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2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…notwendige Schätzung, auch eine "Globalschätzung", begründet in der Regel einen Verdacht) Eine bloß fahrlässige Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben 4.2.2. Finanzvergehen 4.2.2.1. Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG Der Abgabenhinterziehung macht sich schuldig, wer vorsätzlich eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (zB §§…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…| Fahrlässige Verkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht | bis zum Einfachen des verkürzten Betrages, höchstens 25.000 Euro | bis zu drei Wochen | Vorsätzliche Nichtentrichtung spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…wurden die in der nachstehenden Tabelle zusammengefassten Straftatbestände bundeseinheitlich geregelt; die Strafbestimmungen der Länder sind nur mehr für darüber hinausgehende oder davon abweichende Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte anzuwenden. | Tatbestand | Geldstrafe | Ersatzfreiheitsstrafe | Vorsätzliche Verkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht |

BMF-010103/0020-VI/2006Erlass zu den Anzeigepflichten nach den §§ 120 und 139 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0020-VI/200609.03.2006

…sie in einer Abgabenvorschrift vorgesehen ist. Dies gilt auch für Anzeigepflichten. Abgabenrechtliche Anzeigepflichten sind beispielsweise vorgesehen in den §§ 15, 120, 122 und 139 BAO, § 31 GebG, § 43 Abs. 1 UmgrStG. Die Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten ist finanzstrafrechtlich insbesondere bedeutsam für § 33 FinStrG (Abgabenhinterziehung…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…Z 1 KStG 1988 ergebenden Pflichten zur Verwendung amtlicher Vordrucke bzw. zur elektronischen Übermittlung ist somit nicht mit Verspätungszuschlag sanktionierbar. Sie stellt weiters keine Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten (§ 119 BAO) dar. Weiters darf ein Verspätungszuschlag nicht deshalb festgesetzt werden, weil gesetzlich geforderte Beilagen (vgl…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…eine Rechtsfrage von der Berufungsbehörde oder den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts im Verfahren eines anderen Abgabepflichtigen gelöst wird (vgl. VwGH 23.10.1987, 85/17/0040; VwGH 28.10.1993, 93/14/0123). Gegenständlich liegt ein Fall vor, in dem die abgabenrechtliche Beurteilung (Klärung der Rechtsfrage)…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…diese Bescheidaufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof sofort mittels "händischen § 299 BAO" buchungstechnisch umzusetzen? Gilt eine damals beim "wiederauferstandenen" Vorlageantrag bewilligte Aussetzung der Einhebung automatisch weiter oder ist ein neuer Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu stellen oder lebt der alte Antrag wieder auf? 28.3. Lösung …

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten liegt weiters etwa vor, wenn der Vertreter Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) mit der wahrheitswidrigen Behauptung erwirkt, die Einbringlichkeit der Abgabe werde durch den Zahlungsaufschub nicht gefährdet (VwGH 24.10.1990, 90/13/0087). Die Pflicht des Vertreters, die vom Vertretenen (als Eigenschuldner oder…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 2/2

…Optigen, Kittel und Auslegung des § 12 Abs. 1 Z 1 vorletzter Satz UStG 1994 "wusste oder wissen musste" Der EuGH hat sich in einigen (Einzelfall-)Entscheidungen (vor allem die Urteile EuGH 12.01.2006, Rs C-354/03 Optigen Ldt; und EuGH 06.07.2006…

BMF-010102/0001-IV/2/2007Information zur Barbewegungsverordnung und ergänzende Ausführungen zum Durchführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0001-IV/2/200703.08.2007

…7.2000, 02 2251/3-IV/2/00, veröffentlicht in AÖF Nr. 138/2000). Man soll grundsätzlich unterscheiden zwischen Losungsermittlung und Grundlagensicherung. Die Losungsermittlung kann entweder durch Summierung der einzelnen Bareinnahmen oder durch Rückrechnung (bzw. Kassasturz) erfolgen. Die Grundlagensicherung bezweckt die einzelnen Geschäftsfälle, wie Bareingänge…

