) und machte diesen Betrag als nachträglichen Buchwertabgang im Wirtschaftsjahr 2001 in…

BMF-010102/0001-IV/2/2007Information zur Barbewegungsverordnung und ergänzende Ausführungen zum Durchführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0001-IV/2/200703.08.2007

…Autodrom in der benachbarten Geisterbahn vorzunehmen, da in jedem Betrieb unterschiedliche nicht miteinander verbundene Leistungen an verschiedene Kunden, an 2 unterschiedlichen Betriebsorten erbracht werden. 11. Verletzung der Formvorschriften des § 131 BAO Wenn die Formvorschriften des § 131 BAO verletzt werden, haben die Bücher und Aufzeichnungen nicht…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

…inklusive der als "Steuer vom Einkommen" geltenden schweizerischen Kirchensteuer) ohne weiteres Aufsplitten in Österreich auf jene Steuer anzurechnen, die auf die schweizerischen Einkünfte entfällt (= Steuer von laufenden + sonstigen Einkünften). Es besteht die Möglichkeit, die anrechenbare schweizerische Steuer um die österreichischen 6% zu kürzen und…

BMF-010219/0027-VI/4/2012Ausschluss der Liebhaberei bei Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0027-VI/4/201216.02.2012

…2 der Liebhabereirichtlinien 1997 - Liebhaberei bei Körperschaften öffentlichen Rechts auch gegen ihren Willen ausgeschlossen werden. Unter Bedachtnahme, dass die LRL 2012 erst mit 19. Jänner 2012 in die Findok aufgenommen wurden und um den betroffenen Steuerpflichtigen zu ermöglichen, entsprechende Vorkehrungen für die Erfüllung der umsatzsteuerlichen…

BMF-010203/0555-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Einkommensteuer, Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0555-VI/6/201022.10.2010

…Der Sachverhalt ist daher auf einen Kommanditisten nicht übertragbar. Umlaufvermögen bei Betriebsaufgabe: laufender Gewinn oder Aufgabegewinn? Bezughabende Norm § 24 Abs. 1 Z 2 EStG 1988, § 24 Abs. 3 EStG 1988; EStR 2000 Rz 5663 Sachverhalt Ein Lebensmitteleinzelhändler gibt den Betrieb auf und tätigt einen Warenabverkauf…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…die Rechtsfolge gemäß § 84 Abs. 2 BAO aufgenommen werden. Das von einer abgelehnten Person nach der Ablehnung schriftlich oder mündlich Vorgebrachte ist nach § 84 Abs. 2 BAO ohne abgabenrechtliche Wirkung. Vor Zustellung des Ablehnungsbescheides vom Vertreter vorgenommene Prozesshandlungen sind gültig und rechtswirksam (vgl. Ritz, BAO5, …

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 2/2

…einem in X ansässigen Intermediär für einen österreichischen Steuerpflichtigen konzipiert und diesem am 1.11.2020 bereitgestellt. Die primäre Meldepflicht obliegt dem Intermediär an die zuständige Behörde des Staates X. Die Frist zur Meldung der Gestaltung beginnt nach dem nationalen Recht von X mit 2…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…Wohnsitz im Inland zu haben. Der Wohnsitzbegriff ist im abgabenrechtlichen Sinn iSd § 26 BAO zu verstehen. Das bedeutet, dass eine Wohnung unter Umständen ausreichend ist, die darauf schließen lassen, dass die Wohnung beibehalten und benutzt wird. Der behördlichen Meldung kommt dabei lediglich Indizwirkung zu. Gem. …

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

BMF-010216/0071-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und Umgründungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0071-VI/6/201022.10.2010

…der im zivilrechtlichen Eigentum der Privatstiftung stehenden Villa ist beispielsweise dann gegeben, wenn auf die Villa ausschließlich der Stifter ungehindert zugreifen kann, ohne dass der Stiftungsvorstand irgendeinen Einfluss darauf nehmen kann oder bei einer Verletzung der Unvereinbarkeitsbestimmungen, dh. der Stifter ist de facto Begünstigter und…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 2/2

…Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 16. November 1992, 05 0201/1…