BMF-010216/0125-VI/6/2007Salzburger Steuerdialog 2007, Ergebnisse Körperschaftsteuer und Umgründungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0125-VI/6/200726.11.2007

…oder den Gesellschaftern der GmbH die Vorgangsweise des Geschäftsführers bekannt war. Es wird angenommen, dass der Gatte reiner Geschäftsführer und nicht Gesellschafter ist und dass keine wie immer geartete Nahebeziehung zu den Gesellschaftern besteht. Eine verdeckte Ausschüttung setzt begriffsnotwendig eine Vorteilsgewährung an den Gesellschafter der…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 2/2

…Erklärungen zur Festsetzung von Abgaben unrichtig oder unvollständig sind oder dass die Einreichung solcher Erklärungen pflichtwidrig unterlassen wurde. Die Haftung für die vorenthaltenen Abgabenbeträge besteht nur dann, wenn der Vertreter den erkannten Verstoß nicht binnen drei Monaten (vom Zeitpunkt der Kenntnis an gerechnet) dem Finanzamt…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

…der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten Fällen so). Zur Durchführung von Art. 13 Abs 4 DBA-Schweiz kann im Übrigen mit der…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…die Rechtsfolge gemäß § 84 Abs. 2 BAO aufgenommen werden. Das von einer abgelehnten Person nach der Ablehnung schriftlich oder mündlich Vorgebrachte ist nach § 84 Abs. 2 BAO ohne abgabenrechtliche Wirkung. Vor Zustellung des Ablehnungsbescheides vom Vertreter vorgenommene Prozesshandlungen sind gültig und rechtswirksam (vgl. Ritz, BAO5, …

BMF-010219/0027-VI/4/2012Ausschluss der Liebhaberei bei Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0027-VI/4/201216.02.2012

…juristischen Personen des privaten Rechts, an denen unmittelbar oder mittelbar ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Damit kann - abweichend von Abschnitt 24.2 der Liebhabereirichtlinien 1997 - Liebhaberei bei Körperschaften öffentlichen Rechts auch gegen ihren Willen ausgeschlossen werden. Unter Bedachtnahme, dass die LRL 2012 erst…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…ausgeschlossen wird (zB gemäß § 14 KStG 1988). Keine Meldepflicht besteht auch dann, wenn eine doppelte Abschreibung in mehreren Staaten aufgrund der DBA-Anrechnungsmethode oder der Hinzurechnungsbesteuerung systembedingt eintritt, weil es diesfalls zu einer Verrechnung mit doppelt berücksichtigten Einnahmen kommt. Unschädlich ist auch die Berücksichtigung von…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 2/2

…ersten Schritt zur Umsetzung der meldepflichtigen Gestaltung gesetzt hat (Abs. 1 Z 3) oder mit dem der Entbindung des Intermediärs von seiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht durch den relevanten Steuerpflichtigen folgenden Tag (Abs. 3). Bei maßgeschneiderten Gestaltungen beginnt die Meldefrist mit dem Tag der Bereitstellung an den…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…um eine anzeigepflichtige Schenkung. § 121a BAO differenziert nicht zwischen Hauptsohnsitz, Zweitwohnsitz oder einer anderen Wohnsitzform, denn es ist gemäß § 121a BAO ausreichend, "einen" Wohnsitz im Inland zu haben. Der Wohnsitzbegriff ist im abgabenrechtlichen Sinn iSd § 26 BAO zu verstehen. Das bedeutet, dass eine Wohnung unter…

10 5010/1-IV/10/95Gewährung von Darlehen an Kapitalgesellschaften; gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5010/1-IV/10/9506.02.1995

…erfordert (siehe nachstehende Punkte 2 bis 4). Gesellschaftsteuerrechtlich relevant ist aber jedenfalls der Verzicht des Gesellschafters auf Darlehenszinsen, sei es, dass das Darlehen von vornherein unverzinslich gewährt wird oder dass der Verzicht auf Zinsen eines grundsätzlich verzinslichen Darlehens erst später vereinbart wird (siehe nachstehende Punkte…